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9. September 2005, 11:58 Uhr

Linkspartei behält sich Klage vor

Die Linkspartei fürchtet, dass die Nachwahl in Dresden die Chancen ihrer Direktkandidaten schmälern könnte, und überlegt gegen die spätere Abstimmung zu klagen. Noch in der Wahlnacht soll ein vorläufiges Ergebnis bekannt gegeben werden. Inzwischen steht der Termin für die Nachwahl fest.

Merkel oder Schröder, Schröder oder Merkel und überhaupt: Wann weiß der Wähler wer gewonnen hat?© Fritz Reiss/AP

Die Linkspartei schließt wegen der verzögerten Bundestagswahl in einem Dresdner Wahlkreis rechtliche Schritte nicht aus, verlangt aber zunächst Aufklärung vom Bundeswahlleiter. "Wir wollen vom Bundeswahlleiter wissen, wie er sicherstellen will, dass es bei der Bundestagswahl keine Benachteiligungen geben wird", sagte der Sprecher der Linkspartei, Hendrik Thalheim.

Eine entsprechende schriftliche Aufforderung an Wahlleiter Johann Hahlen solle in den nächsten Tagen verfasst werden. Wenn die Antwort vorliege, werde entschieden, ob gegen die zeitverzögerte Wahl in Dresden gerichtlich vorgegangen werden solle, sagte er.

Linkspartei fürchtet, dass in Dresden weniger Wähler an die Urnen gehen

Die Linkspartei befürchtet, dass die Chancen von Dresdner Direktkandidaten geschmälert werden, falls sie über die Landeswahllisten in den Bundestag einziehen. Bei einer später stattfindenden Abstimmung in Dresden würden möglicherweise weniger Wähler als bei einer zeitgleichen Wahl für den betreffenden Direktkandidaten stimmen, wenn dieser ohnehin schon im Bundestag vertreten sei. Davon könnte dann der politische Gegner profitieren.

Bundeswahlleiter Johann Hahlen will noch in der Wahlnacht am 18. September ein vorläufiges Ergebnis der Bundestagswahl bekannt geben. Dieses Wahlergebnis werde in besonderer Weise vorläufig sein, denn das Ergebnis des Wahlkreises 160 (Dresden I) werde fehlen, teilte der Bundeswahlleiter mit. Ob bei dem vorläufigen Ergebnis Annahmen über das Wahlverhalten der rund 219.000 Wähler in dem Dresdner Wahlkreis berücksichtigt würden, werde er nach Prüfung der bisherigen Wahlpraxis bei Bundestagswahlen in den nächsten Tagen entschieden.

Nachwahl am 2. Oktober

Landeswahlleiterin Irene Schneider-Böttcher kündigte in Dresden an, sie habe die Nachwahl für den 2. Oktober angesetzt. Hahlen erklärte weiter, es sei aus derzeitiger Sicht unwahrscheinlich, dass durch die Nachwahl der Bundestag sich erst später konstituieren werde.

Der Tod einer NPD-Kandidatin und die damit verbundene Wahlverschiebung in Dresden hatte zwischen Politikern und Verfassungsexperten eine Debatte um eine mögliche Verzerrung des Ergebnisses der Bundestagswahl ausgelöst.

Der FDP-Rechtsexperte Max Stadler sagte, die Dresdner Wähler könnten durch die Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses beeinflusst werden. Stadler forderte in der "Passauer Neuen Presse" für künftige Wahlen eine Änderung des Bundeswahlgesetzes. Danach müssten die Parteien in jedem Wahlkreis Reservekandidaten nominieren, die bei einem Ausfall ohne zeitliche Verzögerung die Wahl antreten könnten.

Direktkandidaten wollen Ergebnis erst nach der Dresdenwahl

Die Direktkandidaten Andreas Lämmel (CDU) und Peggy Bellmann im betroffenen Wahlkreis Dresden I sprachen sich in der "Bild"-Zeitung für eine Verschiebung der Stimmenauszählung aus. "Bis zur Nachwahl dürfen nirgendwo Stimmen ausgezählt werden", sagte Bellmann.

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel wies im ARD-"Morgenmagazin" solche Forderungen zurück. "So was kann man vielleicht in Afrika irgendwann machen, dass man zwei oder drei Wochen später das Wahlergebnis verkündet, nicht in der Bundesrepublik", sagte er.

Nach Ansicht des Wahlrechtsexperten der SPD, Dieter Wiefelspütz, wird die Nachwahl in Dresden eine Koalitionsbildung nach der Bundestagswahl nicht verzögern. Es dauere ohnehin vier bis sechs Wochen, bis der Kanzler gewählt werde, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion der "Rheinischen Post". Rechtlichen Schritten gegen die Nachwahl, wie die Linkspartei sie erwägt, räumte Wiefelspütz keine Chance ein: "Ich bin der festen Überzeugung, dass eine Klage aussichtslos wäre." Wiefelspütz verteidigte zugleich die Entscheidung der sächsischen Landeswahlleiterin. "Wir können nicht die Bundestagswahl insgesamt verschieben", so der SPD-Politiker.

Auch unter Verfassungsrechtlern herrscht Uneinigkeit darüber, ob das Ergebnis der Bundestagswahl trotz der notwendigen Nachwahl veröffentlicht werden darf. Der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza forderte, die Stimmverteilung am 18. September zunächst unter Verschluss zu halten. Es sei verfassungsrechtlich bedenklich, wenn die Bürger in dem betroffenen Dresdner Wahlkreis später auf der Grundlage des bundesweiten Ergebnisses wählen könnten.

Er kritisierte in der ARD, die Wähler in der sächsischen Hauptstadt könnten ihre Stimme viel gezielter einsetzen, wenn sie wüssten, wie im Rest des Landes abgestimmt worden sei. "Dadurch sind Freiheit und Gleichheit der Wahl beeinträchtigt." Seine Empfehlung an den Bundeswahlleiter laute daher, dass er von der Bekanntmachung der Ergebnisse am Wahlsonntag absehen sollte. Die Stimmen würden dann normal ausgezählt, aber nicht bekannt gegeben. Auch Hochrechnungen seien nicht zugelassen.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Marenholz sagte, eine Beeinflussung der Dresdner lasse sich zwar nicht vermeiden. Die Ergebnisse müssten aber in jedem Fall veröffentlicht werden. Im Deutschlandfunk sagte Marenholz, es gebe keine Vorschrift, die die Veröffentlichung verbieten würde. Im strengen Sinne seien die Wahlen zwar nicht mehr gleich. "Man weiß nur nicht in welcher Hinsicht sie nicht mehr gleich sind. Schafft das vielleicht den letzten Aufputsch für diese oder jene Partei, es doch noch zu schaffen?"

Die 43-jährige NPD-Kandidatin Kerstin Lorenz hatte auf einer Wahlveranstaltung der rechtsextremistischen NPD am Montag in Dresden einen Hirnschlag erlitten, war ins Koma gefallen und am Mittwoch für tot erklärt worden. Der Kreisverband der Dresdner NPD beschloss, am Mittwoch kommender Woche einen neuen Kandidaten zu benennen.

Ein Termin für die Nachwahl in Dresden steht nach wie vor nicht fest, wie die Wahlleiterin von Sachsen, Irene Schneider-Böttcher, im Bayerischen Rundfunk sagte. Auf jeden Fall müssten die Fristen für die Briefwähler gewahrt werden. Zu der Frage, ob es rechtens sei, dass ein Wahlkreis Zünglein an der Waage spielen könne, sagte die sächsische Wahlleiterin: "Es ist eine sehr sensible Frage, der Bundeswahlleiter hat sich die Entscheidung, ein vorläufiges Ergebnis in der Wahlnacht bekannt zu geben, nicht leicht gemacht." Es liege ein "Abwägungstatbestand" vor.

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AP/Reuters
 
 
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