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2. März 2009, 16:23 Uhr

Staatsanwalt klagt Dieter Althaus an

Der Skiunfall von Dieter Althaus hat ein juristisches Nachspiel: Sieben Wochen nach dem Zusammenstoß, bei dem eine 41-Jährige starb, hat die österreichische Staatsanwaltschaft Anklage gegen Thüringens Ministerpräsidenten erhoben. Althaus hatte zuvor die Verantwortung für den Tod der Frau übernommen.

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Im Focus der Staatsanwaltschaft: Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus© Jens-Ulrich Koch/ddp

Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus kommt wegen des tödlichen Skiunfalls in Österreich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Leoben habe Anklage gegen den 50-jährigen CDU-Politiker wegen fahrlässiger Tötung der 41 Jahre alten Beata Christandl erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Der Strafantrag sei beim Bezirksgericht Irdning eingereicht worden. Althaus habe zuvor die Verantwortung für den Tod der Skifahrerin übernommen.

Der Ministerpräsident, der sich weiter in einer Reha-Klinik am Bodensee aufhält, verzichtete laut Staatsanwaltschaft auf das Recht, persönlich vernommen zu werden und gab eine schriftliche Stellungnahme ab. Darin habe er nachvollziehbar erklärt, keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben, keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können, jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Verantwortung für den Tod von Christandl zu übernehmen.

Althaus war am Neujahrstag als Skifahrer auf der Riesneralm im österreichischen Bezirk Liezen mit Christandl zusammengeprallt. Die Frau starb, und der Ministerpräsident erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Laut Staatsanwaltschaft war der CDU-Politiker an der Kreuzung der Piste "Die Sonnige" mit der Panoramapiste gegen die Fahrtrichtung in die Panoramapiste eingebogen und nach 12 bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden Frau kollidiert.

Nach Angaben eines Justizsprechers kommt es nach österreichischem Recht auf jeden Fall zu einem Prozess. Dort muss eine Anklage nicht wie in Deutschland erst zur Hauptverhandlung zugelassen werden. Im Februar hatte der Sprecher erklärt, eine Strafe unter der Schwelle, die zu einem Eintrag ins Vorstrafenregister führe, sei nicht ausgeschlossen. Althaus müsse nicht unbedingt persönlich an dem Verfahren teilnehmen. Nach österreichischem Recht könne er sich durch einen sogenannten Machthaber vertreten lassen.

Althaus muss bis zum CDU-Landesparteitag am 14. März erklären, ob er zur Landtagswahl am 30. August wieder antritt. Bisher rechnet die Partei damit, dass Althaus nach Ostern die Arbeit wieder aufnehmen kann. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Birgit Diezel hatte bislang erklärt: "Wir ziehen mit Dieter Althaus als Spitzenkandidat 2009 in den Landtagswahlkampf." CDU-Landesgeschäftsführer Andreas Minschke hatte versichert: "Selbst für den Fall, dass es zur Eröffnung eines Hauptverfahrens kommen sollte, stehen wir zu ihm. Er ist nicht unser Gott, aber er ist der Chef der CDU Thüringen und wie kein anderer geeignet, unsere besseren Konzepte überzeugend durchzusetzen." Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte die Ansicht geäußert, eine Anklage gegen Althaus wegen fahrlässiger Tötung wäre kein Grund für einen Verzicht auf die Spitzenkandidatur.

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AP/DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 17)
 
guenni22 (02.03.2009, 20:53 Uhr)
Rücktritt ist überfällig
Es ist schon erstaunlich, da klebt der Mann an seinem Sessel, obwohl er persönlich und zumindest durch groben Leichtsinn für den Tod eines Menschen verantwortlich ist. Da sind schon Leute wegen kleinerer Verfehlungen zurück getreten. So unlängst der Verkehrsminister von NRW, der mit 100 durch eine geschlossene Ortschaft bretterte, und dabei wurde nicht mal ein Huhn überfahren. Nur die Personalnot der CDU kann nicht dazu führen, dass Althaus im Amt bleibt.
ottmann (02.03.2009, 20:09 Uhr)
@planemaecher
oh ja das stimmt wir haben viel wichtigere probleme die mehr beachtung bräuchten!
planemaecher (02.03.2009, 20:01 Uhr)
@ ottmann
..ja klar ist er schuldig im sinne des Gesetzes. Er wird eine Strafe bekommen, keine Frage, auch wird er seine Schuld öffentlich eingestehen. Aber wie hier gerichtet wird, das macht mich schon wütend. Wie gesagt, es war ein Unfall.
Wir haben doch gerade eben andere und richtige Probleme, oder nicht? In diesem Sinne, lasst die Kirche im Dorf.
ottmann (02.03.2009, 19:31 Uhr)
@planemaecher
ja es war ein unfall, aber trotzdem ist der unfall passiert weil jemand was falsch gemacht hat und falsch abgebogen ist, deswegen kommt es jetzt zu einer wahrscheinlichen gerichtsverhandlung wegen fahrlässiger tötung. Denn nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen "der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt". Dies wäre hier eben gewesen das Herr Althaus aufpasst wenn er von der schwarzen Pisten auf die leichtere fährt.
Althaus hat sich auch zum vorgehen geäußert. Er hat eine schriftliche Stellungsnahme abgegeben in der lt. Staatsanwaltschaft glaubhaft versichern kann das er sich an das Unglück und an das was davor passiert ist nicht erinnern kann. Er aber die Verantwortung für das Unglück übernimmt.
Ich wünsche auch niemand, dass jemanden so was passiert. aBer das vorgehen von der Staatsanwaltschaft ist hier richtig und auch die Anklage wegen Fahrlässiger Tötung!
planemaecher (02.03.2009, 19:17 Uhr)
oje, oje...
..hoffentlich passiert das niemanden hier im Forum, besonders denen, die meinen hier den Durchblick zu haben!!
Es war ein UNFALL! es war kein Alkohol im Spiel, auch keine Drogen, es war ein Unfall, weil Herr Althaus einen Fehler gemacht hat. Wenn er nur eine Sekunde später in die falsche Spur eingebogen wäre, dann wäre nichts passiert. Das kann jedem passieren. Auch hat er sich darüber noch überhaupt nicht geäußert, oder hab ich was verpasst? Er wird mit der Schuld ein leben lang zu tun haben, diese Last nimmt ihm keiner ab, Politiker hin oder her. Wie hier schon bemerkt: Hut ab vor Frau Althaus und dem Ehemann der getöteten! Soviel Arsch hat hier kaum jemand in der Hose...
TT2007 (02.03.2009, 18:27 Uhr)
Fehler.
Frau Althaus meinte ich.
TT2007 (02.03.2009, 18:25 Uhr)
Respekt.
Das habe ich nach diesem Unfall schon einige Male gedacht. Erstens als Frau Oettinger zur Beerdigung des Opfers gereist ist, zweitens als der Ehemann diese Geste gewürdigt hat und nun, dass Herr Althaus die Schuld auf sich nimmt.
Ich hätte in allen drei Fällen weniger Mut, Würde und Menschlichkeit erwartet.
leboz (02.03.2009, 18:22 Uhr)
ottmann, nein
davon bin ich überzeugt: Politiker können nicht verurteilt werden. Höchstens wenn sie bei der Linken oder bei der NPD sind. Das ist sicher.
ottmann (02.03.2009, 17:58 Uhr)
@albundy69
das war keine selbstgefällige frage sondern eine tatsache die man sich durchaus fragen kann was passieren würde wenn althaus wegen fahrlässiger tötung verurteilt wird.
und zu ihrer info: anscheind ahben sie noch nicht mitbekommen das es die pds nicht mehr gibt und nein ich bin auch nicht mitglied der linken!
sportartmakler (02.03.2009, 17:56 Uhr)
das wird wohl etliche kommentatoren freuen
wollten diese herrn althaus doch am liebsten baumeln sehen. nochmal zur erinnerung, ein fahrlässig verschuldeter unfall mit todesfolge (egal ob ski, auto...) bleibt dem "normalen" menschen wohl ein leben lang in erinnerung. mir wäre an seiner stelle der prozeß bzw. das urteil völlig egal, mein gewissen würde mich jeden tag quälen, das könnte kein urteil/freispruch ändern.
aber da herr althaus politiker ist, wird ihm ein gewissen natürlich abgesprochen und er wird in sippenhaft genommen. in dem letzten artikel bzw. kommentatoren gab es sogar leute die seine amnesie für abwegig hielten.
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