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Nachholbedarf in punkto Informationsfreiheit: Einige Behörden seien "zugeknöpft", so der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar. Er fordert zudem, das Recht auf Akteneinsicht müsse noch breiter bekannt gemacht werden: Die Anträge auf Auskünfte seien 2007 zurückgegangen.
Ein unabhängiges Internetportal will Anfragen an Ministerien und Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz unterstützen und zentral veröffentlichen.
 Das deutsche Informationsfreiheitsgesetz ist gut fünf Jahre alt , aber die meisten Bürger haben davon wahrscheinlich noch nie gehört. Dabei ist das IFG, wie es abgekürzt heißt, ein Gesetz, das Bürgern mehr Rechte gegenüber dem Staat verschafft . Sie haben nun prinzipiell die Möglichkeit, Einsicht in Akten zu nehmen, die die Behörden verwalten – und bei denen unsere Bürokratiefürsten bisher so taten, als seien die Dokumente ihr Besitz. Obwohl doch die Unterlagen in unserem Namen erstellt und verwaltet werden. Weil wir ja in keinem Fürstentum mehr leben, sondern in einer Demokratie. Jetzt will eine neue Website das IFG populärer machen: fragdenstaat.de . Sie bietet eine simple Eingabemaske an, über die Bürger ihre Anfragen an die verschiedenen Ministerien stellen können. „Frag den Staat“ - das mag etwas altväterlich klingen. Aber das Prinzip des Projektes, unterstützt auch von den Journalistenverbänden und von Transparency International , ist gut. In Ländern mit mehr Tradition in Sachen Informationsfreiheit wäre ein derartiger Service nicht nötig. In den USA etwa, wo seit 1966 der Freedom of Information Act in Kraft ist, genügt es auf die Homepages der Ministerien oder auch von Behörden wie der CIA zu gehen – von dort wird man direkt zu einer Seite geleitet, auf der man Anfragen per Mausklick loswerden kann. Bei den Bundesbehörden ist das noch nicht Standard. Abgesehen von wenigen löblichen Ausnahmen – etwa dem Auswärtigen Amt – finden sich auf den Webseiten deutscher Ministerien kaum mal Hinweise auf das IFG, und wenn doch, dann sehr gut versteckt. Motto: Bürgerrechte schön und gut, aber noch lieber haben wir es, wenn sie keiner in Anspruch nimmt. Leider scheint es bis heute so, als nähmen wir Deutsche gerne klaglos hin, dass unsere Politiker und Behörden vergleichsweise intransparent agieren. Große vermeintlich liberale Zeitungen wie die „Zeit“ schwangen sich noch vor ein paar Monaten sogar zu enthusiastischen Verteidigungsreden pro Staatsgeheimnis auf – damals, als Wikileaks einige tausend bis dahin geheime US-Depeschen publik machte. Da klang es bei einigen Kommentatoren so, als seien Staatsgeheimnisse in Deutschland eine bedrohte Spezies, die des besonderen Schutzes bedürfe. Dabei fällt das deutsche IFG vor allem dadurch auf, dass es im internationalen Vergleich eher bürgerunfreundlich ist. Dabei können Informationsfreiheitsgesetze aus Sicht etwa der OSZE eine regelrechte “kopernikanische Wende†im Verhältnis zwischen Journalisten und der Obrigkeit bringen . Also so wie damals, als die Menschen erkannten, dass sich die Erde um die Sonne dreht, nicht umgekehrt. Doch in Deutschland arbeiten wir uns – metaphorisch gesprochen - gerade erst an die Erkenntnis heran, dass die Erde doch keine Scheibe ist. Die Tatsache, dass die Informationsrechte der Bürger hierzulande so viel schwächer ausgeprägt sind als in Ländern wie Großbritannien oder den USA haben Experten gelegentlich damit erklärt, dass das Staatsgeheimnis in unserer Republik nie wirklich als solches zum Skandal wurde. Und wir darum bis heute die hiesige Bürokratie als Mittelpunkt unseres gesellschaftlichen Universums akzeptieren. Das mag stimmen. Jüngst konnte konnte man kurzzeitig hoffen, dass die Debatte um den Panzerdeal mit Saudi-Arabien einen Wendepunkt bringt. Es war Anfang Juli, als plötzlich CDU-Fraktionschef Volker Kauder öffentlich rechtfertigen musste, warum der Bundessicherheitsrat in geheimer Sitzung Beschlüsse von hoher Tragweite treffen durfte. Und Kauder machte dabei keine gute Figur. Noch weniger tat das Philipp Rösler, der als 38-Jähriger doch angeblich frischen Wind in die FDP bringen wollte und nun trotzdem die „Koalition der Geheimniskrämer“ (Spiegel) tapfer mit trug. Die FDP – keine Bürgerrechtslobby, sondern eine Staatspartei. Doch die Aufregung über die Unverfrorenheit, mit der die Bundesregierung hier selbst den Abgeordneten des Bundestages Auskünfte verweigerte, hat sich rasch wieder gelegt. Auch „Frag den Staat“ wird vielleicht noch keine kopernikanische Wende bringen. Aber die Initiative hilft, die Erkenntnis zu verbreiten, dass es die Behördenarbeit ist, die sich um den Bürger zu drehen hat. Und nicht umgekehrt der Bürger um die Behörde.
Die Geheimnistuerei um die Nebenjobs der Abgeordneten zeigt: Deutschland hat ein Problem mit Transparenz. In kaum einem anderen westlichen Land halten Behörden und Politik so viel unter Verschluss - der Bürger ist der Dumme.
SPD-Chef Beck ruft nach besserem Journalismus. Komisch, sein Land hat bis heute nicht mal ein Informationsfreiheitsgesetz zu Wege gebracht. Solche Gesetze bringen laut OSZE eine "kopernikanische Wende" für die Presse. Außer in rückständigen Randgebieten wie Russland und Rheinland-Pfalz. Kurt Beck hat sich als Mainzer Ministerpräsident zu Wort gemeldet, weil gestern der Tag der Pressefreiheit war. Aus dem gleichen Anlass stellte der OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit Miklos Haraszti seinen Bericht zur Informationsfreiheit vor. Unter den überregionalen Tageszeitungen hat ihn heute nur die taz aufgegriffen. Dabei sollten gerade Journalisten - wie ihre Leser - besonders an einer größeren Informationsfreiheit interessiert sein. Also daran, dass mehr Informationen zugänglich werden, die die Bürokratien von EU, Staaten und Regionen bis heute unter Verschluss halten. Haraszti konnte einige Fortschritte vermelden. Immerhin hat sogar Deutschland im vergangenen Jahr ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeführt. Zwar später als selbst Armenien und die meisten anderen EU-Staaten. Aber immerhin früher als Russland - wo laut OSZE jetzt ebenfalls ein Gesetz angedacht ist. Trotzdem beklagt der OSZE-Mann eine oft "exzessive Geheimhaltung" in vielen Staaten, die eher zum Kalten Krieg passe - die Terrorgefahr müsse dafür herhalten. Folgt man den Empfehlungen der OSZE, dann kann vor allem die Bundesrepublik noch einiges lernen. So sollten Informationsfreiheitsgesetze den Behörden nach Harasztis Ansicht vorschreiben, "prompt" auf alle Anfragen zu antworten - und sie sollten "kostenlos" oder zumindest kostengünstig Auskunft geben. Gebühren von bis zu 500 Euro, die deutsche Bundesministerien den Informationssuchenden immer wieder auferlegen, passen schlecht zu diesen Empfehlungen. Laut OSZE sollte auch das staatliche Beschaffungswesen transparent gemacht werden - eine Horroridee für deutsche Behörden, die regelmässig Auskünfte über ihre Geschäfte mit Privatfirmen verweigern. Und Haraszti kritisierte die EU-Behörden, die sich mehr gegen Transparenz stemmen , als viele ihrer Mitgliedstaaten. So weit, so schlecht. Besonders natürlich für die Bürger in solchen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, die nicht einmal ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz haben. Denn selbst das Bundes-IFG gilt nur für Bundesbehörden. Wenn sich Kurt Beck in seinem Amt als Ministerpräsident jetzt ganz doll anstrengt, schafft er es vielleicht doch noch vor Wladimir Putin.
Peinlich für die Kanzlerin: Vor drei Jahren schmiss sie eine Geburtstagsparty für Deutsche-Bank-Chef Ackermann, nun muss sie die vollständige Gästeliste rausrücken. Ihr Terminkalender, auch das wurde vor Gericht verhandelt, bleibt hingegen tabu.
Peinlich, peinlich: 115 Bundestagsabgeordnete kauften sich vor der Wahl 2009 noch edle Montblanc-Füller. Auf Kosten des Steuerzahlers. Wer war das? Ein Journalist wollte die Namen einklagen. Nun ist das Urteil gefallen.
Die Einzelheiten der Sicherheitskosten für den Besuch von US-Präsident George W.
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Sie sind dem Rechtstaat verpflichtet, die Beamten der Bundesregierung. Aber beim Bürgerrecht auf Informationsfreiheit verhalten sie sich oft eigentümlich - wie soll man es sagen - gesetzesscheu. So beklagte es gestern jedenfalls Peter Schaar. Im Hauptberuf amtiert er als oberster deutscher Datenschützer. Aber seit vier Jahren ist er außerdem Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit . Im Januar 2006 war das deutsche Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten. Damit holte die Bundesrepublik mit Verspätung und zögerlich das nach, was in der übrigen demokratischen Welt seit Jahren übliche Praxis ist: Dass die Bürger ein Recht auf Einsicht in amtliche Akten haben, es sei denn die Geheimhaltung ist wirklich zwingend nötig. Die rot-grüne Koalition hatte das IFG kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit durchgesetzt, gegen den hinhaltenden Widerstand der Berliner Ministerialbürokratie. Jetzt gibt es das Gesetz und manche in den Bundesbehörden mühen sich weiter nach Kräften, es zu ignorieren. So jedenfalls muss man den jüngsten Tätigkeitsbericht von Peter Schaar verstehen. Er hatte – wie viele Bürger – anfangs gehofft, dass die Bürokratie den vom Absolutismus geerbten Grundsatz des Amtsgeheimnisses langsam überwinden würde. Jetzt muss er feststellen, dass „die Widerstände gegen die neuen Regelungen und damit verbunden ihre sehr restriktive Anwendung eher größer geworden“ seien. Das IFG werde „in manchen Verwaltungen nach wie vor vom Grundsatz her abgelehnt und deswegen nur angewendet, soweit es unumgänglich ist“, bilanziert der Bundesbeauftragte. Er illustriert das in seinem Bericht an einer ganzen Reihe von Beispielen, in denen Bundesbehörden IFG-Anfragen zu Unrecht abgelehnt hätten. Mehrere dieser Beispiele betreffen Anfragen, die ich gestellt hatte – und die mit verqueren Begründungen abgewiesen wurden. Zum Beispiel mein Versuch, die Fahrtenbücher der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zu inspizieren. Den Antrag lehnte das Ministerium ab, mit aus Schaars Sicht dubiosen rechtlichen Argumenten. Für ihn war „in keiner Weise ersichtlich, wie die Fahrtenbücher der Fahrer der Ministerin" - wie vom Ministerium behauptet - "politische Führungsentscheidungen darstellen sollen um dementsprechend einen Informationszugang auf Grund von Regierungstätigkeit zu verweigern“. Abgesehen davon, dass nirgends im Gesetz stehe, dass die so genannte Regierungstätigkeit vom Einsichtsrecht ausgenommen sei. Ebenfalls abgelehnt wurden meine Anträge an die Bundesministerien und das Kanzleramt, mit denen ich die Namen der Firmen erbeten hatte, für die Ministerialbedienstete nebenher arbeiten. Die Ministerien argumentierten mit dem Datenschutz. Dabei hatte ich die Namen der betroffenen Mitarbeiter ausdrücklich nicht verlangt. Schaar, wie gesagt selbst Datenschützer, vermochte die mir erteilten Ablehnungsbescheide darum „nicht nachzuvollziehen“. Zumal ausgerechnet das Verteidigungsministerium diese Firmennamen auf eine Abgeordnetenanfrage sehr wohl veröffentlicht hatte. Dem Finanzministerium, damals noch von Peer Steinbrück (SPD) geführt, erteilte der Bundesbeauftragte sogar eine formelle Rüge, nachdem es mir frech erklärt hatte, der „Arbeitsaufwand“ zur Beantwortung meiner Anfrage wäre zu hoch, sie würde ohnehin nur „zur Befriedigung privater Informationsinteressen“ dienen und sei daher mit dem „gesellschaftlichen Auftrag“ des Ministeriums „unvereinbar“. Dass die Behörden ihre Akten nicht als Privatbesitz, sondern im Auftrag der Öffentlichkeit verwalten, und dass zumal die Presse eine grundgesetzlich garantierte Kontrollfunktion hat – das war im Hause von Peer Steinbrück offenbar unbekannt. Merke: Der gesellschaftliche Auftrag ist das, was den Eigeninteressen der Bürokratie dient. Schaar erwähnte auch meinen Versuch, vom Bundesverband der AOK Unterlagen zu sieben Vergabeverfahren sowie die Geschäftsordnung und Ausführungsordnung eines Lenkungsgremiums zu bekommen. Abgesehen von einer einzigen Akte zu einem der sieben Aufträge bekam ich nichts davon. Die – teils auch noch geschwärzte - Geschäftsordnung durfte ich mir durchlesen, aber nicht kopieren. Warum? Weil die Papiere angeblich „bei einer Veröffentlichung einen unrichtigen Eindruck hätten erwecken können“. Auch das war ein klarer Gesetzesverstoß. Denn, so Schaar, es „steht grundsätzlich nicht im Ermessen der informationspflichtigen“ Stellen, in welcher Form die Einsicht gewährt wird. Der Bundesbeauftragte bemängelte mehrere Fälle von offenkundiger Behördenwillkür: „Wiederholt musste ich feststellen, dass Behörden Nachforschungen über die Antragsteller angestrengt hatten oder sich scheinbar von beruflichen oder persönlichen Hintergründen der Antragsteller beeinflussen ließen“, schrieb Schaar. Dabei gilt das Gesetz für jedermann gleich, ganz unabhängig von Person und Beruf. Abenteuerlich auch das Verhalten des Gesundheitsministerium. Das verlangte von einem Antragsteller die Unterschrift unter eine Verpflichtungserklärung, dass er die Informationen „nur mit Zustimmung“ des Ministeriums öffentlich verbreiten dürfe. Als er sich weigerte, solch eine rechtswidrige Erklärung zu unterzeichnen, verwehrte die Behörde die Einsicht ganz. Als der Mann klagte, brach das Gesundheitsministerium das Beschwerdeverfahren bei Schaar ab – ebenfalls gesetzeswidrig. Schaar findet übrigens, die Verwaltung sollte das Interesse der Bürger an ihrer Arbeit „als Chance“ sehen, „nicht als Belästigung oder Angriff“. Bis es so weit ist, bleibt den Bürgern nur eins: Weiter belästigen.
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