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Was es bedeutet, wen es trifft

BKA-Gesetz

In leicht veränderter Form hat das BKA-Gesetz den Vermittlungsausschuss passiert. Jetzt sind erneut Bundestag und Bundesrat am Zug. Das Gesetz räumt dem Bundeskriminalamt umfassende Kompetenzen für heimliche Ermittlungen ein. Worum geht es in dem umstrittenen Papier? Wer ist betroffen? stern.de erklärt die Details.

BKA-Gesetz, Vermittlungsausschuss, Online-Durchsuchung, Bundestag, Bundesrat, Sicherheit

Gegner kritisierten vor allem die heimliche Online-Überwachung© Jens Büttner/DPA

Dem lange umstrittenen BKA-Gesetz steht nichts mehr im Weg. Bundesrat und Bundestag einigten sich am Mittwoch im Vermittlungsausschuss auf einen bereits zuvor von der Großen Koalition gefundenen Kompromiss. Damit kann das entsprechende Gesetz am Freitag von Bundesrat verabschiedet werden. Union und SPD sprachen von "einer Einigung auf ganzer Linie". Doch worum geht es überhaupt? stern.de erklärt die Einzelheiten.

Was will das BKA-Gesetz?

Es soll der Abwehr des internationalen Terrorismus dienen. Das Gesetz sieht umfassende präventive Kompetenzen für das BKA vor. Die Behörde soll schnell und mit weniger bürokratischem Aufwand handeln können.

Gemäß dem Gesetzestext soll eine bundesweite Rasterfahndung durchführbar sein. Telefonate – einschließlich der Internettelefonie – dürfen dann überwacht und aufgezeichnet werden. Der Späh- und Lauschangriff mit Kameras und Wanzen in Wohnräumen wird ebenso möglich wie die Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten und die heimliche Online-Durchsuchung. Diese lieferte bis zuletzt den hauptsächlichen Grund für Diskussionen. Das Bundesverfassungsgericht setzte dem Vorhaben durch das "Cicero"-Urteil bereits Anfang des Jahres enge Grenzen. Das Polit-Magazin veröffentlichte in seiner Ausgabe vom April 2005 einen Artikel mit dem Titel "Der gefährlichste Mann der Welt", welcher sich mit dem Terroristen Abu Musab al Sarkawi beschäftigte.

Der Artikel zitierte ausführlich aus einem streng geheimen Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes. Nach der Veröffentlichung des Artikels leitete die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten Bruno Schirra sowie gegen den "Cicero"-Chefredakteur Wolfram Weimer, wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses ein. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurden die Redaktionsräume von "Cicero" durchsucht. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied später, dass die Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts Potsdam einen schwerwiegenden, verfassungswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit darstellte.

Das neue BKA-Gesetz sieht weiter vor, dass der BKA-Präsident in besonders dringenden Fällen eine Eilbefugnis aussprechen kann, die die Behörde dazu veranlasst, ohne vorhergehende richterliche Prüfung eine heimliche Online-Durchsuchung vorzunehmen. Kritiker sprechen hier von der Gefahr einer neuen "Superpolizei" mit weitreichenden Befugnissen.

Wen trifft es?

Prinzipiell jeden Bürger. Das Grundgesetz sichert bisher jedem Menschen zu, rechtliche Mittel zu bemühen, insofern er "von der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt" wird. Dafür muss er aber wissen, dass er in seinen Rechten verletzt wurde. Das Kennzeichen der Computer-Durchsuchung, des Späh- und des Lauschangriffs sowie der Telefonüberwachung ist jedoch die Heimlichkeit. Der Bürger erfährt demnach in der Regel von all diesen Grundrechtseingriffen nichts. Auch im Nachhinein wird er nicht darüber in Kenntnis gesetzt. Wenn das BKA-Gesetz in Kraft tritt, wäre das per Grundgesetz zugesicherte Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten faktisch nur noch eine bedeutungsleere Worthülse.

Gerade investigativer Journalismus basiert auf den Aussagen von Informanten und dem Schutz dieser Quellen. Können diese nun nicht mehr ausreichend vor dem Gesetz geschützt werden, fällt eine wichtige Grundlage der freien Presse weg. Fehlt dieser elementare Baustein, dürften Journalisten es zukünftig schwerer haben, Informationen zu bekommen und Missstände aufzudecken. Die "vierte Gewalt" würde zunehmend unbedeutender.

Aber die Einschränkung der Pressefreiheit ist nur ein Aspekt des Gesetzesvorhabens. Auch Ärzte und Anwälte verfügten bisher über ein "Berufsgeheimnis". Die ärztliche Schweigepflicht könnte mit Hilfe des BKA-Gesetzes extrem strapaziert werden. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt das BKA-Gesetz ab und forderte den Vermittlungsausschuss auf, dem "Kompromiss" nicht zuzustimmen. In einer gemeinsamen Resolution mit dem Deutschen Journalisten-Verband fordert er einen absoluten Schutz aller Berufsgeheimnisträger.

Wer entscheidet über das BKA-Gesetz?

Der Vermittlungsausschuss hat am Mittwoch seinen Kompromiss bekanntgegeben. Online-Durchsuchungen müssen demnach von einem Richter genehmigt und überwacht werden. Zudem wurden die Zuständigkeiten des BKA und der Länderpolizeien klarer definiert, damit sich beide Seiten nicht ins Gehege kommen.

Der Ausschuss tritt immer dann in Kraft, wenn zwischen Bundestag und Bundesrat Uneinigkeit über zustimmungspflichtige Gesetze herrscht. Er soll für politische Kontinuität im Land sorgen. Im Ausschuss selbst verhandeln 32 Mitglieder über einen Kompromiss. Vertreten sind Bundesrat und Bundestag.

Jedes Bundesland hält einen Sitz, die anderen 16 teilt der Bundestag je nach Fraktionsgröße unter sich auf. Alle Konferenzen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Deswegen wird häufig kritisiert, dass die Entscheidungsfindung intransparent sei.

Bei einem Kompromiss müssen die Änderungen wieder von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Bis zum Freitag müssen nun beide Kammern dem Kompromiss ihre Zustimmug geben oder ihn ablehnen. Bei einer erneuten Ablehnung des Vorschlags spricht man von einem unechten Vermittlungsergebnis.

Was sind die Kritikpunkte?

Kritikern gehen vor allem die neuen Befugnisse des Bundeskriminalamtes zu weit. Sie fordern eine klarere Abgrenzung der Zuständigkeiten des BKA zu den Landesbehörden. Der zweite Punkt betrifft das Zeugnisverweigerungsrecht. Das BKA-Gesetz beschränkt das Recht auf Geistliche, auf Abgeordnete und Strafverteidiger. Die Rechts- und Innenpolitiker der großen Parteien berufen sich, um ihr Handeln zu rechtfertigen, auf ein ungeschriebenes Grundrecht der Bürger auf Sicherheit.

Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, nannte das Vorhaben der Regierung zuletzt ein "Zwei-Klassen-System", das die Schweigepflicht der Ärzte aufhebt, die der Parlamentarier aber nicht. So diene es dem staatlichem Machtzuwachs. Durch die präventive Ausforschung von Computern, Handys und Wohnungen könne die Bundesbehörde geheimdienstliche Funktionen übernehmen.

Wer streitet über das Gesetz?

Anfang November verabschiedete der Bundestag die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA). Zuvor hatten sich bereits Vertreter der Großen Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. So stimmten 375 Parlamentarier für und 168 gegen die Erweiterung der Rechte des BKA.

Sechs Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit drückte die Große Koalition beinahe im Konsens die Gesetzesneuerung gegen den Widerstand von Grünen, FDP und Linke durch den Bundestag. Ende November hat der Bundesrat dann eben diesen Entwurf gegen den Widerstand von Innenminister Schäuble abgelehnt.

Er versteht den Entwurf als "Update". Es sei nichts anderes als die Schaffung einer Rechtsgrundlage, um unter engen Voraussetzungen in Kommunikation eindringen zu können, wie es sie beim Post- und Telefongeheimnis seit Jahrzehnten gebe." Die SPD sah daraufhin Schäuble nicht mehr als zuverlässigen Koalitionspartner. "In der vorliegenden Fassung können wir dem Gesetz nicht zustimmen", meinte Ministerpräsident Kurt Beck. Auch die SPD in Sachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ist gegen das Gesetz.

Der Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen sprach jetzt von einem "guten Kompromiss" der "vernünftig und rechtsstaatlich" sei. Grüne und FDP lehnten den Kompromiss ab. Grünen-Geschäftsführer Volker Beck erklärte, seine Partei werde nun gegen das Gesetz "entsprechend verfassungsrechtlich vorgehen".

KOMMENTARE (10 von 34)
 
bR4iNST0RM (18.12.2008, 15:52 Uhr)
@ Klaus_P
Das ist mir bekannt. Trotzdem Danke!
Ich meine auch nicht nur eine Partei, sondern die „Ex“-Funktionäre im Einzelnen, die sich nun in anderen Parteien lümmeln. Bestes Beispiel die Merkel. Dass die Linken dagegen gestimmt haben, finde ich sehr beruhigend, denn das heißt, es ist noch klarer Verstand in einigen Ecken vorhanden. Aber wie eben angeschnitten, sind die Vollpfosten der Ex-DDR-Funktionäre flächendeckend in andere Parteien eingegliedert worden. Darum auch keine direkte Nennung von einer bestimmten Partei. Die Seuche ist ein Chamäleon.
Kiezzabel (18.12.2008, 14:27 Uhr)
Manfred Balz
Datenschutz-Vorstand der Telekom sagt kürzlich in einem Interview: "Jeder hat etwas zu verbergen. Das muss ja nicht verbotenes sein." Das Geheimnis diene auch dazu sich gegenüber der Umwelt zu behaupten.
Das was die sich da zusammengebraut haben, ist gruseliges Zeug und nutzt kaum etwas beim Terrorschutz.
hamburg123 (18.12.2008, 11:07 Uhr)
Einige
Einige scheinen sich wieder eine Diktatur herbeizusehnen.
aeternitas (18.12.2008, 08:22 Uhr)
Eine Verfassungsklage
wäre angebracht. Schließlich verstößt das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz. Wieso dürfen die mich ausspähen und die Politiker nicht??? Die haben auch viel mehr zu verbergen, z.B. wer sie bezahlt.
Darf man Politiker ausspähen die gleichzeitig Jurist sind? Muss ich mir jetzt Anwälte suchen, die Politiker sind?
@vegefranz: Es reicht schon, dass Sie Kinder haben, die auf Ihrem Rechner im Internet Sachen über den deutschen Herbst anschauen oder die in der Schule vom Horst-Wessel-Lied gehört haben und wissen wollen, wie der Text lautet etc. Oder die Nachbarskinder kommen vorbei und zeigen Ihren Kindern abartige Seiten die sie von einem Kumpel gezeigt bekommen haben mit Frauen und Tieren und so. Oder um es ganz harmlos zu machen: einmal statt *.de *.com eingegeben und Sie sind auf einer üblen Seiten gelandet.... Und schon sind Sie in den Augen des BKA ein Terrorist, ein Nazi oder ein Perverser. Auch wenn Sie bis dahin ein tadelloses, anständiges Leben geführt haben, das glaubt Ihnen dann keiner mehr.
gmathol (18.12.2008, 07:44 Uhr)
BKA=Bush-Kampf-Aktivisten.
Lachhaft. Wer Boeses tun will der trifft auch die entsprechenden Vorkehrungen.
Toll - Einigung auf Ganzer Linie? Lach lach! Das deutsche Parlament verkommt immer mehr zu einem bayrischen Koemodienstadl. Nun gut, man bekommt ja sonst NICHTS mehr fuer sein Steuergeld geboten.
Mit all ihrem ergaunerten Schwarzgeld stehen die deutschen Politiker immer noch als Toelpel dar. Selbst wenn sie Millionen besitzen der Lebenstil oder ueberhaupt Stil ist nicht vorhanden.
screne (18.12.2008, 07:34 Uhr)
@vegefranz
Das ist wohl der dümmste Spruch überhaupt. Wer etwas zu verbergen hat, entscheidet nicht das Individuum, sondern die Gesellschaft als Ganzes. Wenn die sich entscheidet, dass alle Männer ab 40 mit roten Schals Kinderf*cker sind und wahrscheinlich Kinderpornos auf ihrem Rechner haben, möchte man ja nicht, dass deswegen das eigene Leben durchleuchtet wird, auch wenns nichts zu dem Thema zu finden gibt.
Sublucem (18.12.2008, 07:15 Uhr)
Wer nichts zu verbergen hat...
... der soll mir erklären, wie er tags- und nachtsüber hier im Sternforum schreiben kann ;)
Klaus_P (18.12.2008, 06:46 Uhr)
@bR4iNST0RM
Kleine Info, DieLinke hat gegen das Gesetz gestimmt. Beschlossen wurde dies von der "großen Koaltion" - sprich den "Christlichen" und den "Sozialen" Heuchlern...
SethusCalvisius (18.12.2008, 01:12 Uhr)
@vegefranz
Wusste gar nicht, dass Sie so ein STASI-Fan sind.
bestoff5 (18.12.2008, 00:19 Uhr)
@vegefranz
So dämlich kann doch keiner sein,oder etwa doch?Hört sich zumindest so an,unglaubliche Einfältigkeit.
Wir sollen doch eine Demokratie sein,wird uns zumindest immer erzählt.
In Grundgesetz und Verfassung steht nichts abe auch gar nichts von einer Parteien- und Verwaltungsdiktatur.
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