Der Chef der Stasi-Unterlagen-Behörde Roland Jahn will 45 seiner Beschäftigten loswerden, weil sie für die Stasi gearbeitet haben. Auf freiwilliger Basis wollten sie nicht gehen. Jetzt hat Jahn die rechtlichen Möglichkeiten dafür. Von Caspar Schlenk und Juliane Ziegler
Totschlag verjährt in Deutschland nach 20 Jahren, Stasi-Mitarbeit nie, ätzen die Kritiker des neuen Stasi-Unterlagengesetzes. Es liefert die Grundlage dafür, dass Roland Jahn die ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) aus seiner Behörde werfen kann.
Zugegeben: Das ist Symbolpolitik mit dem Holzhammer. Dennoch: Sollten wir nicht dafür sorgen, dass die Opfer des DDR-Regimes ihre Akten in einem Gebäude studieren können, das frei von Tätern ist? Wenn sie erfahren, welcher Nachbar oder Freund sie verraten hat, könnte ihnen momentan ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter über die Schultern schauen. Diese Situation ist pervers. Ein Vergewaltigungsopfer würde auch nicht zu einem Psychologen gehen wollen, in dessen Wartezimmer Täter sitzen.
Richtig ist: 29 Mitarbeiter der 45 Mitarbeiter, die nun gehen sollen, gehören zum Objekt- und Personenschutz, manche haben sich mittlerweile hochgearbeitet. Aber: Sind diese Leute, einfache Dienstleister zweifellos, deswegen unschuldig? Auch sie haben Augen und Ohren, ihnen zu unterstellen sie hätten zu DDR-Zeiten nichts mitbekommen, wäre naiv. Und für die anderen gilt: Wollen wir ausgerechnet ihnen die sensibelsten Datenschätze unserer jüngeren Geschichte anvertrauen?
Hätten die 45 Betroffenen das verstanden, hätten sie freiwillig ihren Job gewechselt. Behörden-Leiter Jahn hatte es ihnen angeboten. Er waren keine schlechteren Arbeitsplätze, nicht einmal in einer anderen Stadt, sondern Jobs in einer Bundesbehörde gleich nebenan. Doch sie haben sich verweigert. Diese Uneinsichtigkeit der ehemaligen MfS-Mitarbeiter ist der wahre Skandal, der "Schlag ins Gesicht" für alle Opfer.
Kommt Jahn zu spät mit seinem Vorstoß? Nein. Nur weil die früheren Behörden-Leiter Joachim Gauck und Marianne Birthler die Sache anders gesehen haben, muss der der neue Chef ihnen nicht folgen. Als DDR-Dissident, der einen seiner Freunde im DDR-Gefängnis verloren hat und auch selbst einmal inhaftiert war, ist er selbst Betroffener. Deswegen geht es bei dem Gesetz auch nicht nur um 45 Leute, sondern auch um ein Stück politische Hygiene. Dass Jahn darauf besteht, ist mehr als verständlich.
Jeder Täter hat eine zweite Chance verdient. Aber nicht an einem Ort, wo die Beweise gegen ihn gehortet werden.