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30. Juli 2008, 10:45 Uhr

Das Rauchverbot nach Bundesländern

Das Bundesverfassungsgericht hat die bestehenden Rauchverbote in Eckkneipen für verfassungswidrig erklärt. stern.de zeigt auf einer großen Deutschlandkarte die bislang gültige Rechtslage beim Rauchverbot.

In den meisten Bundesländern bleiben ab 1. Januar 2008 die Zigaretten in Kneipen aus© Michael Probst/AP

Das oberste deutsche Gericht beanstandete am Mittwoch in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil, dass Besitzer kleiner Kneipen durch die Vorgaben zu stark benachteiligt würden. Entweder müsse es ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen geben, oder die Ausnahmen müssten die besondere Lage der kleinen Kneipen berücksichtigen.

Die Gesetzgeber müssen nun eine Neuregelung bis zum 31. Dezember nächsten Jahres treffen, verkündete Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Bis dahin sei das Rauchen in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern und ohne abgetrennten Raucher-Nebenraum weiter erlaubt. Am Eingang müsse die Gaststätte aber in deutlich erkennbarer Weise als Raucherkneipe kennzeichnet werden, zu der nur Erwachsene Zutritt haben. Auch gilt dies nur für reine Schankkneipen, die keine Speisen anbieten.

Besitzer zweier kleiner Kneipen in Berlin und einer Diskothek in Baden-Württemberg hatten gegen das Rauchverbot wegen Umsatzeinbußen geklagt. Seit Jahresanfang ist das Rauchen in Kneipen, Restaurants oder Diskotheken in fast allen Bundesländern verboten. In Berlin und Baden-Württemberg ist es wie in den meisten anderen Ländern aber weiter erlaubt, wenn die Gaststätte einen abgetrennten Nichtraucherraum ausweist. Die klagenden Kneipenbesitzer hatten beanstandet, dass ihnen dies nicht möglich ist.

DPA
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
Best666 (30.07.2008, 11:43 Uhr)
Warum...
Warum funktionierts es dann in Belgien?? Italien??? Spanien???? Irland????? Hier herrscht wirklich ein Erklärungsnotstand der Politiker.
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