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29. Oktober 2008, 16:44 Uhr

Anklage fordert lebenslange Haft

Im Prozess gegen einen der beiden Kofferbomber hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den angeklagten 24-jährigen Libanesen Youssef al H. verlangt. Die Staatsanwälte sehen in ihm den "geistigen Urheber" der Anschlagspläne auf zwei Kölner Regionalzüge, die möglichst viele Menschen töten sollten.

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage eine lebenslange Freiheitsstrafe für den angeklagten Libanesen Youssef al H. gefordert© Achim Scheidemann/DPA

Im Düsseldorfer "Kofferbomberprozess" hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten Youssef al H. gefordert. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Vorwurf des vielfachen versuchten Mordes zutreffend sei. "Deutschland hat einem islamistischen Anschlag nie näher gestanden", sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Duscha Gmel.

Der angeklagte 24-jährige Libanese und sein Mittäter hätten bei der Tat im Sommer 2006 alles Erforderliche getan, um möglichst viele Menschen zu töten und auf diese Weise Angst und Schrecken zu verbreiten, sagte Gmel. "Die Beweislast ist geradezu erdrückend." Der angeklagte 24-jährige Libanese sei zudem "geistiger Urheber" der Anschlagspläne.

H. wird vorgeworfen, am 31. Juli 2006 in Köln zusammen mit einem Komplizen Bombenanschläge auf zwei Regionalzüge verübt zu haben - die allerdings scheiterten. Beide Männer sollen in Koffern verpackte Gasbehälter mit Zeitzündern in den Zügen deponiert haben. Wegen eines handwerklichen Fehlers gingen die Bomben aber nicht hoch. Andernfalls hätte es bis zu 75 Opfer geben können, sagte Gmel. Beide Männer konnten verhaftet werden, weil sie auf dem Bahnhof von Video-Kameras gefilmt worden waren.

Hintergrund des versuchten Anschlags sei die Veröffentlichung der umstrittenen Mohammed-Karikaturen, für die der Angeklagte Rache üben wollte. Dieser hatte in dem von scharfen Sicherheitsmaßnahmen begleiteten Prozess beteuert, die Sprengsätze seien absichtlich so konstruiert worden, dass sie nicht hochgehen konnten.

Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft hatte erst mit mehrstündiger Verzögerung begonnen. Grund waren neue Beweisanträge der Verteidigung, die die Kammer aber abwies. Die Verteidiger hatten gefordert, den mutmaßlichen Komplizen des Angeklagten, Jihad H., zu vernehmen. Dieser sitzt im Libanon in Haft, nachdem ihn ein Gericht in Beirut zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte.

Der Prozess in Düsseldorf soll nach der bisherigen Planung am 12. November mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt werden. Das Urteil soll am 18. November folgen.

DPA/Reuters
 
 
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