Politiker, Verbände, Frauenrechtlerinnen, Medien. Selten war man landauf landab im grundgesetzlichen Zorn so eins wie im Fall jener Frankfurter Richterin, die eheliche Gewalt mit Verweis auf den Koran vermeintlich billigte. Nur eine Zeitung hat vor Hysterie gewarnt.

Eine Hand hält einen Koran hoch: Die Familienrichterin, die eheliche Gewalt mit Bezug auf den Koran gerechtfertigt hat, ist von Muslimen und Juristen scharf kritisiert worden© Marcus Brandt/DDP
"Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Gott die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat, und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Gott) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Gott (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Gott ist erhaben und groß." (Sure 4, Vers 34)
Mit dieser Koran-Sure hat eine Frankfurter Familienrichterin den Antrag einer von ihrem Ehemann misshandelten gebürtigen Marokkanerin auf eine vorzeitige Scheidung abgelehnt und damit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst - nicht nur bei Frauenrechtlerinnen, sondern auch bei muslimischen Verbänden und quer durch die politischen Parteien.
Frau vor Übergriffen schützen
Die Antragstellerin, laut Medienberichten eine 26 Jahre alte Mutter von zwei Kindern und deutsche Staatsangehörige marokkanischer Herkunft, hatte Prozesskostenhilfe für eine Scheidung noch vor Ablauf des nach deutscher Rechtsprechung vorgesehenen Trennungsjahres beantragt. Dabei hatte sie sich auf die Härtefallregelung berufen. Diese erlaubt eine Scheidung vor Jahresfrist, wenn es einer Seite unerträglich ist, dass die Ehe trotz räumlicher Trennung weiter besteht. Als Gründe werden etwa psychische Probleme oder Morddrohungen anerkannt.
Die Richterin habe unter anderem ein Näherungsverbot für den Ehemann erneuert und aus ihrer eigenen Sicht alles getan, um die Frau vor dessen Übergriffen zu schützen, erklärte der Sprecher des Amtsgerichts, Bernhard Olp. Aus diesem Grund habe die Richterin auch keinen Anlass gesehen, für eine vorzeitige Ehescheidung Prozesskostenhilfe zu gewähren. Um ihre Entscheidung zu untermauern, habe sie dann einen Beleg im Koran gesucht und sei dann stolz gewesen, dass sie die Sure 4,34 als Quelle gefunden habe, erklärte Olp.
Richterin erschrocken über Reaktionen
Dass man daraus interpretieren könne, sie wolle den Koran auf das deutsche Recht anwenden, habe die Richterin nicht gesehen. "Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat", heißt es in dem Schreiben der Richterin an die Anwältin der Frau, aus dem mehrere Medien zitieren. Die Richterin habe nicht den Eindruck erwecken wollen, dass sie Gewalt in der Ehe billige und sei erschrocken über die Reaktionen, sagte Gerichtssprecher Olp.
Gleichwohl handele es sich bei der Begründung um einen "schrecklich misslungenen Versuch", der weder vertretbar noch akzeptabel sei. Am Mittwoch wurde die Juristin wegen Befangenheit von dem Fall abgezogen. Ihr drohen auch jetzt disziplinarische Konsequenzen. Der hessische Justizminister Jürgen Banzer kündigte an, den Fall dienstrechtlich überprüfen zu lassen. "Ich kann die Empörung der Bevölkerung gut verstehen", sagte der CDU-Politiker. Auch Olp erklärte, man werde etwaige Maßnahmen gegen die Juristin prüfen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bezeichnete die Entscheidung der Familienrichterin in einer ersten Reaktion als Einzelfall und erntete damit den entschiedenen Widerspruch von Frauenrechtlerinnen.
Jahrelange falsche Toleranz
Die Organisation Terre des Femmes sieht in der Entscheidung der Richterin ein Indiz dafür, dass jahrelang eine falsche Toleranz praktiziert worden sei. Das habe dazu geführt, dass Gewalt an Frauen aus islamischen Ländern akzeptiert werde. Noch einen Schritt weiter geht die Feministin Alice Schwarzer, die behauptete, das geltende Rechtssystem werde seit langem systematisch von islamistischen Kräften unterwandert. "Wir wollen nicht, dass sich die Ehen von Ausländern in Deutschland zu rechtfreien Räumen entwickeln, in denen geprügelt werden darf", forderte der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer.
Das so genannte "Züchtigungsrecht" widerspreche "diametral unseren christlich-abendländischen Wertvorstellungen von der Würde und Selbstbestimmung der Frau und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar".
Keine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
Das Zentrum für Türkeistudien (ZfT) äußerte starkes Befremden über die Entscheidung der Richterin, ebenso aber auch die daran anschließende öffentliche Debatte über den Fall: "Dass die Anwendung eines doppelten Standards auf Grund von Religionszugehörigkeit im deutschen Recht an sich ein Skandal ist, ist das Eine", sagte ZfT-Direktor Faruk Sen. "Davon völlig unabhängig ist aber das Islambild der Richterin erschütternd", so Sen weiter. Auch in Marokko, dem Herkunftsland des prügelnden Ehemannes, stehe Gewalt gegen Frauen unter Strafe.
Für die scheidungswillige Frau selbst wird der ganze Rummel wohl keine Folgen mehr haben. Bereits seit Mitte Mai 2006 lebt sie von ihrem Noch-Ehemann getrennt. In knapp zwei Monaten ist das geforderte Trennungsjahr vorbei, und sie könnte sich ganz regulär scheiden lassen. Olp erklärte, er gehe nicht davon aus, dass davor noch ein Scheidungsurteil gefällt werde. Auch die jetzt unter Beschuss geratene Familienrichterin hatte am 12. Januar vorgeschlagen, das Verfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen.