Die Gesetze zum Nichtraucherschutz gelten inzwischen in ganz Deutschland. In ganz Deutschland? Nein. Überall im Land schmort der Protest. Ende Juli entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die ersten Klagen. Von Markus Götting

Rückkehr an den Tatort: In dieser Grillstube in Hoyerswerda hat sich Norbert Mahling, hier links neben seinem Anwalt Gerhard Rahn, Anfang April eine angesteckt. Er sollte ein Bußgeld zahlen, wehrte sich vor Gericht - und gewann© Jörg Gläscher
Nun ist Norbert Mahling das stolze Kämpferherz doch ein bisschen in die Hose gerutscht. Im Publikum sitzt zur moralischen Unterstützung ein gutes Dutzend seiner Kumpels, und man kann nicht sagen, dass die Elite des Landes versammelt ist an diesem frühen Freitagmorgen. Der arbeitslose Zimmerer hockt ziemlich bedröppelt auf der Anklagebank im Amtsgericht Hoyerswerda. Sein Vergehen: Er hat geraucht. Dafür soll er wegen Verstoßes gegen das sächsische Nichtraucherschutzgesetz 100 Euro Bußgeld zahlen und eine Gebühr von 25 Euro noch dazu. Als Kläger treten zwei Ordnungshüter der Verwaltungsbehörde auf. 15-mal schon haben sie solche Strafen verhängt, aber Mahling ist der Erste, der Einspruch eingelegt hat. Er ist auch der erste Deutsche, der wegen Rauchens vor Gericht steht.
Der Sachverhalt ist schnell geklärt. "Am 10. 4. zwischen 21 und 22 Uhr besuchen Norbert Mahling und ein Freund das 'Istanbul-Grillhaus', eine türkische Ein-Raum-Gaststätte im Einkaufszentrum ‚Treff Acht‘", stellt Richterin Evelin Kloß fest. Sie sind die einzigen Gäste, und auf die Frage, ob im Lokal geraucht werden dürfe, bietet ihnen der Wirt eine Zigarette an. Und kaum, dass sie brennt, kommen schon die Ordnungshüter rein.
"Wie viel von der Zigarette hatten Sie denn schon geraucht?", will die Richterin wissen. "Gerade mal een Zug", schimpft Mahling. "Die haben doch draußen nur gelauert, um abzuzocken", ruft sein Sohn Kay aus dem Zuschauerraum. Auch Mahling ist sicher: "Die wollten mir unbedingt 'n Ding reinbraten."
Nach einer kurzen Pause kommt die Richterin in den Saal zurück und verkündet das Urteil: "Es standen überall Aschenbecher auf den Tischen. Das hätte ich auch als Einladung interpretiert, zumal einem der Inhaber auch noch eine Zigarette anbietet. Man kann vom Angeklagten um 22 Uhr schlecht erwarten, dass er eine Rechtsauskunft beim Anwalt einholt." Der Angeklagte nickt eifrig.
Es gilt Paragraf 17 des Strafgesetzbuches, der "Verbotsirrtum". Freispruch. Draußen steckt sich Mahling eine Marlboro an. Er kann es noch gar nicht fassen. "Dass es doch noch so eine Gerechtigkeit gibt!" Auch die Richterin raucht später noch eine.
Seit Anfang des Monats gilt nun auch in den letzten Bundesländern das Rauchverbot in öffentlichen Räumen; die Debatte darum ist eine der emotionalsten der vergangenen Jahre - eine ideologische Konfrontation. Die Raucher fühlen sich gegängelt und bevormundet, ihre Rebellion wird immer spürbarer. In vielen Großstädten, von Lübeck bis München, gingen in den vergangenen Monaten Tausende auf die Straße und forderten ihr Recht auf unbeschränktes Rauchen ein. Flächendeckend bildeten sich Widerstandsnester von Kneipenwirten, die um ihre Existenz fürchten. Ständig entstehen neue Internetforen und Bürgerinitiativen, in denen Raucher zum Freiheitskampf aufrufen - noch immer ist jeder dritte Deutsche gegen das Rauchverbot, wie eine Forsa-Umfrage für den stern ergab.
Aber all diese Demonstrationen und Proteste sind nichts gegen die geballte Wut der Bayern: Dort hat sich der "Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur" (VEBWK) gegründet, der es binnen kürzester Zeit auf 77.000 Mitglieder gebracht hat, damit nach eigenen Angaben der drittgrößte Verein des Landes ist (nach dem ADAC und dem FC Bayern) und die CSU um ihre absolute Mehrheit im Landtag bangen lässt. In vielen Landgasthöfen hat die Partei inzwischen sogar Hausverbot - Höchststrafe in Bayern - und damit die Hoheit über die Stammtische flächendeckend verloren.
Nun wird am 30. Juli das Bundesverfassungsgericht über die ersten Klagen entscheiden, ob die Regelungen einiger Bundesländer mit dem Grundgesetz konform sind. Ob dann endlich Ruhe ist?
Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg sterben jedes Jahr 3300 Menschen in Deutschland an den Folgen des Passivrauchens. Der Staat hat die Fürsorgepflicht. Aber wo endet die, und wo beginnt die Bevormundung? Es ist eine feine Grenze, und viele Beteiligte gehen davon aus, dass die Gesetze umgeschrieben werden müssen. Dem Gesundheitsschutz stehen Grundrechte wie Handlungsfreiheit, Berufswahl und Eigentumsgrundrecht gegenüber.
Auch der Schauspieler Max Tidof hat eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Tidof, 48, raucht seit dem 14. Lebensjahr 40 bis 50 Zigaretten am Tag. Zu Hause will er mit Rücksicht auf seine Tochter darauf verzichten, aber seit Anfang des Jahres ist das Qualmen auch in seinen Stammlokalen verboten. Er sieht sich in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt. Tidof sagt: "Eine Bar ohne Rauch, Cocktails ohne Zigarette, ein Whisky ohne Zigarre - man stelle sich das vor: ein keimfreier Ort ohne Sinnlichkeit." In seiner Klage führt er an, die Verbannung nach draußen empfinde er als gesellschaftliche Isolation. Und die Erkältungsgefahr stelle für ihn als Schauspieler eine berufliche Bedrohung dar.

Du lieber Himmel: Wirt Dirk Bruckner aus Kappeln an der Schlei gründete in seiner Kneipe eine Kirchengemeinde ...© Marcus Vogel
Uli Neu, 50, ist noch ganz beeindruckt von der Anhörung in Karlsruhe. "Das war mein erster Prozess, und dann gleich Richter in roten Roben", sagt er und zapft sich ein Pils. Seit 23 Jahren führt er den "Pfauen", eine kleine helle Kneipe in der Tübinger Altstadt. Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ein Musterbetrieb für eine Musterklage vorm höchsten Gericht. Aus den Lautsprechern klingen Jacques-Brel-Chansons mit deutschem Text, gerade mal zehn Leute halten sich an diesem Abend an ihren Gläsern fest, die Stimmung ist fast melancholisch. Neu erzählt, dass sein Umsatz um bis zu 30 Prozent zurückgegangen sei. Schon kämen die ersten Daueraufträge von der Bank zurück. Nun ist er auf die Geduld seines Vermieters angewiesen und darauf, dass Lieferanten ihre Rechnungen erst montags stellen, wenn die Wochenendeinnahmen in der Kasse sind. Er sagt: "Ich muss jetzt finanziell jonglieren - und mir geht's richtig scheiße dabei."
Es sind gerade die Wirte in der sogenannten Ein-Raum-Gastronomie, die um ihre Existenz fürchten, weil sie keinen separaten Raucherraum einrichten können. Aber ein gastronomischer Weltuntergang, wie ihn der Dehoga prognostiziert, steht auch nicht bevor. Das Statistische Bundesamt ermittelt die monatlichen Umsatzzahlen der Gastronomie, und wenn man sich den längerfristigen Verlauf anschaut, fällt auf, dass das Geschäft seit Jahren kontinuierlich zurückgeht, gerade in der sogenannten getränkegeprägten Gastronomie. Das hat vor allem mit der alltäglichen Kostenexplosion zu tun, mit dem Konsumklima. Das Rauchverbot fällt in diesen Statistiken jedenfalls nicht auf.
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 30/2008
Das Rauchverbot Im Ausland glühende Anhänger Das Rauchverbot hat in vielen Ländern zu einem Rückgang des Tabakkonsums geführt und die Volksgesundheit verbessert. 2003 verhängte der New Yorker Bürgermeister Michael Bloomberg in seiner Stadt einen "smoking ban" - innerhalb eines Jahres sank die Raucherquote in der Bevölkerung von 20,8 auf 18,1 Prozent. In Italien ging 2005 der Tabakumsatz um 6,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück, nach Angaben des Gesundheitsministeriums hörten eine halbe Million Raucher auf zu qualmen, die Anzahl der Krankenhausaufenthalte wegen Herzinfarkts reduzierte sich um 6,4 Prozent. Untersuchungen aus Schottland und Irland belegen, dass seit Einführung des Rauchverbots in der Öffentlichkeit nicht vermehrt in Privatwohnungen geraucht wird. In Irland sank die Zahl der Raucherhaushalte von 58 auf 50 Prozent, der Rückgang war in den eher unterprivilegierten Schichten sogar noch deutlicher. Ehemalige Raucher berichteten einer irischen Studie zufolge zu 80 Prozent, dass gerade die Gesetze sie zum Aufhören motiviert hatten. Sie begriffen die Verbote auch als Hilfe für ein künftiges rauchfreies Leben. Gesetzliche Regelungen haben offenbar auch eine starke soziale Normierung zur Folge. Eine Untersuchung im US-Bundesstaat Massachusetts ergab, dass Jugendliche in Städten mit Rauchverbot zwar genauso häufig mit Tabak experimentieren, aber deutlich seltener an der Kippe hängen bleiben. Generell gilt: In Ländern mit Gesetzen zum Nichtraucherschutz stieg seit deren Inkrafttreten auch die Zustimmung der Bevölkerung zum Rauchverbot. Das mag Einsicht dokumentieren. Oder die Macht der Gewohnheit.