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23. Juni 2010, 11:34 Uhr

Ist ein Fahrverbot für Kriminelle sinnvoll?

Pro & Contra

Führerscheinentzug als Bestrafung? "Populismus" meint Redakteur Gernot Kramper. Felix Disselhoff dagegen hält den Vorschlag für eine "legitime Allzweckwaffe".

Eine legitime Allzweckstrafe

Bisher war ein Fahrverbot immer nur als Nebenstrafe im Zusammenhang mit Delikten im Straßenverkehr zulässig. Zum Beispiel nach einer Trunkenheitsfahrt oder wenn ein Auto als Fluchtwagen benutzt wurde. Künftig könnte auch Einbrechern, Schlägern oder Steuersündern der Führerschein für eine begrenzte Zeit weggenommen werden. Einige Landesjustizminister wollen nämlich den Strafkatalog um die Möglichkeit des begrenzten Führerscheinentzugs erweitern. Ein entsprechender Beschlussvorschlag steht auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz, die von Donnerstag an in Hamburg tagt. Der Vorstoß kommt von Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU). Er meint, Richter bräuchten dringend mehr Wahlfreiheit bei der Straffestlegung. Recht hat er.

Denn das deutsche Strafrecht ist bislang zu undifferenziert. Momentan wählen Richter zwischen zwei Strafarten: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, oft auf Bewährung. Eine Freiheitsstrafe erscheint in den meisten Fällen übertrieben, weil sie sogleich die berufliche Existenz des Täters bedroht. Doch wird sie zur Bewährung ausgesetzt, spürt der Delinquent wiederum kaum Konsequenzen. Auch Geldstrafen scheinen oft genug als Abschreckung nicht zu funkionieren. So wäre das Fahrverbot für Kriminelle eine sinnvolle Alternative in der Rechtssprechung.

Denn die Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist für viele ein empfindliches Übel, das auch abschreckend auf andere wirken dürfte. Gerade jungen Straftätern dürfte ein Fahrverbot einen ordentlichen Denkzettel verpassen. Für viele Heranwachsende gelten das Auto oder Motorrad als Statussymbol, als Schlüssel zur Freiheit. Der Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu sechs Monate wäre also vergleichbar mit Stubenarrest, eine Art Freiheitsbeschränkung in milderer Form, ohne gleich die wirtschaftliche Existenz des Täters zu gefährden. Natürlich liegt die Wahl der Strafe im Ermessen der Richter. Sie müssen von Fall zu Fall abwägen, wann der Führerscheinentzug sinnvoll ist und wann nicht. Beispielsweise in einer Großstadt mit Bussen und Bahnen an jeder Ecke würde der Verlust der Fahrerlaubnis wenig Wirkung zeigen. Doch in ländlichen Gebieten mit schlechter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sind Menschen ohne Auto in ihrer Beweglichkeit enorm eingeschränkt. Für sie wäre ein Fahrverbot eine weithin wirksamere Sanktion als eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe.

Gleichzeitig könnten die unerwünschten Nebeneffekte einer Haftstrafe, beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes, vermieden werden. Und warum braucht es einen Zusammenhang zwischen Strafe und Straftat? Die wenigsten Kriminellen, die zu einer Haftstrafe verurteilt werden, haben vorher ihre Opfer eingesperrt. Der Führerscheinentzug wäre somit eine sinnvolle Allzweckstrafe.

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KOMMENTARE (10 von 39)
 
Onzapintada (24.06.2010, 18:25 Uhr)
Korrektur: Der Schikanemann war diesmal Busemann
ein Kollege von Schünemann.

Dusselich bleibtes trotzdem.
Onzapintada (24.06.2010, 18:06 Uhr)
Schikanemann Schünemann
Die Gesellschaft ist auf die Mobilitaet ihrer Mitglieder, Arbeitskraefte wie Konsumenten, angeiesen.

Auf so etwas wie Fuehrerscheinentzug kann auch nur so ein Anhaenger eines autoritaeren Staates wie der nieders. Innenminister kommen.
Elli59 (23.06.2010, 21:17 Uhr)
Strafe ist kein Allheilmittel......
Ich sehe keinen Sinn darin, wenn die Art der Strafe vom Delikt abgekoppelt erhoben wird. Strafe ist eine Resozialisierungsmaßnahme, nur so kann sie von Nutzen für die Gesellschaft sein. Eine Strafe, die eine geregelte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verhindert (bei kleineren Delikten) würde das schwarze Schaf noch mehr ins Abseits manövrieren. Man denke auch an Ersttäter die auf dem Land wohnen und nur mit dem privaten PKW einer geregelten Arbeit nachgehen können.
Mehr Sinn machen Sozialstunden und zwar in ausreichender Höhe - die wirken mehrfach- der Bestrafte kann sich eines besseren Besinnen und erleben wie manche Mitmenschen wirklich armselig leben müssen und trotzdem Gesetzestreu bleiben, zweitens - er hat vorerst keine Zeit für erneute Dummheiten. Strafe wirkt nur, wenn sich das Denken dieser Menschen ändert, sie begreifen, was sie anderen Mitmenschen angetan haben und wie diese u. U. darunter zu leiden haben!
Schwerwiegende Taten münden (sollten) in Haftstrafen. Da erübrigt sich diese Diskussion von selbst. Vom Grundprinzip her, reichen unsere Strafmaße aus. Leider aber werden sie zu lasch eingesetzt und/oder Straftäter laufen frei herum, weil Verfahrensfehler oder fehlende Kapazitäten in Gefängnissen (Gerichte) dies ermöglichen. Werden zu tickenden Zeitbomben!
Was uns aber fehlt sind straffere Maßnahmen für auffällige Jugendliche, schon spätestens mit 12 Jahren weiß man was man darf oder nicht. Die meinen aber, sie haben Narrenfreiheit! Es fehlen Jugendeinrichtungen in denen man Jugendliche an die Kandare nimmt ? oder psychisch betreut, wenn es nötig ist. Wo Eltern versagen muss Hilfe von außen kommen - für alle zum Wohl ? Täter als auch für die Allgemeinheit!
Cinema (23.06.2010, 20:54 Uhr)
Fahrverbot
Verboten soll diese ungerechte und unfähige Regierung werden.
Ganz schnell.
jetrabbit (23.06.2010, 17:35 Uhr)
unfair
politiker die sich strafbar machen, fahren einfach mit einen chauffeur. demnach müsste dem unschuldigen chauffeur auch der führerschein entzogen werden...wenn schon, dann chauffeur für alle.
dist-bln (23.06.2010, 17:11 Uhr)
Grundfesten des Rechtswesens
Das Strafen als Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden ist aus gutem Grund ein Grundbaustein unseres Rechtwesens-
dieser sollte aufgegeben werden, weil die Justiz angeblich nicht mit Kleinkriminellen fertig wird? Das ist doch lächerlich!!!
- genau wie neulich diese Meldung über angebliche riesige Zahl der Angriffe auf Polzisten- die zugrundeliegende Studie war leider komplett fehlerhaft...
Das die Justiz heute Problem hat, Recht zu sprechen, liegt z.T. an der eklatanten schlechten personellen und technischen Ausstattung und diese ist von den Länderminstren hausgemacht!
ssteffen (23.06.2010, 15:29 Uhr)
ist doch Sinvoll
dann gleich noch Fernsehverbot, Alkoholverbot, Partyverbot, Liebeverbot.......

Absoluter Blödsinn. Wenn einer eine Straftat begeht, dann auch eine Strafe, die im Bezug steht.

Raubt denn ein Bankräuber keine Banken mehr aus, weil er keinen Führerschein mehr hat??
Ein Schläger schlägt auch immer noch. Auch ohne Führerschein.

Wird wohl eine Diskussion zum Sommerloch vorbereitet??

Wir haben keinen Gott, wir haben Geld.
Neid, Missgunst und Gier regieren uns.
Das Leben ist schön.
ramteid (23.06.2010, 14:52 Uhr)
Das ist keine Frage,...
sondern die richtige Antwort. Darüber sollte man gar nicht lange diskutieren, sondern einfach machen.
Student611 (23.06.2010, 14:29 Uhr)
@Mikeorganizer
Erst den Artikel nicht richtig lesen und sich dann auch noch sowas von unqualifiziert dazu äußern...unglaublich!

Auch bisher konnte schon jenen, die mit dem Auto zum Überfall gefahren sind, die Fahrerlaubnis entzogen werden!

btw.:
auch ich bin gegen diese Änderung des Sanktionensystems, aus jenen im Contra-Teil des Artikels gut dargstellten Gründen.
ak95630 (23.06.2010, 14:23 Uhr)
Typisch deutsch
Als nächstes wird man dann feststellen, dass dieses nur schwer zu überwachen ist, Also wird man das organisieren. Dann kommt als nächste Strafe Handy-, eMail-, Internetverbot. Das muss man dann auch überwachen. Wehret den Anfängen !!!
Im übrigen ist es aus meiner Sicht verfassungswidrig, weil man ja Mitbürger ohne Führerschein dann anders bestrafen muss. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.
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