27. August 2012, 17:05 Uhr

Koalition will Verfassungsschutz massiv umbauen

Gegen die Zwickauer Neonazi-Terrorzelle haben die Verfassungsschützer versagt. Aber welche Konsequenzen werden daraus gezogen? Der Bund will seine Kompetenzen erweitern, die Länder sind dagegen.

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Das Emblem des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Am Dienstag beraten die Innenminister von Bund und Ländern über eine Reform der ins Gerede gekommenen Behörde©

Die Bundesregierung plant nach Angaben aus Sicherheitskreisen eine weitreichende Reform des Verfassungsschutzes. Dabei sollen - als Konsequenz aus den schweren Versäumnissen bei der Fahndung nach der Neonazi-Terrorzelle - die Kompetenzen des Bundes erheblich gestärkt werden. Die 16 Landesämter für Verfassungsschutz bleiben zwar erhalten, sollen aber zur Weitergabe aller Informationen verpflichtet werden. In Einzelfällen kann der Bund die Koordinierung an sich ziehen.

Konflikte mit zumindest einem Teil der Bundesländer sind damit programmiert. Das am Montag - einen Tag vor der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern - bekanntgewordene Konzept sieht vor, dass der Bund künftig die Beobachtung gewaltbereiter Gruppen und Personen übernimmt. Die Länder konzentrieren sich demnach vor allem auf die Beobachtung zugelassener Organisationen. An der Beobachtung von Teilen der Linken wird sich aber nichts ändern.

"Vertiefte Kooperation"

Unter der Überschrift "vertiefte Kooperation" heißt es, das Bundesamt für Verfassungsschutz solle künftig die Befugnis erhalten, auch in den Ländern Daten zu erheben und - wo notwendig - die Koordinierung und die zentrale Auswertung zu übernehmen. Die Landesämter sollen verpflichtet werden, sämtliche relevanten Informationen an den Bund weiterzugeben. Verbindungsbeamte des Bundes sollen in den Landesämtern für Verfassungsschutz tätig werden.

Die Vorschläge, mit denen Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in die Sitzung mit den Ländern geht, sehen eine Konzentration des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Kernaufgaben vor. Die Länder sollen sich auf die Beobachtung legalistischer, also nicht gewaltbereiter Gruppen konzentrieren. Künftig soll beim Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern das Prinzip "vollständige Information" gelten, und nicht wie bisher "Kenntnis nur wenn nötig."

Die Existenz der Landesämter für Verfassungsschutz stellt die Bundesregierung nicht infrage. Verbessert werden soll aber die Kommunikation in beide Richtungen. Auch die Transparenz gegenüber Öffentlichkeit und Parlament soll erhöht werden. So ist eine halbjährliche Unterrichtung der Fraktionsvorsitzenden im Bundestag vorgesehen.

Einheitliche Vorgaben bei Anwerbung von V-Leuten

Mit einheitlichen Vorgaben soll auch das Anwerben und Führen sogenannter V-Leute verbessert werden. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz soll dafür eine zentrale Stelle eingerichtet werden. Das Kontrollgremium des Bundestages soll künftig dem Einsatz von V-Leuten in bestimmten Bereichen grundsätzlich zustimmen müssen.

Weiter sieht das Konzept eine bessere Aus- und Fortbildung und eine Stärkung des innerbehördlichen Datenschutzbeauftragten vor. So müsse auch gesetzlich geregelt werden, wie künftig mit Aktenvernichtung im Amt wie im Fall der NSU-Terrorzelle umgegangen werde. Auch die Zusammenarbeit mit Bundespolizei und Bundeskriminalamt soll verbessert, die Kompetenz zur Abwehr von Cyber-Attacken im Bundesamt soll gestärkt werden.

kng/DPA
 
 
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