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24. Januar 2008, 08:39 Uhr

"Punktsieg für die Pendler!"

Presseschau

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Pendlerpauschale sind sich die Kommentatoren der Tageszeitungen einig: Die derzeitige Regelung ist unfair, die Pauschale muss überdacht werden. Allerdings, so die "Stuttgarter Nachrichten", war ihr gedanklicher Ansatz richtig.

Die Pendler können auf eine Rücknahme der derzeitigen Regeleung hoffen - und wieder ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg Zuschüsse einstreichen© Achim Scheidemann/DPA

Der Deutsche Städtetag verlangt eine Senkung und einheitliche Zahlung der Pendlerpauschale. "Eine hohe Pendlerpauschale fördert die Abwanderung aus den Städten, denn sie macht das Wohnen außerhalb attraktiv. Das führt zu mehr Verkehr auf den Straßen mit Lärm und Abgasen in der Luft", sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus der "Passauer Neuen Presse". "Die Entfernungspauschale sollte deshalb ohne Staffelung bereits ab dem ersten Kilometer gelten und alle Pendler gleich behandeln, egal, ob sie zu Fuß zur Arbeit gehen oder mit dem Fahrrad, mit Bus und Bahn oder dem Auto zur Arbeit fahren".

Der Bundesfinanzhof hatte erklärt, die Streichung der Pendlerpauschale bis zum 20. Kilometer sei seiner Ansicht nach verfassungswidrig. Fahrten zur Arbeitsstätte seien rein beruflich veranlasst und müssten daher bei der Steuerzahlung voll berücksichtigt werden. Zwei Klagen von Steuerzahlern leitet der Bundesfinanzhof damit zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht weiter. Seit Januar vergangenen Jahres sind nur noch vom 21. Entfernungskilometer an jeweils 30 Cent steuerlich absetzbar.

"Frankfurter Allgemeine Zeitung"

Der Bundesfinanzhof hält die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Obwohl die endgültige Entscheidung erst das Bundesverfassungsgericht fällen wird, ist schon jetzt klar, wohin sich die Waage neigen wird: Es gibt viele gute Argumente für die steuerliche Berücksichtigung des Wegeaufwandes zum Arbeitsplatz, aber kein einziges für das "Werkstorprinzip". Letzteres taugt lediglich für die Begründung der Koalitionsabsprache, die Mehrwertsteuer zu erhöhen und zusätzlich die Pendlerpauschale zu streichen, um den Bundeshaushalt zu konsolidieren. Doch es kann keine Rede davon sein, dass die früheren Bundesregierungen, gleich ob Schwarz-Gelb oder Rot- Grün, dem falschen Prinzip gefolgt seien, als sie nicht aufs Werkstorprinzip setzten.

"Berliner Morgenpost"

Grundsätzlich aber kann man sich die Frage stellen, wie sinnvoll Subventionen wie die Pendlerpauschale sind. Sicher, sie führen dazu, dass Arbeitnehmer eher bereit sind, auch weiter entfernte Jobs anzunehmen. Gleichzeitig aber haben sie volkswirtschaftlich verzerrende Effekte. Zum Beispiel wären Hauspreise in abgelegenen Regionen günstiger, wenn es Subventionen für Pendler nicht gäbe. Ordnungspolitisch muss sich der Gesetzgeber daher fragen, ob er solche Beihilfen nicht vollständig abschaffen will. Jahr für Jahr kosten sie Milliardenbeträge, die auch Geld des Steuerzahlers sind. Was der Bürger von der Pendlerpauschale profitiert, hat er selbst bezahlt.

"Münchner Merkur"

Das Vorgehen von Merkel, Steinbrück & Co. war von Anfang an ein Akt reiner politischer Willkür. Der Aufwand für die Erwirtschaftung des Lebensunterhalts beginnt eben nicht erst am Werkstor, sondern mit dem Schritt vor die Haustür. Auch die Begründung des politischen Beutezugs war falsch: Hier handelt es sich nicht um eine Subvention, wie die Großkoalitionäre frech behaupten, sondern um erstattungswerte Werbungskosten. Schließt sich Karlsruhe den Finanzrichtern an, ist ein weiterer Beweis erbracht, wie es um die Qualität unserer Regierenden in Wirklichkeit bestellt ist: EU-Haftbefehl? Von der Politik beschlossen, vom Gericht als verfassungswidrig kassiert. Luftsicherheitsgesetz? Das gleiche. Hartz IV-Organisationsstruktur? Ebenso. Auch für große Koalitionen darf die Freiheit nicht grenzenlos sein.

"Mitteldeutsche Zeitung"

Punktsieg für die Pendler! Niederlage für Finanzminister Peer Steinbrück! Das Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts, wonach die seit Januar 2007 bestehende Kürzung der Pendlerpauschale rechtswidrig ist, verändert schlagartig das Meinungsklima innerhalb der großen Koalition. Die Fachleute von Union und SPD, die davor gewarnt hatten, den Pendlern ein besonderes Sparopfer abzuverlangen, können sich jetzt bestätigt sehen. Auch wenn sich Steinbrück noch an den Strohhalm klammert, das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz könnte doch noch zu seinen Gunsten - also für die Kürzung der Pauschale - entscheiden: Politisch ist diese Linie kaum noch durchzuhalten.

"WAZ"

Das Urteil des Bundesfinanzhofs, der die Anfang 2007 in Kraft getretene Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig beurteilt, ist keine Überraschung. Die Richter hatten ihre skeptische Haltung bereits im vergangenen Jahr in einem Eilverfahren deutlich gemacht. Aus guten Gründen. Denn man muss wohl über spezielle juristische Fähigkeiten verfügen, um zu verstehen, dass Fahrten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer anerkannt werden.

Der Gesetzgeber hat zwei eindeutige Möglichkeiten: Fahrtkosten sind beruflich bedingt und dürfen daher als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, oder halt nicht. Diese Entscheidung darf allerdings nicht mit einer willkürlich gewählten Kilometerzahl vermengt werden. Man kann selbstverständlich erneut über die Frage streiten, ob die Subventionierung der Berufspendlerei sinnvoll ist. Hat nicht auch der Städter, der sich eine teurere Wohnung leisten muss, einen Zuschuss verdient? An dieser Debatte war dem Finanzminister aber nie gelegen - er schielte schlicht auf Mehreinnahmen.

"Stuttgarter Nachrichten"

Die große Koalition in Berlin hat mit der willkürlichen Setzung der 20-Kilometer-Grenze einen handwerklichen Fehler gemacht, sie war ungerecht. Es wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn das Verfassungsgericht den Fall komplett anders sehen würde. Geschätzte 2,5 Milliarden Euro im Jahr wird das den Staat kosten - und die Bürger jubeln. Doch sie freuen sich zu früh, denn die Politik hat zwar Fehler gemacht, aber ihr gedanklicher Ansatz war richtig: weg mit Sonderregelungen für bestimmte Gruppen, hin zum vereinfachten Steuerrecht.

"Hamburger Abendblatt"

Die Regierung will abwarten und Tee trinken. Woher sie die Ruhe dafür nimmt, ist unverständlich. Die Kürzung der Entfernungspauschale widerspricht gleich mehreren Verfassungsgrundsätzen. Da drängt sich zu Recht der Verdacht auf, die Regierung habe schlampig gearbeitet. Wer angesichts sich eintrübender Konjunkturaussichten auf den privaten Konsum setzt, der sollte einfach dafür sorgen, dass 15 Millionen Deutsche mehr Geld im Portemonnaie haben -- und nicht auf die Karlsruher Richter warten.

"Westfälische Nachrichten"

Die eindeutige Klarstellung der Richter am Bundesfinanzhof war nötig: Die politische Balance innerhalb einer Regierungskoalition darf bei der Haushaltssanierung nicht dominieren. Die Pendlerpauschale ab einer willkürlich gewählten Entfernung zu kappen, ist nicht haltbar. Vieles spricht dafür, dass auch das Bundesverfassungsgericht die Streichung aller steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei einer Fahrstrecke zur Arbeit von bis zu 20 Kilometern stoppen wird.

"Thüringische Landeszeitung"

Wer gesteht schon gerne ein, dass er sich verrannt hat? Peer Steinbrück bestimmt nicht. Der Bundesfinanzminister ist eben ein echter norddeutscher Dickkopf. Ausbaden müssen das allerdings Millionen von Steuerzahlern. Denn die müssen jetzt darauf warten, dass das Bundesverfassungsgericht der halsstarrigen Regierungskoalition endgültig die Leviten liest und höchstrichterlich das klarstellt, was die Bundesfinanzrichter schon gestern herausstellten: Die Fahrt zur Arbeit ist kein Privatvergnügen und darf als solches auch nicht steuerlich behandelt werden.

"Pforzheimer Zeitung"

"Pforzheimer Zeitung"Unabhängig von den komplizierten Überlegungen der Richter haben die Bürger längst ihr Urteil gefällt. Und das lautet: Die Streichung der Pendlerpauschale bis Kilometer 21 stinkt zum Himmel. Genauso wie die Begründung, der Weg zur Arbeit sei reine Privatsache. In Zeiten, in denen von Arbeitnehmern immer mehr Mobilität und Flexibilität verlangt wird, kann sich leider kaum mehr einer aussuchen, ob er für den Arbeitsweg das Auto benötigt oder nicht. Nein, der großen Koalition ging es bei der Streichung der Pendlerpauschale schlichtweg ums Sparen. Wäre der Regierung an höheren Zielen wie zum Beispiel Klimaschutz gelegen, würden sie den Pendlern endlich auch Alternativen zum täglichen Stau-Wahn anbieten, sprich: einen funktionierenden öffentlichen Nahverkehr.

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