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6. Juli 2007, 16:44 Uhr

Lauterbach will Mandanten-Namen wissen

Was hilft es, wenn ich weiß, was ein Abgeordneter verdient, aber nicht weiß, wer ihn bezahlt. Vor allem bei Anwälten ist das ein Problem. SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach fordert deshalb, dass die Anwälte im Bundestag die Namen ihrer Mandanten offenlegen müssen. Von Florian Güßgen

Übt Kritik an der Praxis der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte: Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach© Mecom

Spätestens seit Donnerstag kann der geneigte Wähler im Internet nachsehen, ob ein Abgeordneter, der als Anwalt arbeitet, Mandate hat. Er kann aber nicht sehen, wer die Mandanten sind, in wessen Auftrag der Parlamentarier also handelt. Dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach reicht das nicht. Er fordert, dass Anwälte im Bundestag die Namen ihrer Mandanten veröffentlichen müssen. Dies müsse in den Ausführungsbestimmungen des Gesetzes zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften festgelegt werden, sagte Lauterbach stern.de. Dafür werde er sich einsetzen. "In der Ausführungsfrage wird sich die Spreu vom Weizen trennen", sagte er. Ansonsten könne man nicht erkennen, ob sich ein Abgeordneter in einem Interessenkonflikt befinde. Kritik an dieser Forderung übte der Grünen-Parlamentarier und Anwalt Hans-Christian Ströbele. "Das wäre ein Bruch des Anwaltsgeheimnisses", sagte Ströbele stern.de.

Zur Änderung der Ausführungsbestimmungen des Gesetzes, die Teil der Geschäftsordnung des Parlaments sind, ist eine einfache Mehrheit der Abgeordneten notwendig.

Scholz will Gesetz nicht ändern

Lauterbachs Forderung ist nicht neu. Sie wurde schon zur Zeit der rot-grünen Regierung verworfen, aus der das Gesetz stammt. Auch ist Lauterbachs Forderung nur Teil jener Kritik, die an der Umsetzung des Gesetzes geübt wird. Andere Kritiker fordern genauere Angaben über die Höhe jener Einkünfte, die Parlamentarier neben ihren Diäten erzielen. Ärger gab es auch wegen der vermeintlichen Komplexität der Ausführungsregeln. Olaf Scholz, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, erteilte Wünschen nach einer Änderung des Gesetzes jedoch eine Absage. Lediglich zu praktischen Korrekturen an der Umsetzung sei die SPD bereit, schrieb Scholz am Freitag in einem Brief an die Abgeordneten. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch seine Entscheidung verkündet, eine Klage von Abgeordneten abzulehnen, die sich gegen die Teil-Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte zur Wehr gesetzt hatten. Am Donnerstag veröffentlichte die Bundestagsverwaltung die Angaben der einzelnen Parlamentarier auf der Internetseite des Parlaments.

"Abgeordnete dürfen nicht auf Gedeih und Verderb vom Mandat abhängen"

Auch Lauterbachs eigene Einkünfte waren am Donnerstag und Freitag zunächst hinterfragt worden. Der Professor gilt als einer der leidenschaftlichsten Anwälte der gesetzlichen Krankenkassen, als einer, der die privaten Versicherer im Streit um die Gesundheitsreform unbedingt zur Kasse bitten wollte. Gleichzeitig aber hat Lauterbach an den gesetzlichen Kassen gut verdient: So erhielt er etwa im März 2006 über 7000 Euro von der AOK Bayern für "wissenschaftliche Beratung und Gutachten", im gleichen Monat zahlte ihm die Barmer Ersatzkasse ebenfalls über 7000 Euro für die gleichen Dienste. Auf Anfrage von stern.de sagte Lauterbach jedoch, dass ihm die Aufträge für diese Gutachten vor seinem Eintritt in den Bundestag im Jahr 2005 erteilt worden seien. Lediglich die Dienstleitung und die Bezahlung sei später erfolgt. Seit er im Bundestag sitze, habe er keine vergleichbaren Aufträge mehr angenommen. "Ich könnte das heute noch machen, würde es aber nicht tun, weil ich dann an Glaubwürdigkeit verlieren würde", sagte Lauterbach. Die Möglichkeit, neben dem Mandat zu arbeiten, verteidigt der SPD-Mann jedoch. "Abgeordnete dürfen nicht auf Gedeih und Verderb finanziell von ihrem Mandat abhängen", argumentierte er.

Das Beispiel Friedrich Merz

Das Beispiel der Rechtsanwälte zeigt, wie schwierig es in der Gesetzes-Praxis ist, tatsächlich etwas über mögliche Interessenkonflikte der Abgeordneten herauszufinden. So geben einige Abgeordnete zwar an, wann sie ein Honorar erhalten haben, aber der Betrag ist nur pauschalisiert in drei Stufen erfasst (1000-3500 Euro, bis 7000 Euro, über 7000 Euro). Die Mandanten werden namentlich nicht angegeben. Ein zusätzlicher Sonderfall tritt bei Anwälten auf, die an Kanzleien beteiligt sind. So gibt der CDU-Finanzexperte Friedrich Merz zwar an, welche Einkommensstufe er für seine Tätigkeit in verschiedenen Aufsichtsräten jeweils erreicht. Und alle, die Merzens Reichtum in seiner Gesamtheit interessiert, können dann feststellen, dass er mindestens eine Summe von 56.000 Euro pro Jahr zusätzlich zu seiner Diät erzielt. Aber über die eigentlich interessante Anwaltsarbeit des Sauerländers erfährt der Wähler nichts: Die Mandate, die Merz wahrnimmt, rechnet nämlich nicht er selbst ab, sondern die internationalen Sozietät, deren Teilhaber er ist. Weil aber Teilhaber nur Angaben über das Einkommen machen müssen, wenn sie mehr als 25 Prozent der Kanzlei besitzen, kann sich Merz genaue Angaben sparen. Über die Auftraggeber des Abgeordneten erfährt man auf diesem Wege nichts, man ist auf Freiwilligkeit angewiesen. Merz, der als einer der Kläger gegen das Gesetz aufgetreten war, hat sich bislang zu dem Urteil und seiner Umsetzung noch nicht geäußert.

Berufsverbot für Anwälte?

Forderungen nach einer weitergehenden Offenlegung von Daten halten Kritiker entgegen, dass damit datenschutzrechtliche Grundsätze verletzt würden. "Für Anwälte im Bundestag käme das doch einem Berufsverbot gleich, wenn sie die Namen ihrer Mandanten veröffentlichen müssten", sagte ein Kritiker im Bundestag. "Dann würde doch kein Mensch mehr zu diesem Anwalt gehen." Ströbele nennt das Beispiel eines Scheidungsfalls. "Manche Leute möchten nicht, dass es bekannt wird, wenn sie zum Scheidungsanwalt gehen", sagte er. "Das muss man respektieren."

Schon die Praxis, allein die Zahl der Mandate zu veröffentlichen, ist Anwaltsverbänden ein Dorn im Auge. Wenn Abgeordnete, die nebenher als Anwälte tätig sind, nur wenige Mandate wahrnähmen, lasse sich von dieser pauschalen Angabe möglicherweise auf ihre Mandanten schließen, sagte Rechtsanwaltskammer-Präsident Bernhard Dombek dem Berliner "Tagesspiegel".

Hans-Christian Ströbele übrigens hat für all die Probleme eine einfache Lösung gefunden: Während seiner Zeit im Parlament nimmt er überhaupt keine Mandate wahr. "Bei meinem Arbeitsaufwand im Parlament wäre das unverantwortlich gegenüber meinen Mandanten", sagte er.

Von Florian Güßgen
 
 
KOMMENTARE (8 von 8)
 
pmarienfelder (08.07.2007, 23:12 Uhr)
Nebeneinkünfte Lauterbach
Nun können es also alle lesen: Hr Lauterbach erhält Geld von der AOK. Natürlich hat die AOK ein Interesse daran, die privaten Versicherungen zu zerschlagen, denn dann hätten sie viele gute "Kunden". Was liegt also näher, als einen Abgeordneten für ein "Gutachten" zu bezahlen? Ein Schelm, wer was anderes dabei denkt.....
Ach ja, zu Lauterbach fällt mir noch eine sendung von vor einigen Monaten mit dem Vorsitzenden der Verbandes der priv. Versicherer ein:
Lauterbach: "Die PKVs haben ja nur reiche Mitglieder"
Vorsitzender PKV: ""Von unseren 8 Mio Mitgliedern sind 4 Mio Beamte, viele davon im unteren und mittleren Dienst. Weitere 2 Mio sind Angehörige von Beamten"
Lauterbach: "Wie ich sagte, sind in den PKVs nur reiche Mitglieder"
Wann stoppt eigentlich jemanden diesen Menschen?
Blauaugen (08.07.2007, 19:14 Uhr)
Bundestags-Spitzennebenverdiener
Dass Herr Lauterbach mit diversen Aufträgen von AOK und Co. zu den Bundestags-Spitzennebenverdienern zählt, steht sowohl im Stern-Artikel als auch in einem Kommentar weiter oben. Die richtige „Bombe“ kommentiert der Stern jedoch zu seiner eigenen Schande nicht: In vielen europäischen Ländern wäre es als klarer Interessenkonflikt nicht möglich, dass ein Top-Entscheider im Gesundheitsausschuss des Parlaments „nebenberuflich“ ein nicht unerhebliches Aufsichtsratsgehalt von einem der größten privaten Krankenhauskonzerne, den Rhön-Kliniken bezieht. Spektakuläre „Privatisierungen“ von ganzen Unikliniken und -wie Herr Lauterbach offen fordert-, die Abschaffung der niedergelassenen Fachärzte mit Übernahme dieser Funktion durch geeignete Krankenhäuser –z.B. denen der Rhön-Klinikkette, werden hier politisch vorbereitet. Die Schaffung solcher Monopole auf einem zukünftigen Wachstumsmarkt ist diesen Konzernen mehr als 30 Silberlinge wert und wird die deutschen Patienten noch teuer zu stehen kommen.
ichbinauchwaehler (07.07.2007, 20:19 Uhr)
Aussprüche des Professor Lauterbach ...
Herr Professor Lauterbach, der Mediziner, der seiner Lebtag noch nicht mit Patienten zu tun hatte, aber alles besser weiß, denkt entweder das, was er sagt, nicht zu Ende und formuliert fahrlässig missverständlich oder aber es schwebt ihm ein Staat nach dem Vorbild von George Orwells Big Brother vor (oder er wurde falsch zitiert, was ich allerdings eher nicht glaube).
Gegner in Rechtssachen wissen ohnehin, welches Rechtsanwalts Mandant man ist, und wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wird das sogar öffentlich ausgehängt. Darüber hinaus geht es niemanden etwas an, wer wen in rechtlichen Dingen berät. Das muss auch dann gelten, wenn der Rechtsanwalt MdB ist, und es muss auch für juristische Personen gelten.
Eine Ausnahme mag dann gegeben sein, wenn der Anwalt nur einen einzigen Mandanten hätte (Consigliere nach Art des Paten, sozusagen, was Herr Lauterbach vielleicht gemeint hat, doch dann sollte er sich präziser ausdrücken!). Bei MdBs ist so etwas gemeinhin aber bekannt, dafür sorgt schon die Presse ...
aquarius3 (07.07.2007, 19:26 Uhr)
Mehr geht nicht
Wo soll denn noich mehr Offenheit bei den Einkünften unserer Abgeordneten hinführen? Soll etwa jeder erfahren, was die Herrschaften im Parlament für wen tun? Jetzt reich es aber!
G.Guzek (07.07.2007, 19:05 Uhr)
Haltet den Dieb!
Herr Lauterbach gehört zu den Spitzen-Nebenverdienern der Bundestags-Abgeordneten. U.a. kassiert er rund 42.000 Euro allein aus seiner Aufsichtsratstätigkeit bei den Rhön-Kliniken, tausende Euro jährlich dazu noch von AOK und Barmer.
Das drohte dem SPD-Politiker in seinem Wahlkreis gefährlich um die Ohren zu fliegen: Die Lokalpresse berichtete ausgiebig und durchaus süffisant.
Der Mann ist ja Profi und schreit jetzt: "Haltet den Dieb" - eine bewährte Taktik.
allias (07.07.2007, 18:36 Uhr)
wer wen bezahlt und wie viel
nur darauf kommt es an und dies sollte man öffendlich machen.
Vikar (07.07.2007, 16:46 Uhr)
wer den bezahlt, ..........
geht auch keinen an. Denn ich kenne mindestens 5 Anwaelte und Reporter, die sich mit Schwarzarbeitern die Fliesen legen liessen. Wuerde man mal bei den sogenannten Saubermaennern sauber machen, wuerden diese nicht so grosse Toene spucken und Ihre Fresse halten, denn das sind die groessen Abzocker. Und dem allgemeinen Volk was zu sagen: Wem sich die Chance bietet, Schwarz zu arbeiten, der ergreift dieselbe, oder er ist nur faul, denn 80 % der Buerger haben schon Schwarz gearbeitet, aber zu Entschuldigung dieser muss ich sagen, dass selbst die es nicht wussten. Dummheit macht eben Unschuldig.
madeingermany (07.07.2007, 03:37 Uhr)
ehrliche Politiker???
war ja eigentlich auch klar. wer erwartet hat, das die diskussion bzw entscheidung ueber die offenlegung von nebentaetigkeiten zu einer transparenz der abgeordneten fuehrt, wird mal wieder eines besseren belehrt. politiker stopfen sich die eigenen taschen aufkosten der steuerzahler, ich wuerde sogar behaupten sie RAUBEN es aus der staatskasse...
ein politiker der behauptet 19 nebenjobs, ein bundestagmandat und eine familie unter einen hut zu bekommen, und das mit der wahlbestaetigung begruendet, hat irgendwie die realitaet verloren. erst muss er belegen was er gutes fuer deutschland und seine buerger tut oder getan hat, dann darf er sich berechtigt in seinem mandat fuehlen > sonst nuss er da weg!!!
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