stern.de für unterwegs
. .
Politik in Deutschland
RSS Mobil Wetter stern.de Blogs Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Günther Jauch
sternTV - Information und Unterhaltung mit Günther Jauch

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

 
29. Oktober 2009, 08:57 Uhr

Jobbörse der Arbeitsagentur lädt zu Missbrauch ein

Scharfe Kritik am Stellenportal der Bundesagentur für Arbeit (BA): Kriminelle könnten zu Unrecht an Bewerberdaten gelangen, warnte Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar. Die BA müsse dieses "Einfallstor für Datenmissbrauch" unverzüglich schließen.

Zoom
Peter, Schaar, Datenschutz, Jobbö,rse, Bundesagetur

Warnt vor Sicherheitslücken im Stellenportal der BA: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar© Fritz Reiss/AP

Deutschlands größtes Stellenportal im Internet, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA), lädt nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zum Missbrauch geradezu ein. Kriminelle könnten zu Unrecht an Bewerberdaten gelangen, etwa um persönliche Kontakte anzubahnen, sagt Schaar der "Süddeutschen Zeitung". Es dürfe nicht sein, dass sensible Bewerberdaten in falsche Hände geraten: "Dies lässt sich mit dem Sozialdatenschutz in keinster Weise vereinbaren."

Schaar hält die Kontrollmechanismen der BA für ungenügend. So müsse ein Arbeitgeber lediglich den Firmennamen, die Branche sowie Anschrift und Ansprechpartner angeben, berichtet die Zeitung. Seine Identität prüfe die Bundesagentur nicht. Nach der Anmeldung bekomme der Arbeitgeber eine persönliche Identifikationsnummer zugeschickt, mit der er bereits Bewerberdaten in nicht anonymisierter Form einsehen und ein Stellenangebot aufgeben könne. Auf diese Weise könne sich jeder per E-Mail oder per Post Bewerbungsunterlagen zuschicken lassen, mit Adresse, Telefonnummer, Geburtsdaten, Zeugnissen und Lebenslauf - egal, ob er einen Job zu vergeben hat oder nicht.

Schaar forderte die Bundesagentur auf, "dieses Einfallstor für Datenmissbrauch unverzüglich zu schließen". Die BA lehnt eine Änderung des Verfahrens dagegen ab: Im Hinblick auf die Engpässe am Arbeitsmarkt wolle man eine Erhöhung der Einstiegsbarrieren für die Jobbörse vermeiden, zitiert die Zeitung aus einer Stellungnahme. Die Nürnberger Behörde verweise auch auf ihre Kontrollen: Man prüfe die Stellenangebote täglich, zumindest per Stichprobe. Außerdem gehe eine Arbeitsgruppe möglichen Missbrauchsfällen nach.

DPA
KOMMENTARE (10 von 12)
 
benjaminroos (29.10.2009, 14:38 Uhr)
Nicht nach dem Gießkannen Prinzip bewerben
Meiner Meinung nach sollte man sich einfach nicht nach dem Gießkannen Prinzip bewerben!

Wer sich kurz über das Unternehmen informiert, wird schnell feststellen, ob es sich um einen Fake handelt oder nicht.

Mehr dazu hier:
http://blog.jobmensa.de/2009/10/datenschutz-oder-datenmissbrauch-bei.html
minischlumpf (29.10.2009, 13:34 Uhr)
Solange...
.....die BA die Zahlen dadurch schönreden kann, wird sich nichts ändern.

Ist doch egal, wenn dubiose Webseiten-Türklinkenputzer, Scheinselbständige und billigste Arbeitskräfte "vermittelt" werden, hauptsache die Statistik stimmt.

Achja, nicht zu vergessen die massiven Stellenangebote von Personalvermittlern, bei denen nur der Vermittlungsgutschein zählt oder die Zeitarbeitsfirmen, die sehr gerne die Telefonnummer aus den Bewerberprofilen missbrauchen.
VolkerRockel (29.10.2009, 13:27 Uhr)
re: ice-t
Ich verstehe ihren persönlichen Bezug nicht, den sie versuchen herzustellen;- das ist eine Kommentarseite und kein Chat!

In der Sache muss man das Thema schon differenzierter betrachten!- Es gibt in Deutschland derzeit keinen größeren aussagefähigen Datenpool, als die Daten von Bewerbern, Arbeitslosen und Arbeitssuchenden! Und je kritischer die Wirtschaftslage sich entwickelt, je größer ist der Druck auf ArbeitnehmerInnen wie auch Arbeitslose und Arbeitssuchende, alle Möglickeiten auszuschöpfen ihre Daten - in der Hoffnung auf Beschäftigung - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen!

Diese Daten haben ohne Frage einen besonderen Wert, weil sie umfänglich geeignet sind Rückschlüsse auf die Lebensumstände von Menschen und ihres persönlichen familiären Umfelds zu ziehen! Mithin beinhaltet diese Datenlage die Möglichkeit für unterschiedliche Zwecke ausgewertet zu werden, die eben nicht ausschließlich der qualifizierten Bewertung eines Bewerbers für eine bestimmte Tätigkeit dient!


Wie sie richtigerweise feststellen, gibt es ein Gesetz zum Datenschutz. Wie aber die uns bekannten Ereignisse bei einigen deutschen Unternehmen deutlich gemacht haben, gibt es zwischen Gesetz ?kennen? und ?einhalten?, scheinbar auch Interessenslagen, die sich der Überwachung der Gesetze entziehen!

Und zweifelsfrei gilt es insbesondere den neu entstandenen Wertschöfungsketten von Unternehmen - wie auch sonstigen Trägern von Maßnahmen - die für sich einen Weg gefunden haben Arbeitslosigkeit zu einem ?Geschäft? zu machen, zum Datenschutz eine besondere Aufmerksamkeit beizumessen!

Hierbei unterstell ich nicht, dass vorsätzlich gegen den Datenschutz verstoßen wird! Ich stelle nur fest, dass in diesen Wertschöfungsketten wirtschaftliche Interessenslagen entstehen könnten, die einer besonderen Aufmerksamkeit unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes gebührt!


Insoweit ist der Mißbrauch von Bewerberdaten eben nicht gänzlich auszuschließen und entzieht sich, gerade weil - wie sie ja auch feststellen - zunehmend ?digitale und vernetzte Technik? eingesetzt wird, einer wirksamen Kontrolle.

Im Übrigen ist in dem qualifizierten Kommentar 10/10 von knilch_59 alles weitere gesagt worden!
knilch_59 (29.10.2009, 12:15 Uhr)
@Ice-t
Guter Einwand, Ihre Frage, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer etwas von der Arbeitsagentur WOLLEN:
.
Sie sollten wollen! Und zwar deshalb, weil der Staat sich mit einer qualifizierten Dienstleistung in das freie Spiel der Kräfte um einen ArbeitsVERTRAG einmischt. Das wiederum muss er sogar tun, weil die Arbeitslosenversicherung eine staatliche Versicherung ist.
.
Wie @Volker.Rockel schon geschrieben hat: Das Preisgeben der Daten ist auf Seite der Stellen Suchenden ausdrücklich nicht freiwillig (im Gegensatz zu StudiVZ & Co.). Das verpflichtet die BA noch stärker, unbedingt dafür zu sorgen, dass mit den Daten ordentlich umgegangen wird.
.
Ein guter Datenschutz würde die Qualität der Dienstleistung der BA sogar verbessern! Wie gesagt, wenn sie sich als fast-monopolistischer Dienstleister versteht, dann hat sie dafür zu sorgen, dass sich die Stellen Suchenden und die Anbieter in einer ordentlichen Art präsentieren, eben das, was den ?ehrlichen Makler? in bester Kaufmannstradition ausmacht: da haftet der Makler sogar für die Qualität der Geschäftsverbindung, die er angebahnt hat. Das würde bedeuten, dass eine ?Handelsplattform? nicht aussagefähige Bewerbungen von beiden Seiten ausschließt und nur diejenigen Vertragspartner einander zuführt, die in die gegenseitige Interessenlage passen. Die Jobvermittler müssten den Firmen sagen, warum dieses Angebot nicht als Stellenangebot in Frage kommt und den Arbeitslosen erklären, was sie als Vorleistung erbringen müssen, bevor sie sich auf bestimmte Stellen überhaupt bewerben dürfen.
.
Außerhalb der Handelsplattform kann natürlich etwas anderes gelten: In Zeitungsanzeigen oder anderen Bewerbungen gelten andere Regeln. Der Markt kann dann entscheiden, wie dort Angebot und Nachfrage zueinander finden. Hierbei geht es auch um Symmetrie, Gleichberechtigung der zukünftigen Vertragspartner. Wenn aber die Dienstleitung der BA systemisch in Ordnung wäre, würde der Stellenmarkt außerhalb der BA zu einer Randerscheinung. Vielleicht schlecht für die Print-Medien, aber auf jeden Fall gut für den Arbeitsmarkt!
ice-t (29.10.2009, 10:36 Uhr)
@knilch59

Da muss ich Ihnen leider widersprechen...
Glauben Sie die Arbeitgeber wollen was von der BA? Oder die BA von den Arbeitgebern?
Und nochmal: Die BA hat überhauptniemandem auf einem Online Portal Datenschutz zu gewähren! Wie soll das gehen? Es liegt bei Jedem in eigener Verantwortung, ob er dort seine tatsächlichen Daten einstellt...wie im StudiVZ und jeder beschi**enen anderen OnlinePlattform auch!
VolkerRockel (29.10.2009, 10:34 Uhr)
Da gibt es offensichtlich einen grundsätzlichen Handlungsbedarf!
Ich nehme den Artikel zum Anlass, mein Schreiben vom 05.08.2009 zu diesem Thema an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, als ergänzenden Kommentar zu veröffentlichen:

(...)

Sehr geehrter Herr Schaar,

die ALG II Thematik wird recht häufig von der Politik aus monetärer Sicht diskutiert. Leider scheint es so zu sein, dass bei all der Diskussion Themen des Datenschutzes, die diesen Personenkreis betreffen könnten, wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Insoweit erlaube ich mir Sie auf folgende Sachverhalte aufmerksam zu machen:


1.) Arbeitslose sind gefordert, um Leistungen nach ALG II zu erhalten, eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung abschließen. Diese Eingliederungsvereinbarung (oder ersatzweise ein entsprechender Verwaltungsakt) verpflichtet jeden ALG II Leistungsempfänger sich auf geeignete Stellen zu bewerben. Die Anzahl ist vorgegeben und beträgt üblicherweise 2 pro Woche, respektive 8 bis 10 Bewerbungen pro Monat.- Eine Nicht-Einhaltung dieser Vorgabe führt in der Regel zu einer Kürzung der ALG II Leistung! Schlimmstenfalls zu einem Wegfall des Leistungsanspruches.

Derzeit gibt es rund 269.000 der Bundesagentur für Arbeit gemeldete (ungeförderte) offene Stellen (?normale? sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse), plus offener Stellen aus der Job-Börse, dem Job-Roboter und privater Arbeitsvermittler.- Auf diese offenen Stellen bewerben sich somit rund 1,15 Millionen arbeitslose ALG I Empfänger, weitere 2,3 Millionen arbeitslose erwerbsfähige ALG II Empfänger, eine unbekannte Anzahl als ?nicht-arbeitslos? geführte Leistungsempfänger von ALG I und II, vermutlich rund 1,0 Millionen Arbeitsuchende ohne Leistungsanspruch und wahrscheinlich ein Teil der 1,4 Millionen Kurzarbeiter, die auf einen Hinzuverdienst angewiesen sind.

Wobei sicherlich die Anzahl der offenen Stellen der Arbeitsmarktlage noch schmeichelt, da zum Teil die Qualifikation der Arbeitsuchenden nicht in Deckung steht mit dem Anforderungsprofil der offenen Stellen!


Gemäß der Vorgabe der Eingliederungsvereinbarungen, müssen sich somit monatlich allein die 2.300.335 arbeitslosen erwerbsfähigen ALG II Leistungsempfänger rund 18.402.680 mal um offene Stellen bewerben! Das sind dann rund 220 Millionen Bewerbungen pro Jahr auf (optimistisch geschätzt!) rund 5 Millionen relevante offene Stellen in 2009!


Wobei die abgeforderten Bewerbungen von als ?nicht arbeitslos? geltenden Ein-Euro-Jobbern, Leistungsempfängern in Maßnahmen der ARGEn/Jobcenter, ALG II Aufstockern ohne Vollzeitbeschäftigung und den 1,15 Millionen ALG I Leistungsempfängern noch nicht einmal berücksichtigt sind!


Unabhängig von Sinnhaftigkeit der Vorgabe in der augenblicklichen wirtschaftlichen Situation, unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsmarktlage, stellt sich die Frage nach den datenschutzrechtlichen Konsequenzen?


Diese Vorgabe (sprich Bewerbungsquote) führt dazu, dass die Leistungsempfänger genötigt werden, ihre persönlichen Daten, mithin auch ihre derzeitigen persönlichen Lebensumstände, bis zu 104 mal im Jahr in qualifizierten Bewerbungen, gegenüber Dritten preis zu geben.

Mithin besteht für diese Dritten, als Empfänger der Bewerbungen, die Möglichkeit, diese Angaben gezielt zu sammeln und in einer Art und Weise zu verwerten, die seitens des ?Bewerbers? nicht mehr kontrollierbar ist.

Insoweit ist auch nicht gänzlich auszuschließen, dass über das Anzeigen von vermeintlich offenen Stellen (dummy Anzeigen) in den verschiedenen Medien, ausschließlich der Zweck verfolgt wird, persönlichen Daten von arbeitslosen Leistungsempfängern abzugreifen und die Angaben zweckentfremdet zu verwerten!


Da die arbeitslosen Leistungsempfänger der Sanktionsandrohung unterliegen, wenn sie nicht ihre Bewerbungsquote erfüllen, wird diesem nicht auszuschließenden Vorgehen zur missbräuchlichen Nutzung überlassener Bewerberdaten, noch (unbeabsichtigt) durch die Bundesagentur für Arbeit Vorschub geleistet!


Im Übrigen ist ohnehin nicht auszuschließen, dass sich die Bundesagentur für Arbeit hierzu in einem Interessenkonflikt befindet?

Denn einerseits bedarf sie einer möglichst hohen Anzahl von offenen Stellen, um tatsächlich vermitteln zu können. (s. hierzu auch die Job Börse der Bundesagentur für Arbeit, Zitat: ?Nutzen Sie unser Stellenangebotsformular und schalten unkompliziert Ihre zuständige Agentur für Arbeit ein?, im Grunde genommen kann jeder Stellenangebote ungeprüft einstellen!).

Andrerseits liegt es wahrscheinlich auch im Interesse der Bundesagentur für Arbeit, dass die persönlichen Daten von Bewerbern nicht zu anderen Zwecken, als der qualifizierten Bewerberauswahl verwandt werden.- Ich persönlich habe aber Bedenken, dass die Bundesagentur für Arbeit diesen offensichtlichen Zielkonflikt für sich allein aufzulösen vermag!?



2.) Arbeitslose sind gefordert, um Leistungen nach ALG II zu erhalten, einen Antrag zu stellen. Über die Eingliederungsvereinbarung werden i.d.R. die Antragsteller verpflichtet ein Seminar zu besuchen, dass die Antragsteller über Rechte und Pflichten als Leistungsempfänger informiert,- andererseits aber auch der fachlich begleiteten Erstellung des Antrages selbst dient.- Soweit sicherlich ein lobenswertes Angebot der Bundesagentur für Arbeit!


Die Antragstellung für ALG II ist umfassend und schließt den persönlichen und familiären Lebensbereiche ein, und dedizierte vertrauliche Angaben zu der wirtschaftlichen Situation, des Antragstellers.


Nur, diese Seminare werden nicht von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt, sondern an private Träger vergeben. Mithin geschieht die fachliche Begleitung der Antragserstellung nicht durch Mitarbeiter der ARGEn/Jobcenter, sondern durch externe Mitarbeiter.

Der Ablauf des Seminars schließt mit ein, dass der Antrag auf Vollständigkeit überprüft wird, mithin auch die Daten des Antrags dem Mitarbeiter des privaten Trägers bekannt werden! Der vervollständigte Antrag, wird dann - offensichtlich i.d.R. über den privaten Träger - den ARGEn/Jobcentern zur Bearbeitung zugeleitet. (Das heißt, der vervollständigte Antrag verbleibt, mit den dazugehörigen Anlagen, ggf. auch für einen bestimmten Zeitraum bei dem privaten Träger!)


D.h. die ARGEn/Jobcenter haben ihr Auskunftsverlangen aus der Antragstellung an einen Dritten abgetreten und mithin auch den datenschutzrechtlichen Rahmen, den die ARGEn/Jobcenter als Behörden gegenüber dem Antragsteller verpflichtet sind einzuhalten! (Ob dieses aus Sicht des SGB überhaupt rechtlich zulässig ist, halte ich im Übrigen für fraglich und wäre schlussendlich zu klären!)

Es scheint aber so zu sein, dass es keine verpflichtende Erklärung zum Datenschutz seitens der privaten Träger gegenüber den teilnehmenden Antragsstellern gibt, noch eine bundesweit einheitliche abgestimmte Erklärung die den Teilnehmer in die Lage versetzt den privaten Träger, unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes und für den ausschließlichen Zweck der Antragsstellung, autorisiert mit den persönlichen Daten der Antragstellung umzugehen.


Nach meinem persönlichen Eindruck ist das Ganze, aus datenschutzrechtlicher Sicht, schlichtweg ungeregelt und ignoriert die Gefahr des Datenmissbrauchs völlig.

(...)
ice-t (29.10.2009, 10:31 Uhr)
Ja...aber die Meisten hier sind schon des Nachdenkens mächtig, oder?
Boah...manchmal will man sich echt den Kopp einhauen vor der Denkweise Anderer....
Hauptsache auf so nen selten dämlichen, haltlosen Artikel anspringen, wa?

Schon mal auf die Idee gekommen, das KEINE Tageszeitung bei Ihren Stellenangeboten prüft, ob da ein Arbeitgeber dahinter sitzt? Nee...klar...wenn da einer seine Bewerbung hinschickt, dann ist das auch Sozialdatenbetrug. Keine Zeitung, keine BA und keine private Jobbörse der Welt könnte sowas je kontrollieren! Arbeitgeber entstehen und verschwinden so häufig wie der tägliche Klogang.
Zudem zwingt niemand jemanden dazu dort seine REALEN Daten anzugeben...Erst in der Bewerbung sind diese zu sehen...Und wenn ein Fake hinter einem Arbeitgeber sitzen würde, dann fliegt das in der BA SEHR SCHNELL auf. Keine Angst...Da kann niemand wirklich Daten sammeln, geschweigedenn verkaufen...da ist unser Regierung besser drinne!

Ach ja...Herr Schaar: Studivz lädt zum Datenmissbrauch ein, eBay lädt zum Datenmissbrauch ein, Google lädt zum Datenmissbrauch ein, ja sogar der Bundestrojaner selbst lädt zum Datenmissbrauch ein...Merken Sie was? Richtig! 6! Setzen!

knilch_59 (29.10.2009, 10:25 Uhr)
Gut ist, was Arbeit schafft?
An diesem Motto unseres Kanzlerwesens (m/w) haben wir zu knabbern. Wir müssen uns selbst die Frage stellen, wie wir dazu stehen: Hauptsache Arbeit, oder nicht doch etwas hinterfragter, nämlich ob es gute und schlechte Arbeitsplätze gibt.
.
Aus der Antwort hierauf würde sich der Arbeitsauftrag an die Arbeitsagentur ableiten lassen müssen: vermitteln um jeden Preis oder dürfen nur ?gute Arbeitgeber? die Serviceleistungen der BA nutzen?
Dem wiederum würden dann ganz andere Fragen folgen:
Was kennzeichnet einen guten Arbeitgeber?
Welche persönlichen Daten muss jemand preisgeben, um eine Chance auf Anstellung zu bekommen? Dürfen potenzielle Arbeitgeber so viel wissen dürfen?
.
Hieraus wäre dann auch das Maß des Datenschutzes zu definieren, dass die BA als ?ehrlicher Makler? gegenüber den Bürgern einzuhalten hat.
.
In der Übergangszeit wäre es deshalb fair, wenn auch suchende Betriebe mehr über sich preisgeben müssten:
Branche
Wie ist die Rechtsform und die Unternehmens-/Konzernstruktur, in die er eingebettet ist?
Wie alt eingesessen ist der Betrieb?
Wie groß ist die Betriebsstätte?
Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung? Welcher?
Gibt es einen Betriebsrat?
?
Da es sich hierbei nicht um personenbezogene Daten handelt, also nichts besonders Sensibles, sollte man sich nur bei Firmen bewerben müssen, die zuerst ein aussagefähiges Eigenprofil bereitgestellt haben. Und auf keinen Fall anders herum, wonach man sich als Bewerber erst nackig machen muss, bevor man - vielleicht - erfährt, für wen!
.
Wer glaubt, dass diese Selbstverständlichkeit ein Vermittlungshindernis darstellt, hat weder Datenschutz noch Menschenwürde kapiert. Und dann ist ausdrücklich nicht gut, was Arbeit schafft!
raptor-xl (29.10.2009, 09:34 Uhr)
@Arioffz
sie sollten froh sein, dass sie das dritte reich oder die ddr nicht erleben mussten. solche vergleiche sind einfach peinlich. sachliche kritik gerne, aber vergleiche zu diktaturen, wo jeder bürger systematisch verfolgt und bedroht wurde, wenn er auch nur ein wenig anders dachte, sind absolut dumm.
wäre das dritte reich oder selbst nur die ddr noch aktiv, wären hier längst viele verhaftet! bzw. es hätte solche plattformen für freie meinungen gar nicht erst gegeben.
raptor-xl (29.10.2009, 09:32 Uhr)
sicher wertvolle daten...
...denn so weiß die wirtschaft, wer alles derzeit nichts kaufen kann.
MEHR ZUM ARTIKEL
Postbank-Affäre "Datenschutz ist Chefsache"

Die Postbank hat freien Mitarbeitern Zugriff auf die Kontobewegungen ihrer Kunden gewährt. Datenschützer Peter Schaar spricht im stern.de-Interview über den gravierenden Datenmissbrauch. mehr...

Datenschutzbericht Warum werfen Sie nicht hin, Herr Schaar?

Der aktuelle Datenschutzbericht liegt vor, die Liste der Sünder ist diesmal besonders lang. Der Staat verschleppe die notwendigen Maßnahmen gegen die Bürger-Bespitzelung, sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Warum übt er überhaupt noch seinen Job aus? mehr...

 
stern.de in Social Networks
 
Mobil
 
Widgets
 
 
Adobe Flash Player