Führerscheinentzug als Bestrafung? "Populismus" meint Redakteur Gernot Kramper. Felix Disselhoff dagegen hält den Vorschlag für eine "legitime Allzweckwaffe".
Bisher war ein Fahrverbot immer nur als Nebenstrafe im Zusammenhang mit Delikten im Straßenverkehr zulässig. Zum Beispiel nach einer Trunkenheitsfahrt oder wenn ein Auto als Fluchtwagen benutzt wurde. Künftig könnte auch Einbrechern, Schlägern oder Steuersündern der Führerschein für eine begrenzte Zeit weggenommen werden. Einige Landesjustizminister wollen nämlich den Strafkatalog um die Möglichkeit des begrenzten Führerscheinentzugs erweitern. Ein entsprechender Beschlussvorschlag steht auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz, die von Donnerstag an in Hamburg tagt. Der Vorstoß kommt von Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU). Er meint, Richter bräuchten dringend mehr Wahlfreiheit bei der Straffestlegung. Recht hat er.
Denn das deutsche Strafrecht ist bislang zu undifferenziert. Momentan wählen Richter zwischen zwei Strafarten: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, oft auf Bewährung. Eine Freiheitsstrafe erscheint in den meisten Fällen übertrieben, weil sie sogleich die berufliche Existenz des Täters bedroht. Doch wird sie zur Bewährung ausgesetzt, spürt der Delinquent wiederum kaum Konsequenzen. Auch Geldstrafen scheinen oft genug als Abschreckung nicht zu funkionieren. So wäre das Fahrverbot für Kriminelle eine sinnvolle Alternative in der Rechtssprechung.
Denn die Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist für viele ein empfindliches Übel, das auch abschreckend auf andere wirken dürfte. Gerade jungen Straftätern dürfte ein Fahrverbot einen ordentlichen Denkzettel verpassen. Für viele Heranwachsende gelten das Auto oder Motorrad als Statussymbol, als Schlüssel zur Freiheit. Der Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu sechs Monate wäre also vergleichbar mit Stubenarrest, eine Art Freiheitsbeschränkung in milderer Form, ohne gleich die wirtschaftliche Existenz des Täters zu gefährden.
Natürlich liegt die Wahl der Strafe im Ermessen der Richter. Sie müssen von Fall zu Fall abwägen, wann der Führerscheinentzug sinnvoll ist und wann nicht. Beispielsweise in einer Großstadt mit Bussen und Bahnen an jeder Ecke würde der Verlust der Fahrerlaubnis wenig Wirkung zeigen. Doch in ländlichen Gebieten mit schlechter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sind Menschen ohne Auto in ihrer Beweglichkeit enorm eingeschränkt. Für sie wäre ein Fahrverbot eine weithin wirksamere Sanktion als eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe.
Gleichzeitig könnten die unerwünschten Nebeneffekte einer Haftstrafe, beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes, vermieden werden. Und warum braucht es einen Zusammenhang zwischen Strafe und Straftat? Die wenigsten Kriminellen, die zu einer Haftstrafe verurteilt werden, haben vorher ihre Opfer eingesperrt. Der Führerscheinentzug wäre somit eine sinnvolle Allzweckstrafe.