. .
Politik in Deutschland
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
29. Januar 2007, 11:43 Uhr

Recht statt Gnade

RAF-Terrorist Christian Klar bittet beim Bundespräsidenten um Gnade, Komplizin Brigitte Mohnhaupt hofft auf ihre Entlassung auf Bewährung. Haben sie Erbarmen verdient? Nein, aber einen Lebensabend in Freiheit. Von Malte Arnsperger

Sie wird die bleierne Zeit genannt. Jener Herbst im Jahre 1977, als die RAF die Staatsmacht in Atem hielt, sie in einen Ausnahmezustand versetzte. Die Erinnerung an diese Wochen, die Angst von damals, war jahrelang verschüttet. Doch nun, 30 Jahre danach, taucht dieses dunkle Kapitel aus der Vergangenheit unseres Landes wieder auf. Deutschland diskutiert über die RAF und die Frage, ob Terroristen wie Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar die vorzeitige Freilassung verdient haben.

Ja, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar haben verdient, dass man mit ihnen, den Gegnern des Systems, nach rechtsstaatlichen Prinzipien verfährt, obwohl sie genau diese Prinzipien ablehnten und versuchten zu zerstören. Und das bedeutet Freiheit für Mohnhaupt und zwei weitere Jahre Haft für Christian Klar.

Brigitte Mohnhaupt hat ihre Mindesthaftstrafe von 24 Jahre abgesessen und nun die Freilassung auf Bewährung beantragt. Ihre Sozialprognose fällt günstig aus. Und da das Rechtsstaatsprinzip es gebietet, selbst dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten die Möglichkeit der Resozialisierung zu eröffnen, sollte das Gericht dem Bewährungsgesuch entsprechen. Wer zuvor eine Entschuldigung bei den Angehörigen der Opfer verlangt, vermischt Recht mit Moral. Zwar wäre es durchaus angebracht, wenn auch Mohnhaupt zur Versöhnung beitragen würde und dabei helfen würde, die Wunden der Vergangenheit zu heilen. Aber rein rechtlich muss sie den Angehörigen gegenüber keine Reue zeigen, um vorzeitig entlassen zu werden.

Klar hat Mindesthaftstrafe 2009 verbüßt

Etwas anders liegt der Fall bei Christian Klar, der seine Mindesthaftstrafe erst 2009 verbüßt hat. Zwar hat er beim Bundespräsidenten ein Gnadengesuch eingereicht und es gibt keine Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um Gnade gewährt zu bekommen. Auch nicht Reue. Aber Christian Klar hat bislang ebenso wenig wie Brigitte Mohnhaupt ernsthaft erkennen lassen, dass er sich von seiner dunklen Vergangenheit distanziert und er ein - was die Anwendung von Gewalt angeht - anders denkender Mensch geworden ist. Zwar geht es bei Christian Klar "nur" noch um eine Strafverkürzung von zwei Jahren. Aber weil er keine Gnade für seine Opfer kannte, ist auch er dieser nicht würdig. Deshalb sollte er, bei einer günstigen Sozialprognose, erst 2009 - dann auf Bewährung - entlassen werden.

Im Falle von Mohnhaupt und Klar geht es nicht nur um die Zukunft zweier Figuren des RAF-Terrors, sondern auch darum, wie unser Rechtsstaat generell mit Mördern verfährt, die dieses System ablehn(t)en. Denn am Umgang mit seinen Gegnern, seinen Feinden zeigt sich die wahre Souveränität eines Gesellschafts- und Rechtssystems. Es geht um Recht, nicht um Gnade.

Ihre Meinung

Sollten die RAF-Terroristen vorzeitig entlassen werden oder bis zu ihrem Tode im Gefängnis bleiben?

Diskutieren Sie mit! Bisherige Beiträge (17)

Abstimmung

Sollen die Terroristen aus dem Gefängnis frei kommen?

Abstimmen Ergebnis anzeigen
Von Malte Arnsperger
 
 
KOMMENTARE (10 von 17)
 
sunnyboy_1 (03.02.2007, 00:27 Uhr)
jaja, es ist schon erschreckend, wenn ich mir diese Hobby-richter hier so ansehe
Verehrter Malte Arnsperger.
ihre Worte: "Aber weil er keine Gnade für seine Opfer kannte, sollte auch er keine Gnade erfahren".
Na bravo. Da stellen sie sich mit dem Moerder auf eine Stufe. Sind sie oder waere der Staat besser als der >Moerder
Aeolus (01.02.2007, 11:27 Uhr)
Glaubhafte Höchststrafe
Es gibt in Deutschland keine Todesstrafe, was sicherlich gut so ist, da man bei dieser Strafe einen Justizirrtum nicht mehr gut machen kann und weil diese Strafe auch für die Angehörigen der Täter eine nicht zu vertretende Härte darstellt.
Um so mehr sollte eine alternative „Höchststrafe“ auch eine Höchststrafe sein und „lebenslänglich“ sollte i.d.R. eben auch bedeuten, dass der Täter den Rest seines Leben im Gefängnis sitzt, es sei denn, er wird begnadigt. Die ist bei uns nicht der Fall, etwas zynisch könnte man sagen, lebenslänglich wäre eher „lebensabschnittslänglich“.
Eine Person, die aus gutem Grund zu 5x Verurteilt wurde, sollte m.E. nicht mehr frei kommen, sonst wird diese Stafmaß völlig ad absurdum geführt. Und gerade diese beiden Personen kannten nie Gnade, haben sich nie wirklich von ihren Taten distanziert was auch bedeuten würde, den Ermittlungsbehörden völlige Transparenz über jene Fakten zu verschaffen, die bis heute noch im Dunkeln sind.
Rollikroete (01.02.2007, 00:29 Uhr)
Geht es um Recht oder um Rache?
Mord bleibt Mord ohne Ansicht der Person. Daran gibt es nichts zu rütteln! Den Opfern und Ihren Angehörigen gehört mein ganzes Mitgefühl. Ich kann auch verstehen, dass sie den Begriff "lebenslange Freiheitsstrafe" wörtlich nehmen möchten. Aber es stellt sich doch die Grundsatzfrage: Welchen Zweck soll eine Strafe in einem Rechtsstaat erfüllen? Den Rachegedanken halte ich zwar für menschlich, aber nicht für den Sinn einer Strafe, die ein deutsches Gericht verhängt. Ich bin allerdings auch nicht so naiv zu glauben, dass Täter und Täterinnen im Gefängnis bessere Menschen werden. Ich erhoffe und erwarte aber Reue und Einsicht. Wenn es deutliche Anzeichen dafür gibt, dass die Straftäter und –täterinnen beides zeigen, sollten Sie die Chance haben, es in Freiheit zu beweisen.
yvonius (30.01.2007, 07:31 Uhr)
Vor was habt Ihr denn Angst?
Es gibt doch heute wohl viel größere "Gefahren" als die Beiden, vor was habt Ihr denn Angst?
patrizius (29.01.2007, 19:24 Uhr)
Gnade? ja, aber erst 5xlebenslänglich
Nicht umsonst haben sie 5x lebenslänglich bekommen.
1x lebenslänglich = 12-15 Jahre, also sollen sie nach 60 - 75 Jahren begnadigt werden.
Die Opfer sind ein Leben lang tot, das sollte man nicht vergessen-
hansdnb (29.01.2007, 18:52 Uhr)
Gleiche Behandlung
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Es darf keine Bevorzugung und keine Benachteiligung "berühmter" Strafgefangener geben, keine "Politische Bewertung" wie mit ihnen zu verfahren ist. Die Mindestverbüßungszeiten wurden höchstrichterlich festgelegt. Diese sind einzuhalten um als Staat und als Justiz glaubhaft zu bleiben. Einen Populismus in der Argumentation dieser Sachverhalte lehne ich kategorisch ab. Herr Klar ist Herr Klar, Frau Mohnhaupt Frau Mohnhaupt, nicht mehr und nicht weniger. Wir sollten sie nicht nachträglich überhöhen geschweige denn verklären indem wir sie auch nur im geringsten anders behandeln als andere Verurteilte, somit auch nicht härter als andere Verurteilte.
Pixelschubser (29.01.2007, 17:44 Uhr)
Mehr als genug
Wem 24 Jahre nicht ausreichen, dem reicht gar nichts aus.
Diese Menschen haben, wie einige hier ganz treffend schreiben, anderen Menschen das verwehrt, was sie nun selbst erhoffen: Gnade.
Ich bin dafür, diese Gnade auch zu gewähren. Es ist nicht Aufgabe dieses Staates, Rache zu üben, aber nichts anderes wäre es, wenn man Mohnhaupt und Klar bis zu ihrem Ableben im Gefängnis beließe.
Gewähren wir ihnen Gnade, zeigen wir ihnen und allen anderen, wie man es richtig macht.
Durch eine wörtlich Lebenslange Haft sind Von Braunmühl, Schleyer, Beckurts und alle anderen von der RAF Getöteten auch nicht wieder lebendig zu machen.
gudrun13 (29.01.2007, 17:39 Uhr)
Lebenslänglich heisst: LEBENSLÄNGLICH
Noch dazu für 4 - 5 x Lebenslänglich!
... und zum "Lebensabend" nur soviel: Ihren unschuldigen Opfern war weder ein weiterleben noch ein Lebensabend vergönnt. Diese Leute, für die heute ein menschenwürdiger Lebensabend gefordert wird (vielleicht kann der Verfasser des Artikels ja seine Argumente den Angehörigen der Opfer ZUERST erklären ...) gehören m. E. solange ins Gefängnis bis sie mit den Füßen vorneweg herausgetragen werden.
catchme (29.01.2007, 17:08 Uhr)
Es passt ins Bild !
Nachdem die deutsche Justiz bereits käuflich geworden ist - siehe Ackermann und Hartz, wäre es nur selbstverständlich, dass jetzt auch Mörder und Terroristen begnadigt werden bzw. Bewährung erhalten ... in diesem Lande wurde schon immer nach Rechts und Gesetz gehandelt - auch Richter Freisler (ver)urteilte im NS-System nach Recht und Gesetz!
Vikar (29.01.2007, 16:29 Uhr)
Kein Recht auf Freiheit
Die haben so vielen Menschen das Recht auf leben verwährt, und damit haben sie ihr eigenes Recht auf Freiheit verloren,Ausrufezeichen, Punkt.
MEHR ZUM ARTIKEL
Gnadengesuch Köhler will RAF-Terroristen nicht sehen

Verwirrung um Horst Köhler: Zunächst hieß es, der Bundespräsident wolle den früheren RAF-Terroristen Christian Klar im Gefängnis treffen. Nun dementiert das Bundespräsidialamt. Was meinen Sie: Sollte Köhler den seit 24 Jahren inhaftierten Klar besuchen, um sich ein Bild von dessen Bereitschaft zur Reue zu machen? mehr...

Lesermeinung Gnade für die RAF-Terroristen?

Freiheit oder lebenslange Haft - die mögliche Freilassung der beiden RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar bewegt und spaltet die Nation. Auch die stern.de-Leser diskutierten leidenschaftlich. Wir haben die interessantesten Beiträge zusammengefasst. mehr...

RAF-Terroristen Nazis kamen früher raus

Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar sitzen seit 1982 im Gefängnis. Nun wollen sie raus aus und ihre Chancen stehen nicht schlecht. Denn derartig lange Haftstrafen sind juristisch umstritten, zumal die Justiz bei Nazis nicht immer so streng war. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe