27. April 2012, 09:13 Uhr

Betreuungsgeld könnte gegen Verfassung verstoßen

Kritiker des Betreuungsgeldes bekommen Rückenwind aus dem Bundesjustizministerium. Offenbar bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die sogenannte Herdprämie. So biete sie gering verdienenden Müttern einen Anreiz, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben.

Betreuungsgeld, Herdprämie, Bundesjustizministerium, Leutheusser-Schnarrenberger

Eine Mutter kocht mit einem Kleinkind auf dem Arm: Der Staat ist gehalten, die Familie als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft zu respektieren©

Das Bundesjustizministerium hegt einem Pressebericht zufolge verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des geplanten Betreuungsgeldes. Für eine Regelung, wonach Eltern, die die Betreuungsleistung einer kommunal finanzierten Einrichtung in Anspruch nehmen, vom Betreuungsgeld ausgeschlossen werden, bestehe "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko", zitiert die "Berliner Zeitung" aus einem internen Vermerk des Ministeriums.

Diese Regelung dränge "die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder": "Je weniger die Eltern für die Betreuungseinrichtung ausgeben, desto stärker setzt ein Betreuungsgeld von 150 Euro Anreize, das Kind aus der Betreuungseinrichtung herauszunehmen und selbst zu betreuen", zitiert die Zeitung. Dies gelte besonders für sozial schwächere Familien. Der Staat sei aber gehalten, die Familie als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft zu respektieren.

Zudem setze eine entsprechende Regelung Anreize für gering verdienende Frauen, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben und gerate so in Konflikt mit dem Förderauftrag des Grundgesetzes. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte bereits Bedenken gegen das Betreuungsgeld geäußert, wollte aber zunächst den Gesetzentwurf des Familienministeriums abwarten.

Noch nicht absehbar, was das Betreuungsgeld kosten wird

FDP-Chef Philipp Rösler sieht kaum finanzielle Spielräume für das geplante Betreuungsgeld. Ausgaben für die Betreuung von Kindern in der Familie vertrügen sich nicht mit dem Ziel der FDP, bereits im Jahr 2014 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt zu erreichen, sagte Rösler am Donnerstagabend bei einer Veranstaltung des "Handelsblatts" in Düsseldorf.

Um zwei Jahre früher als bisher geplant zu einer Null-Neuverschuldung zu kommen, seien 14,6 Milliarden Euro aus Einsparungen und zusätzlichem Wachstum erforderlich, betonte Rösler. Derzeit sei noch nicht absehbar, was das Betreuungsgeld kosten würde, da es noch kein Modell gebe. "Das ist erstmal ein Thema der Union."

Die FDP habe aber nicht nur finanzielle Bedenken gegen das Betreuungsgeld. Gemeinsames Ziel von FDP und Union zu Beginn der schwarz-gelben Koalition sei es gewesen, die Vereinbarkeit von Familien und Beruf zu stärken: "Das darf man nicht gefährden", forderte Rösler.

Die Koalition hat vereinbart, Eltern, die ihre ein und zwei Jahre alten Kinder selbst betreuen und keine Kita in Anspruch nehmen, ab 2013 ein monatliches Betreuungsgeld zu zahlen: zunächst 100 Euro, später 150 Euro. Darüber schwelt aber seit Wochen Streit, mehrere CDU-Abgeordnete haben angekündigt, das Vorhaben nicht mitzutragen.

fro/DPA
 
 
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