10. Juli 2012, 11:05 Uhr

Schäuble setzt Richter unter Druck

Sind Euro-Rettungsschirm und Fiskalpakt vereinbar mit dem Grundgesetz? Darüber muss das Verfassungsgericht urteilen. Finanzminister Wolfgang Schäuble schlägt in Karlsruhe alarmistische Töne an.

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Beratungszimmer des Bundesverfassungsgerichts: Präsident Voßkuhle mahnt Sachlichkeit an.©

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat vor schwerwiegenden Konsequenzen gewarnt, sollte das Bundesverfassungsgericht den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt stoppen oder verzögern. Ein Stopp des Rettungsschirms könne zu "erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen" für die Bundesrepublik führen, sagte Schäuble vor dem Bundesverfassungsgericht.

"Zweifel an der verfassungsrechtlichen Möglichkeit oder der Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, Gefahren für die Stabilität der Eurozone abzuwenden, könnten dazu führen, dass die derzeitigen Krisensymptome deutlich verstärkt würden", so Schäuble. Nach seiner Einschätzung könnte es zu einer verstärkten Spekulation über den Austritt einzelner Staaten aus dem Euro kommen. Die Refinanzierungskosten würden steigen.

Welche Entscheidung hat größeren Nachteile?

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle mahnte, auch in ungewöhnlichen Krisensituationen dürfe die Verfassung nicht außer Acht gelassen werden. "Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert. Wer dieses Verhältnis zu einer Seite auflöst, verliert die andere!" Das Gericht müsse abwägen, welche Entscheidung die größeren Nachteile mit sich bringe, sagte der Präsident. Die Politik habe vor allem in Krisenzeiten einen großen Spielraum - und die fraglichen Gesetze seien schließlich mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundestages und Bundesrates verabschiedet worden.

Andererseits verwiesen die Kläger mit Recht darauf, dass die Gesetze völkerrechtliche Verträge begründeten. Diese seien nicht mehr aufzulösen, selbst wenn das Gericht später zum Ergebnis käme, dass sie verfassungswidrig seien. "Dass solche Prognoseentscheidungen schwierig sind, liegt auf der Hand", sagte Voßkuhle.

Zunächst stehen die Eilanträge zur Entscheidung an

Voßkuhle stellte klar, dass das Gericht noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Eurorettungsmaßnahmen verhandle. Das Eilverfahren beschäftige sich allein mit der Frage, ob der Bundespräsident die genannten Gesetze unterschreiben darf oder damit warten muss, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat.

Die Kläger - unter anderem die Fraktion der Linken im Bundestag, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der CSU-Politiker Peter Gauweiler - fürchten, dass die Haushaltshoheit des Bundestags ausgehöhlt wird. Für die Bundesregierung wird Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Maßnahmen in Karlsruhe verteidigen. Eine Entscheidung zu den Eil-Anträgen wird bis Ende Juli erwartet.

Gauck beugt sich den Wunsch Karlsruhes

Bereits vor Prozessbeginn feuerte das Gericht einen Warnschuss in Richtung Schloss Bellevue: Gauck soll auf die Bitte der Richter, mit der Unterzeichnung erst einmal zu warten, sehr zurückhaltend reagiert haben. Daraufhin wiederholte das Gericht sein Anliegen öffentlich - und wies in durchaus entschiedenem Ton darauf hin, man gehe davon aus, "dass der Bundespräsident einer solchen Bitte nachkommen würde". Gauck blieb danach wohl nicht anderes mehr übrig.

Umgekehrt fehlt es nicht an Ermahnungen Richtung Karlsruhe: "Wir sind überzeugt, dass die Gesetze, die wir beschlossen haben, einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten werden", sagte Vizekanzler Philipp Rösler (FDP). Der FDP-Vorsitzende im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff, bezweifelte gar die Urteilsfähigkeit der Verfassungsrichter: Diese seien "nicht mit allen Vorgängen in Europa ausreichend vertraut", meinte er. "Deshalb kommt es gelegentlich zu Fehleinschätzungen aus Unkenntnis." Starker Tobak, der selbst Parteikollegen den Kopf schütteln ließ.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) warnte deutlich eleganter, es hätte "heftige Folgen", wenn das Gericht Fiskalpakt und ESM kassiere - nicht nur für Deutschland, sondern für das ganze europäische Vertragssystem. "Deswegen habe ich keinen Zweifel, dass das Bundesverfassungsgericht auch diese Zusammenhänge in die eigene Urteilsbildung einbeziehen wird."

nik/DPA
 
 
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