Die Innenminister aus Bund und Ländern diskutieren derzeit über die NPD. Die SPD setzt auf ein neues Verbotsverfahren, die Union ist skeptisch - größtenteils. In Mecklenburg-Vorpommern versucht der CDU-Innenminister die Rechten mit einem Radikalenerlass aus Ämtern fernzuhalten. Von Marcus Müller

"Nazis raus": Eine Reaktion auf eine NPD-Demonstration in Bad Saarow© Bernd Settnik/DPA
Die Orte Anklam, Ludwigslust und Neukalen in Mecklenburg-Vorpommern sind idyllisch gelegen. Doch geht es dieser Tage dort politisch hoch her: Gerade sind Funktionäre der rechtsradikalen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in Anklam (Ostvorpommern) und Ludwigslust mit dem Versuch gescheitert, dort zu den Landratswahlen Mitte Mai anzutreten.
Die Wahlausschüsse der Landkreise Ludwigslust und Ostvorpommern ließen die beiden NPD-Landtagsabgeordneten Stefan Köster und Michael Andrejewski nicht zu der Abstimmung zu. Begründung: Zweifel an der Verfassungstreue. Wie üblich reagierte die NPD polternd. NPD-Generalsekretär Peter Marx nannte Innenminister Lorenz Caffier ein "Sicherheitsrisiko".
Der Fraktionschef der NPD im Landtag, Udo Pastörs, warf dem Minister vor, "sich diesen Staat zur Beute" machen zu wollen. Außerdem sei Caffier ein "Selbsthasser", so Pastörs. Die beiden abgelehnten NPD-Funktionäre legten Widerspruch gegen die Entscheidung ein, über die der Landeswahlausschuss nun in Schwerin entscheidet.
Das Vorgehen der beiden Kreis-Wahlausschüsse ist republikweit weitgehend einmalig, was das besonders NPD-geplagte Bundesland seinem Innenminister Caffier zu verdanken hat. Der CDU-Politiker schickte den Kommunen Anfang vergangenen Jahres einen Erlass im Kampf gegen den Rechtsextremismus zu. Er könne sich nicht vorstellen, dass man den Rechtsextremisten der NPD und den sie unterstützenden Kameradschaften erlaube, in den Kommunen weiter Fuß zu fassen, so Caffier.
Ob ehrenamtlicher Bürgermeister, Landrat oder Amtswehrführer der Feuerwehr - Bewerber um diese Ämter müssen nun vorher schriftlich erklären, dass sie aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen und keiner Partei angehören, die Ziele verfolgt, die der Verfassung widersprechen. Wenn die Wahlausschüsse an den Erklärungen der Bewerber Zweifel haben, können sie diese genauer befragen und auch ablehnen.
Bei NPD-Mann Stefan Köster war das schon formal einfach, da er wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Er hatte laut Anklage vor rund dreieinhalb Jahren am Rande einer NPD-Veranstaltung in Schleswig-Holstein eine Demonstrantin mit Füßen getreten und verletzt. Seinem Kollegen Michael Andrejewski wurde anhand von öffentlichen Äußerungen vorgehalten, dass er das Parteiensystem abgelehnt habe.
Ermöglicht wird dieses Vorgehen der Wahlausschüsse dadurch, dass etwa Landräte durch das Amt Beamte auf Zeit werden, Wehrführer der Feuerwehr werden Ehrenbeamte. Für sie alle gilt dadurch Beamtenrecht - und damit das Gebot der Verfassungstreue. Außerdem müssen sie deutlich für die freiheitliche Demokratie eintreten.