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2. Dezember 2011, 07:23 Uhr

Innenminister wollen offenbar NPD-Verbot vorantreiben

Seit der Festnahme eines früheren Parteifunktionärs rückt ein NPD-Verbot wieder in den Vordergrund. Laut einem Zeitungsbericht nehmen die Länder jetzt erneut Anlauf für ein Verbotsverfahren.

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Ein Verbot der NPD ist nach den jüngsten Ermittlungen zur Thüringer Neonazi-Terrorzelle wieder in den Vordergrund gerückt© Sebastian Widmann/DPA

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen nach einem Zeitungsbericht kommende Woche ein neues NPD-Verbotsverfahren beschließen. Wie die "Rheinischen Post" unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, gebe es nach den jüngsten Verhaftungen im Zusammenhang mit der Mordserie des Thüringer Neonazi-Trios eine "überwältigende und parteiübergreifende Mehrheit" für ein neues Verbotsverfahren.

Auch Länder, die einem Verbotsverfahren bisher skeptisch gegenüber gestanden hätten, würden einem gemeinsamen Beschluss nicht im Wege stehen, heißt es unter Berufung auf ein nicht genanntes Regierungsmitglied, das mit den Verhandlungen vertraut sei.

Die Innenminister der Länder treffen sich am Donnerstag und Freitag kommender Woche in Wiesbaden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis dahin juristische Details für einen möglichen neuen Verbotsantrag klären.

Was passiert mit den V-Leuten?

"Das NPD-Verbot muss jetzt kommen", forderte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in der "Bild"-Zeitung. "Ich kenne niemanden, der Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit dieser Partei hegt, dass sie fördernde Kontakte in die militante Szene hat, erscheint mir erwiesen - kurz: Eine selbstbewusste, wehrhafte Demokratie muss mit dieser Bedrohung fertig werden", sagte er.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), hält die Rolle des festgenommenen Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben für entscheidend bei der Frage eines neuen Verbotsverfahrens. "Die Ermittler müssen jetzt genau analysieren, ob Ralf Wohlleben im Auftrag der NPD oder mit Wissen der Partei in die Machenschaften der Zwickauer Terrorzelle verwickelt war", sagte er dem "Hamburger Abendblatt". "War es die Tat einer Partei oder die Straftat eines Einzelnen - diese Frage wird in der Debatte um ein NPD-Verbotsverfahren mit entscheidend sein."

Schröder sprach sich dagegen aus, für ein NPD-Verbotsverfahren V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Partei abzuziehen. Ein solcher Schritt sei "problematisch". Die V-Leute aus der NPD lieferten den Sicherheitsbehörden wichtige Informationen über die rechtsextreme Szene, betonte er.

Juraprofessor sieht neuen Anlauf skeptisch

Der Vertreter des Bundestags im ersten NPD-Verbotsverfahren, der Frankfurter Juraprofessor Günter Frankenberg, beurteilt einen neuerlichen Anlauf beim Bundesverfassungsgericht skeptisch. "Es gibt ein Risiko, dass ein neuerlicher NPD-Verbotsantrag scheitert", sagte er der Tageszeitung "Die Welt".

Grundsätzlich lasse sich der Vorwurf schon vermeiden, dass die Partei aufgrund der hohen Anzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes keine eigene Willensbildung mehr habe. "Dazu müssten die Verfassungsschutzämter der Länder aber bereit sein, sämtliche relevanten Spitzel aus der NPD-Führungsebene, Orts- und Kreisverbänden abzuschalten. Das Risiko für den Bundesinnenminister ist gleichwohl hoch", erläuterte der Jurist. Denn der Minister könne eine solche Abschaltung nicht anordnen, weil der Bund gar keinen Zugriff auf die Landesämter habe.

Frankenberg plädierte dafür, zunächst genau zu ermitteln, welche Gewalttaten der NPD zurechenbar sind. Ein Verbotsverfahren könne man erst in einem zweiten Schritt riskieren.

kng/DPA
 
 
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