Bürgeranträge, Bürgerbegehren und Volksentscheide sollen die direkte Demokratie in Deutschland stärken. Aber was ist eigentlich was? stern.de bringt Licht in die verwirrende Vielfalt der Einflussmöglichkeiten. Von Marcus Müller

Mit Hilfe von Volksentscheiden sollen die Bürger Einfluss auf die Entscheidungen von Länderparlamenten oder Bundestag nehmen© Peter Steffen/DPA
Volksabstimmungen in den Kommunen und Gemeinden heißen Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide. Volksbegehren und Volksentscheid nennt sich die Abstimmung in den Bundesländern. Auf Bundesebene gibt es einen Volksentscheid bisher nicht, einzige Ausnahme ist die Neugliederung des Bundesgebietes. Nur für diesen Fall schreibt das Grundgesetz eine direkte Zustimmung der Bürger vor. Ins Grundgesetz wurde der Volksentscheid aus Furcht vor Missbrauch nicht aufgenommen.