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22. März 2007, 15:41 Uhr

Koran-Richterin zeigt sich reumütig

Mit ihrer Bemerkung zum Züchtigungsrecht des Mannes im Koran hatte eine Richterin für heftige Proteste gesorgt. Diesen Vergleich bedauert sie nun. Sie sei "erschrocken über die Reaktionen". Eine dienstrechtliche Prüfung bleibt ihr dennoch nicht erspart.

In einer gestellten Szene liest eine junge Frau vor dem Amtsgericht in Frankfurt/Main in einem Koran© Frank May/DPA

Die Frankfurter Familienrichterin, die mit ihrem Verweis auf ein Züchtigungsrecht des Mannes im Koran breite Empörung ausgelöst hat, bedauert laut einem Justizsprecher den Vorfall. Sie habe nicht den Eindruck erwecken wollen, dass sie Gewalt in der Ehe billige und sei erschrocken über die Reaktionen, sagte der Sprecher des Amtsgerichts, Bernhard Olp.

"Schrecklich misslungener Versuch"

Gleichwohl handele es sich bei der Begründung, mit der die Richterin Prozesskostenhilfe für die Scheidung einer Frau von ihrem marokkanischen Ehemann abgelehnt habe, um einen "schrecklich misslungenen Versuch", der weder vertretbar noch akzeptabel sei, sagte Olp weiter. Die Richterin habe aus ihrer eigenen Sicht alles getan, um die Frau vor Übergriffen ihres Mannes zu schützen. Aus diesem Grund habe sie auch keinen Anlass gesehen, für eine vorzeitige Ehescheidung Prozesskostenhilfe zu gewähren, erklärte Olp.

Sie habe deswegen entschieden, formal den Ablauf des üblichen Trennungsjahres abzuwarten. Um dies zu begründen, habe sie einen Beleg im Koran gesucht und sei dann stolz gewesen, dass sie die Sure 4,34 als Quelle gefunden habe. Dass man daraus interpretieren könne, sie wolle den Koran auf das deutsche Recht anwenden, habe die Richterin nicht gesehen.

Disziplinarische Maßnahmen werden erwogen

Olp erklärte, man werde etwaige disziplinarische Maßnahmen gegen die Juristin prüfen. Der scheidungswilligen Frau sei mittlerweile Prozesskostenhilfe gewährt worden. Er gehe allerdings nicht davon aus, dass jetzt noch ein Scheidungsurteil vor Ablauf des Trennungsjahres Mitte Mai gefällt werde.

Auch der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat angekündigt, den Fall dienstrechtlich überprüfen zu lassen. "Ich kann die Empörung der Bevölkerung gut verstehen", sagte Banzer am Donnerstag in Wiesbaden: "Recht und Gesetz verbieten jede Form von Gewalt in Familien." Der Fall zeige aber auch, dass die deutsche Rechtsordnung funktioniere, betonte der hessische Justizminister: "Richter kontrollieren richterliche Entscheidungen und eröffnen den Weg für eine Korrektur."

Gewalt in der Ehe sollte nicht gerechtfertigt werden

Banzer nahm die betroffene Familienrichterin teilweise in Schutz. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Frankfurter Richterin mit Absicht den Eindruck erzeugen wollte, irgendeine Art von Gewalt sei in der Ehe zu akzeptieren. Schließlich habe die Richterin zuvor dem Ehemann untersagt, sich der Wohnung der Ehefrau bis auf 50 Meter zu nähern. Schon damit habe sie dokumentiert, dass Gewalt in der Ehe in der Gesellschaft in Deutschland keinen Platz habe.

AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 12)
 
Booo (23.03.2007, 11:53 Uhr)
Verprügeln/Scharia
@ kornpicker
Sure 4, An-Nisa', Vers 34
"Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!"
Mal abgesehen von dem unsäglichen Machoscheiß...was kann man hier falsch interpretieren?
Booo
http://boo-wilbury.blogspot.com/
kornpicker (23.03.2007, 09:04 Uhr)
Verprügeln nach Scharia verboten
Der eigentliche Skandal ist, dass die Richterin einen Koranvers eigenmächtig ausgelegt hat, ohne auch nur einen blassen Dunst einer Ahnung über den Islam zu haben - genauso wie einige der hiesigen Kommentatoren. Damit, dass einige selbsternannte Islamexperten gerne ihre Primitivinterpretationen zum Besten geben, muss die (islamische) Welt wohl leben, aber dass eine Richterin, die deutsches Recht sprechen soll, sich in diese unteren Regionen begibt, ist erscheckend und ein Armutszeugnis für die Justiz.
Tatsächlich ist es so, dass auch der vielzitierte Koranvers 4:34 nicht als Grundlage dazu dienen kann, einem Mann zu erlauben, seine Ehefrau zu verprügeln. Es gibt einen Konsens unter den großen sunnitisch- und schiitisch-islamischen Rechtsschulen, nach dem das Verprügeln der Ehefrau nach der Scharia nicht erlaubt ist. Vom Propheten, der den Muslimen als Vorbild dient, wird berichtet, dass er seine Frauen nie geschlagen hat. Dies sollte man als Maßstab nehmen. Dass in muslimischen wie nichtmuslimischen Ehen Gewalt vorkommt, ist eine Binsenweisheit, aber nicht der Normalfall.
Es gibt eine schöne Abhandlung zu dem Thema "Frauen im Islam" von der deutschen Muslima Silvia Horsch, in der auch der Vers 4:34 im Kontext behandelt wird. Nachzulesen unter
http://www.al-sakina.de/inhalt/artikel/frauen_islam/frauen_islam.html
padollo (23.03.2007, 09:02 Uhr)
...überrascht mich nicht ...
Sicherlich ist das die derzeitige Spitze was unsere verrottete Justiz zustande bringt. Allerdings wundern tut es mich nicht. Ich habe ähnliche Erfahrungsberichte von befreundeten Juristen gehört - teilweise bis mir übel wurde. Erinnert sich noch jemand an den Wiesbadener Lampenrichter? Der ist noch in Amt und Würden - wie sollte auch anders. Und auch dieser Koranrichterin wird nichts passieren. Warum auch - eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus.
Aber vielleicht hat es auch seine Vorteile? Man glaubt gar nicht was mein ostfriesisch-orthodoxer Glauben alles für richterlich-tolerable Besonderheiten aufweist ...
acenes (22.03.2007, 22:03 Uhr)
Koran ist geil!
Geilomat, der Koran genehmigt also dem muslimischen Ehemann nach gutdünken mal wieder seine verschleierte Frau zusammen zuschlagen. Leben wir den im Mittelalter!!!
Hochseeskipper (22.03.2007, 21:04 Uhr)
Justizia ist doch blind.......
Für mich sind solche "Ausrutscher" von Juristen mittlerweile keine Besonderheiten mehr. Schuld ist m.E. die Politik und die Gesellschaft. Dass nun eine Richterin den Koran zur Legitimation ihrer Entscheidung zitiert, ist eine Stilblüte, wie viele Stilblüten dieser Art in der Juristerei. So teilt mit ein anderer Richter aus Gelsenkirchen im Brustton der Überzeugung mit, wenn ein ausländischer Mitbürger und ich das gleiche Strafverfahren hätten, würde er mich nach den Grundsätzen unseres Gesetzes verurteilen, (logisch, nachvollziehbar und richtig) den ausländischen Mitbürger dagegen möglichst freisprechen oder so viel Milde wie möglich walten lassen. Grund: (Orginalzitat: "Wenn ich das nicht mache, stehe ich morgen als ausländerfeindlicher Richter in der Presse und meine Karriere bei Gericht wird schwer bis unmöglich" Zitat Ende.)
Oder ein weiteres Beispiel aus Göttingen, dort erleben wir eine frustrierte Staatsanwaltschaft und traurige Opferangehörige weil ein Ausländer zwei junge Frauen in Spielhallen überfallen, geschlagen, gefesselt, misshandelt und am Schluss mit einem Feuerlöscher den Kopf seiner Opfer mit einem Feuerlöscher zertrümmert hat, das Landgericht hingegen nicht einmal zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe kam, "weil man die besondere Schwere der Tat nichr erkennen könne".
Was soll ich als Bürger dieses Landes davon halten, wenn ich nur "gleiches Recht für alle" verlange und mich als ausländerfeindlich abstempeln lassen muss.
Ich hoffe, wir werden alle mal wieder "vernünftiger".
In diesem Sinne
schöne Woche und gutes Leben, hoffentlich straffrei.
Diaula (22.03.2007, 18:52 Uhr)
Fromme Wünsche, huch !
Da wünscht ein User hier im Kommentar der Richterin "die Steinigung".
Der User scheint ja dermassen auf das Grundgesetz eingeschworen zu sein, dass er dessen Grundsätze für die Zeitgenossen, die dem Koran zugetan sind, nicht zugestehen will.
Da ist mir dann eine durchgeknallte Richterin schon noch lieber.
042020 (22.03.2007, 18:12 Uhr)
Koranjustiz
besser noch sie soll auswandern in ein land wo man nach dem Koran lebt.
mal sehen wie es ihr da geht.
fur so etwas ist bestimmt in wester kein platz.
vacancy (22.03.2007, 17:46 Uhr)
Koranjustiz
Diese unsägliche Juristin gehört nicht
in ein öffentliches Amt als Richterin.
Sie sollte besser als Juristin in der
freien Wirtschaft tätig sein. Da wird
man schon sehr aufpassen, wenn sie Schaden anrichtet.
riesop (22.03.2007, 17:10 Uhr)
Altanaiv-tussen
Man, gehen mir diese Altanaiv-tussen auf den Keks, die um jeden Preis "in" sein müssen, auch dann, wenn sie dafür deutsches Recht brechen. Akzeptanz einer anderen Religion hat wohl kaum etwas damit zu tun, Kultur und Religion des eigenen Landes mit Füßen zu treten. Und wenn man schon altanaiv sein muss, sollte man wenigstens den ganzen Koran lesen, der bezieht nämlich eindeutig Stellung zu Gewalt gegen Frauen, Ehe, Familie. Außerdem ist zu vermuten, dass sich die Frau nicht grundlos an ein deutsches Gericht wandte anstatt an eine Moschee. Obendrauf ist noch festzustellen, dass die Trennung von Kirche und Staat ein Grundsatz ist und jeder vor der deutschen Justiz bei Religionsfreiheit gleich behandelt werden muss. Ich dachte zuerst, als ich die Nachrichten hörte, es sei eine Posse und konnte zunächst gar nicht glauben, dass das ernst ist. Wer dermaßen fehl am Platze ist, gehört an die frische Luft gesetzt. Den Unis sei angeraten, angehende Juristen auch auf ihre soziale Reife zu testen, um zu verhindern, dass irgendwelche beknackten Modemiezen für ihren Altanaivtrip nicht Recht und Gesetz brechen und unser Land hochgradig lächerlich machen.
bR4iNST0RM (22.03.2007, 16:55 Uhr)
Huch!
Es ist im Prinzip ein Warnschuss. Wenn eine Richterin oder auch Richter sich auf den Koran beruft und einem Mann, der in Deutschland lebt, legitimiert seine Frau zu schlagen, gehört nach dem Sangklang des Korans bestraft: Steinigung!
Ich gebe hier gleich mal zu: ich habe noch nie den Koran in den Händen gehalten, so wie die Bibel oder andere Thesen des Menschseins, da für mich das Leben biologische und evolutionäre Hintergründe hat.
Abgesehen von der Einflechtung des Korans in das Rechtsystem, ist eines noch viel schlimmer: was bitte hat die Konfession mit der Juristik zu tun?
Dann müssten ja die Zeugen Jehovas oder die Scientologen oder ähnliche Sekten ebenfalls Sonderkonditionen bekommen. Wo kommen wir denn da hin? Dann heißt es irgendwann mal: „Was? Du hast keine Konfession? Tja, Pech! Dann bekommst Du eben die volle Packung!“
Und ich dachte immer, nur die Reichen haben Sonderkonditionen. Wie man sich täuscht! Huch!
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