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19. Dezember 2008, 10:18 Uhr

BKA-Gesetz passiert Bundesrat

Trotz Widerstands der Opposition und zahlreicher Verbände hat der Bundesrat das umstrittene BKA-Gesetz gebilligt. Es wurde mit der denkbar knappsten Mehrheit beschlossen. Innenminister Wolfgang Schäuble hält das Gesetz in allen Punkten für verfassungskonform und hat deshalb auch keine Angst vor der angekündigten Klage in Karlsruhe.

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Sieht einer Verfassungsklage gegen das BKA-Gesetz gelassen entgegen: Innenminster Wolfgang Schäuble (CDU)© Axel Schmidt/DDP

Das Bundeskriminalamt (BKA) darf erstmals in seiner Geschichte zur Abwehr terroristischer Gefahren auch vorbeugend ermitteln: Der Bundesrat billigte am Freitag das nach wie vor umstrittene BKA-Gesetz mit 35 zu 34 Stimmen, der denkbar knappsten Mehrheit der Länderkammer. Das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegte Gesetz war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nochmals geändert worden. Der Bundestag hatte das BKA-Gesetz am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition gegen das Nein der Opposition beschlossen.

Ende November war das Gesetz noch im Bundesrat gescheitert, weil sich SPD-Landespolitiker ebenfalls dagegen stellten. Die Landesregierungen mit Beteiligung von FDP, Grünen und Linken enthielten sich weiter. Da die SPD in den Ländern nach dem neuerlichen Kompromiss mitzog, reichte es für eine knappe Mehrheit. Die neuen Kompetenzen für das BKA sind bereits 2006 mit der Föderalismusreform 2006 abgesprochen worden.

Der angekündigten Verfassungsklage gegen das BKA-Gesetz sieht Schäuble gelassen entgegen. "Ich bin ganz sicher, dass dieses Gesetz in allen Punkten dem Grundgesetz entspricht", sagte der Innenminister im ZDF. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) will in Karlsruhe klagen.

Schäuble widersprach auch der Kritik von elf Chefredakteuren und Herausgebern von Printmedien und Fernsehsendern. Diese hatten das Gesetz im "Spiegel" mit Verweis auf die Pressefreiheit abgelehnt und erklärt, das BKA-Gesetz gefährde den Informantenschutz. Schäuble wies darauf hin, dass der im BKA-Gesetz vorgesehene Informantenschutz den schon in anderen Gesetzen bestehenden Regelungen entspreche. "Es kommt auch vor, dass Chefredakteure nicht richtig informiert sind."

Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy, äußerte sich kritisch zur Journalisten-Kritik: "Es kann definitiv keinen Informantenschutz geben, der höher gewertet wird als die Sicherheit des Landes", sagte der SPD-Politiker dem Nachrichtensender n-tv. "Ich stelle eine Hysterie in der öffentlichen Diskussion fest. Die speist sich unter anderem daraus, dass einige den Gesetzestext nicht richtig gelesen haben."

DPA
 
 
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