16. Juli 2012, 10:05 Uhr

Verfassungsgericht fällt ESM-Urteil am 12. September

Ganz Europa wartet auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsfonds ESM und zum Fiskalpakt. Nun haben die Richter ein Datum für ihre Entscheidung genannt.

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Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich im Eilverfahren um den ESM mehr Zeit als sonst üblich©

Das Bundesverfassungsgericht wird am 12. September sein Urteil über den Euro-Rettungsfonds ESM und den Fiskalpakt verkünden. Das teilte das oberste deutsche Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Das Gericht nimmt sich damit wie erwartet mehr Zeit als in Eilverfahren eigentlich üblich. Es wird erwartet, dass die Richter dann bereits Stellung dazu nehmen, ob die eigentlichen Klagen gegen den Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt Aussicht auf Erfolg haben.

Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben. Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte an die Richter appelliert, die Entscheidung möglichst schnell zu treffen. Unter den Klägern sind die Linksfraktion im Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Verein "Mehr Demokratie", dessen Beschwerde sich rund 12.000 Bürger angeschlossen haben.

Die Kläger sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. Die damit verbundenen Belastungen seien kaum abzuschätzen. Damit werde das Haushaltsrecht der Parlamentarier ausgehöhlt.

mlr/AFP/Reuters/DPA
 
 
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