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22. Oktober 2009, 10:11 Uhr

Verfassungsrichter werten Homo-Ehe weiter auf

Das Bundesverfassungsgericht hat homosexuelle Lebenspartnerschaften in einem weiteren Punkt den Ehen gleichgestellt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass auch Partner einer sogenannten Homo-Ehe Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes haben.

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Auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Anspruch auf die Hinterbliebenenrente© Sascha Schuermann/DDP

Die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei Betriebsrenten im öffentlichen Dienst ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe entschieden und ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben.

Der fehlende Anspruch für Partner homosexueller Beamter verletzt nach Überzeugung der Verfassungsrichter deren Grundrecht auf Gleichbehandlung. Die Verfassungsrichter übten deutliche Kritik an den weitgehenden Privilegien der Ehe im Vergleich zur Gemeinschaft von Schwulen und Lesben. "Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind", heißt es in dem Urteil.

Geklagt hatte ein Beamter aus Hamburg, der in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Der Mann fühlte sich durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) benachteiligt, weil diese ihn nicht in die Steuerklasse III für Verheiratete einstufte. Die Folge: Die Betriebsrente für Beamte, die ihm später zusteht, wird um 74 Euro monatlich niedriger ausfallen. Außerdem hat im Todesfall sein Partner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

"Klare Niederlage für die konservativen Ideologen"

Der fehlende Anspruch für Partner homosexueller Beamter verletzt nach Überzeugung der Verfassungsrichter deren Grundrecht auf Gleichbehandlung. Über die VBL erwerben vier Millionen Arbeitgeber und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine Zusatzversorgung, die die gesetzliche Rente ergänzt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen- Bundestagsfraktion, Volker Beck, feierte die Entscheidung als "endgültigen Durchbruch". Der grundgesetzlich garantierte Schutz von Ehe und Familie könne nun nicht länger als Vorwand für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen herhalten, heißt es in einer Erklärung Becks. Das Urteil sei eine "klare Niederlage für die konservativen Ideologen in der Union". Beck, der bekennender Schwuler ist, forderte die künftige Bundesregierung auf, die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch im Steuerrecht abzusichern.

(Aktenzeichen: 1 BvR 1164/07)

DPA/AP
 
 
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