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18. Oktober 2006, 12:23 Uhr

Das Europäische Parlament

Als einzig direkt gewähltes EU-Organ vertritt das Europäische Parlament den politischen Willen von 450 Millionen Unionsbürgern. Dennoch hat es nicht die vollen Kompetenzen der meisten nationalen Parlamente.

Ein Blick in den großen Plenarsaal im Europäischen Parlament© Gerard Cerles/AFP

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre direkt gewählt. Das gegenwärtige wurde im Juni 2004 bestimmt. Ihm gehören 732 Mitglieder aus den 25 EU-Mitgliedstaaten an. Knapp ein Drittel (222) sind Frauen. Die Hauptaufgabe des Parlaments ist die EU-Gesetzgebung. Diese Aufgabe teilt es sich mit dem Rat.

Das Parlament hat gleich drei Standorte. In Straßburg finden zwölf Plenarwochen pro Jahr statt. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen in Brüssel, wo auch kleinere Plenarsitzungen stattfinden. In Luxemburg ist die Verwaltung des Parlaments angesiedelt. Dieser historisch begründete "Wanderzirkus" ist intern umstritten. Ein vollständiger Umzug nach Brüssel ist aber ohne Zustimmung Frankreichs und Luxemburgs nicht möglich.

Ein Mitentscheidungsrecht hat das Parlament vor allem in den Bereichen Binnenmarkt, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Bildung und Kultur. In den Bereichen Landwirtschaft, Wettbewerb und Steuern gibt es lediglich Konsultationen, bevor der Ministerrat beschließt. Eine wichtige Rolle spielt das Parlament bei der Festlegung des EU-Haushaltes. Es muss ihm zustimmen.

Mit 263 Abgeordneten stellt die Europäische Volkspartei EVP (Christdemokraten) die größte Fraktion, gefolgt von den Sozialdemokraten (201), den Liberalen (89) und den Grünen (42).

Mehr Informationen Europäisches Parlament
www.europarl.europa.eu

DPA
 
 
 
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