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8. März 2011, 19:22 Uhr

Bundestag und Ethikrat sind gespalten

Sollen Paare künstlich erzeugte Embryonen genetisch untersuchen lassen dürfen? Oder verstößt das gegen das Recht auf Leben? Der Ethikrat ist ebenso gespalten wie der Bundestag. Die Parlamentarier stehen vor einer schweren Entscheidung.

PID, Embryonen, Präimplantationsdiagnostik, Ethikrat

Gab keine eindeutige Empfehlung ab: Edzard Schmidt-Jortzig, der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats© DPA

Noch sind hunderte Abgeordnete in der höchst strittigen Frage der Gentests an Embryonen nicht entschieden. Vom Deutschen Ethikrat bekommen sie kurz vor Beginn der Gesetzesarbeit dazu keine eindeutige Hilfe. 13 Mitglieder des Beratungsgremiums sind für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) bei Embryonen aus dem Reagenzglas, 11 dagegen. Deutschland steht vor einer weiteren großen ethischen Debatte mit offenem Ausgang.

Die Vizechefin des Rates, die Kölner Medizinethikerin Christiane Woopen, ist in ihrem Element. Zwischentöne gehören in der akademischen Debatte dazu. Sie ist für eine begrenzte Zulassung der PID, doch sie sagt auch: "Es gibt in der Präimplantationsdiagnostik keine Lösung, die moralisch einwandfrei ist, weil wir in diesem Zusammenhang nicht die Möglichkeit haben, etwas Gutes zu finden und es gegenüber etwas Schlechtem abzugrenzen, sondern weil es immer die Abwägung zwischen zwei Übeln ist."

Doch am Ende muss entschieden werden. Nach einer dreistündigen Eröffnungsdebatte am Donnerstag kommender Woche berät der Bundestag die drei kontroversen Anträge dazu in den Ausschüssen weiter - voraussichtlich im Juni kommt es zum Beschluss. Für was stimmt die Mehrheit? Nimmt sie einen Einschnitt des elterlichen Rechts auf Fortpflanzung in Kauf oder eine Zurücksetzung der Schutzansprüche des Embryos?

Verbotsanhänger fürchten Designer-Babys

Es geht um wenige hundert Fälle pro Jahr. Betroffen sind Paare, die sich einen Kinderwunsch nur mit künstlicher Befruchtung erfüllen können, aber Sorge wegen Erbkrankheiten haben, meist nach Erfahrung etwa mit einem ersten behinderten Kind. Mit der PID lassen sich solche Gefährdungen weitgehend ausschließen. Die im Reagenzglas erzeugten Embryonen werden auf Erbschäden untersucht - und gegebenenfalls in der Petrischale aussortiert.

Für den Juristen Jochen Taupitz ist die zentrale Frage: "Darf der Staat belasteten Paaren verbieten, unter Zuhilfenahme von PID zu versuchen, ein eigenes gesundes Kind zu bekommen?"

Der frühere Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, spricht für die Verbotsanhänger im Rat. Gibt es überhaupt einen überzeugenden Vorschlag für eine dauerhafte Begrenzung einer einmal zugelassenen PID auf die gemeintenFälle? "Das ist nicht der Fall", meint Huber. Die Verbotsanhänger im Bundestag argumentieren schon lange, der Erzeugung von Designer-Babys mit bestimmten Eigenschaften wäre Tür und Tor geöffnet.

Fürsprecher fühlen sich bestätigt

Immerhin - mit der knappen Ratsmehrheit für die PID-Zulassung fühlen sich die Fürsprecher des entsprechenden Antrags im Bundestag bestätigt. "Wir freuen uns über das Mehrheitsvotum", sagt FDP-Vizefraktionschefin Ulrike Flach. Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze (CDU) frohlockt bereits: "PID ist ein Frauenrecht."

Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, selbst Mitglied im Ethikrat, hingegen zeigt sich geknickt. "Die Verwerfung eines Embryos aufgrund eines auffälligen Chromosomenbefundes verstößt gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Bisher haben mit knapp 150 Abgeordnete die meisten ihren Namen unter den Antrag für eine begrenzte Zulassung gesetzt. Aber auch die Verbotsanhänger, darunter Kanzlerin Angela Merkel (CDU), haben Zulauf. Ein dritter Antrag läuft auf ein Verbot mit wenigen Ausnahmen heraus. Flach: "Es wird eine sehr spannende Debatte."

Basil Wegener/DPA
 
 
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