Nachts klingelt das Telefon, tagsüber lauert der Ex-Freund vor der Tür: Mehr als 800.000 Menschen in Deutschland werden jedes Jahr Opfer von Stalking. Nun hat der Gesetzgeber endlich reagiert, die Täter können mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Von Svenja Friedrich

Telefonterror ist ein typisches Mittel von Stalkern, um ihre Opfer zu erreichen© Lija Peter/DDP
Eine Frau sitzt in einem Zimmer, ihr Telefon klingelt und ein "unbekannter Anrufer" wird auf dem Display angezeigt. Eigentlich eine harmlose Situation, wenn nicht genau dieser Anrufer in den letzten drei Stunden 14-mal angerufen hätte. Mit jedem Klingeln steigt die Panik, mit jedem Anruf rinnen Schweißperlen über die Stirn. Telefonterror ist aber nur eine von vielen Formen des Stalkings. Bekannt sind unter anderem SMS-Terror, Nötigung, wiederholtes Klingeln an der Wohnungstür, Beleidigung in der Öffentlichkeit oder Bedrohungen. Manchmal gehen Stalker auch weiter, sie brechen bei den Opfern ein, lauern ihnen auf, schlagen sie. Im schlimmsten Fall müssen die Opfer ihre Wohnung und Arbeitsstelle wechseln und können ohne Schutz nicht mehr in die Öffentlichkeit gehen.
"Stalking-Übergriffe sind keine Seltenheit", erklärt Harald Dressing, Leiter der Forensischen Psychiatrie des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim: "Etwa 11 Prozent aller Menschen in Deutschland werden mindestens einmal in ihrem Leben gestalkt. Auf Deutschland hochgerechnet sind das ungefähr 800.000 Fälle pro Jahr." Die Mehrzahl der Opfer, ungefähr 80 Prozent, sind Frauen, die Mehrzahl der Täter hingegen Männer. Zerbrochene Beziehungen sind in der Hälfte aller Fälle der Grund für den Beginn des Stalkings.
Neue Perspektiven durch Anti-Stalking-Gesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag ein Anti-Stalking-Gesetz verabschiedet. Es soll Opfer schützen, Täter abschrecken und nötigenfalls bestrafen. Das Gesetz, der neue Paragraf 238 des Strafgesetzbuches, sieht einen eigenen Straftatbestand für Formen des systematischen privaten Terrors vor. In Stalking-Fällen können die Behörden nun künftig früher eingreifen. Das permanente "Nachstellen" kann mit Freiheitsstrafen geahndet werden - bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft. Bei Wiederholungsgefahr kann ein Stalker in Untersuchungshaft genommen werden, bevor er sein Opfer erneut schädigen kann.
Dressing, Experte für Stalking, sieht in dem Anti-Stalking-Gesetz einen eindeutigen Fortschritt. Das bisherige Gewaltschutzgesetz sei im Vergleich dazu nur eine stumpfe Waffe. Es konnte den Opfern von Stalkern nicht wirklich helfen und verwies die Täter nicht in ihre Schranken. Das neue Gesetz ändert dies. "Dadurch, dass Stalking jetzt als Straftatbestand definiert wird, kann den Opfern geholfen werden, bevor es zu ersten gewalttätigen Übergriffen kommt", erklärt Dressing, "zudem wird der Begriff des Stalking sehr weit formuliert, so dass viele Formen der psychischen Angriffe unter diesen Straftatbestand fallen." Immerhin sind viele Stalker erfinderisch und wählen ständig neue Methoden - in dem Glauben, die Opfer so zu erreichen.
Tipps für Stalking-Opfer
Wer Opfer eines Stalkers wird, erhält bislang in Deutschland kaum Hilfe. "Da besteht ein eindeutiges Defizit", so Dressing. Stalker belästigen ihre Opfer meist so langfristig, dass diese psychisch, finanziell und auch sozial geschädigt werden können. Die Bedrängten ziehen sich häufig zurück und isolieren sich sozial. Der erste Schritt aus der Opferrolle ist es, sich beraten zu lassen. Experte Dressing erklärt: "Wenn man sich nur an die Polizei oder einen Psychologen wendet, ist dies nicht ausreichend. Beides muss unbedingt kombiniert werden. Wer in einer Gruppen betreut wird, sollte auch mit der Polizei und einem Rechtsanwalt sprechen."
Die Polizei wird zunächst feststellen, ob Lebensgefahr für das Opfer besteht. Wenn das Opfer dem zustimmt, wird die Polizei ein so genanntes Gefährdegespräch mit dem Täter führen. Meist schreckt ihn dies bereits vor weiteren Belästigungen ab. Opfer und Polizei können aber auch individuell besprechen, wann das Opfer sich bei der Polizei meldet und um sofortige Hilfe bittet. Mit den Worten "Ich werde gestalkt" wird man generell an Polizisten weitergeleitet, die diese Situation kennen und gezielt eingreifen können.