Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Pendlerpauschale sind sich die Kommentatoren der Tageszeitungen einig: Die derzeitige Regelung ist unfair, die Pauschale muss überdacht werden. Allerdings, so die "Stuttgarter Nachrichten", war ihr gedanklicher Ansatz richtig.

Die Pendler können auf eine Rücknahme der derzeitigen Regeleung hoffen - und wieder ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg Zuschüsse einstreichen© Achim Scheidemann/DPA
Der Deutsche Städtetag verlangt eine Senkung und einheitliche Zahlung der Pendlerpauschale. "Eine hohe Pendlerpauschale fördert die Abwanderung aus den Städten, denn sie macht das Wohnen außerhalb attraktiv. Das führt zu mehr Verkehr auf den Straßen mit Lärm und Abgasen in der Luft", sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus der "Passauer Neuen Presse". "Die Entfernungspauschale sollte deshalb ohne Staffelung bereits ab dem ersten Kilometer gelten und alle Pendler gleich behandeln, egal, ob sie zu Fuß zur Arbeit gehen oder mit dem Fahrrad, mit Bus und Bahn oder dem Auto zur Arbeit fahren".
Der Bundesfinanzhof hatte erklärt, die Streichung der Pendlerpauschale bis zum 20. Kilometer sei seiner Ansicht nach verfassungswidrig. Fahrten zur Arbeitsstätte seien rein beruflich veranlasst und müssten daher bei der Steuerzahlung voll berücksichtigt werden. Zwei Klagen von Steuerzahlern leitet der Bundesfinanzhof damit zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht weiter. Seit Januar vergangenen Jahres sind nur noch vom 21. Entfernungskilometer an jeweils 30 Cent steuerlich absetzbar.