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8. April 2008, 14:22 Uhr

Mangelnde Auskunftbereitschaft bei Behörden

Nachholbedarf in punkto Informationsfreiheit: Einige Behörden seien "zugeknöpft", so der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar. Er fordert zudem, das Recht auf Akteneinsicht müsse noch breiter bekannt gemacht werden: Die Anträge auf Auskünfte seien 2007 zurückgegangen.

Der 21. Tätigkeitsbericht in den Händen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar© Marcus Brandt/DDP

Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes hat sich der zuständige Bundesbeauftragte Peter Schaar verärgert über mangelnde Auskünfte mancher Bundesbehörden gezeigt. "Es gibt nach wie vor Bereiche, bei denen man das Gefühl hat, die zugeknöpfte Herangehensweise an Öffentlichkeit ist immer noch die Regel", sagte der Datenschützer bei der Vorstellung seines ersten Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit in Berlin. "Mich ärgert ein bisschen die Haltung einiger Behörden, sich völlig herauszunehmen."

Ausdrücklich nannte Schaar das Bundesbauministerium und die Finanzverwaltung als Negativbeispiele. "Ich rufe die Verantwortlichen dazu auf, diesen gesetzlichen Informationsanspruch für jedermann wirklich ernst zu nehmen", sagte der Bundesbeauftragte an die Adresse der Finanzbehörden. Als gut organisiert bei Auskünften gegenüber Bürgern lobte Schaar dagegen die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesinnenministerium.

Mehr als 3500 Anträge auf Auskunft

Seit Start des letzten großen rot-grünen Gesetzesprojekts Anfang 2006 wurden nach Angaben Schaars mehr als 3500 Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht eingereicht. Genaue Zahlen gebe es noch nicht. Klar ist allerdings, dass es 2007 weniger Anträge gab als im Jahr 2006. 318 Antragsteller hätten sich bei ihm wegen der Weigerung der Behörden beschwert. Mehrere Gerichtsverfahren liefen oder seien unlängst abgeschlossen worden. Die meisten Antworten kosteten Gebühren von 30 bis 250 Euro, manchmal bis zu 500 Euro.

Das Informationsfreiheitsgesetz war 2005 noch von der rot-grünen Koalition beschlossen worden und am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Seitdem müssen Bundesbehörden jedem Bürger Zugang zu amtlichen Informationen aus Akten, elektronischen Daten, Zeichnungen, Grafiken, Plänen, Ton- und Videoaufzeichnungen gewähren. Persönliche Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind aber weiterhin geschützt.

DPA/AP
 
 
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