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26. Februar 2007, 12:31 Uhr

"Anne Frank und KZ-Opfer verhöhnt"

In Magdeburg sind sieben Männer angeklagt, weil sie bei einer "Sonnenwendfeier" ein Tagebuch der Anne Frank verbrannt haben sollen. Die Angeklagten wollen von Volksverhetzung nichts wissen

Lars K. (r), einer der sieben Männer, die in Magdeburg wegen Volksverhetzung vor Gericht stehen; daneben sein Rechtsanwalt© Jens Wolf/DPA

Zum Auftakt des Prozesses um die Verbrennung eines Anne-Frank-Tagebuchs in Pretzien bei Magdeburg hat einer der sieben Angeklagten den Vorwurf der Volksverhetzung bestritten. Der 25-Jährige gab zwar zu, das Buch am Abend des 24. Juni 2006 im Rahmen einer öffentlichen "Sonnenwendfeier" ins Feuer geworfen zu haben. Er habe das Schicksal des jüdischen Mädchens damit aber nicht verharmlosen wollen.

Verhöhnung der Opfer

Den mutmaßlich rechtsextrem gesinnten Männern im Alter von 24 bis 29 Jahren wird zur Last gelegt, die Buchverbrennung gemeinsam geplant, die Nazi-Gewaltherrschaft verherrlicht sowie die Judenverfolgung geleugnet zu haben. "Sie verhöhnten Anne Frank und mit ihr sämtliche Opfer der Konzentrationslager", sagte Staatsanwalt Arnold Murra. Aus Platzgründen wird der Prozess des Amtsgerichts Schönebeck im Landgericht Magdeburg geführt.

Der 25-Jährige und ein weiterer Angeklagter, der eine US-Flagge ins Feuer geworfen hatte, bestritten, dass es einen gemeinsamen Plan zur Buchverbrennung gegeben habe. Die übrigen fünf Männer machten keine Angaben. Die "Sonnenwendfeier" war von einem inzwischen aufgelösten "Heimatbund Ostelbien" veranstaltet worden, der aus einer rechten Kameradschaft hervorgegangen war.

Ein bisschen rechts angehaucht

"Es tut ihm aufrichtig Leid, dass er falsch verstanden worden ist", sagte Anwalt Thomas Jauch im Namen des 25-Jährigen. Das Nazi- Regime und die Judenvernichtung hätten diesen so stark belastet, dass er sich mit der Verbrennung des Buchs symbolisch "von diesem bösen Kapitel deutscher Geschichte" habe befreien wollen. Der Angeklagte bestritt, "sowieso alles Lüge" gesagt zu haben, als er das Buch ins Feuer warf, wie es ein Zeuge gehört haben will.

Richter Eicke Bruns ließ indirekt erkennen, dass er die Darstellung der Buchverbrennung als eine Art Befreiungsakt schwer nachvollziehen könne. Er fragte, ob der 25-Jährige noch nie etwas von der Bücherverberennung der Nazis am 10. Mai 1933 auf dem Opernplatz in Berlin gehört habe. "Nein, vielleicht mal im Geschichtsunterricht", antwortete der Angeklagte. Die politische Einstellung der Angeklagten bezeichnete er als "neutral, ein bisschen angehaucht", auf Nachfrage als "rechts angehaucht".

Anne Frank, die in ihrem weltberühmten Tagebuch das Leben ihrer Familie in einem Versteck in Amsterdam schildert, starb kurz vor Kriegsende 1945 im KZ Bergen-Belsen im Alter von 15 Jahren an Typhus.

Den Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahren Haft.

DPA
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
Raknarak (27.02.2007, 09:30 Uhr)
Was du zu glauben hast, wird dir gesagt!
Wenn heute jemand ein Kind schändet, dann bekommt diese Person ca. 7 Jahre Haftstrafe auferlegt. Wenn ich ein Buch verbrenne das eine Geschichte trägt die lange in der Vergangenheit liegt und nicht durch mich selbst bekundet werden kann. Dann kann es nicht sein das mit vorgeschrieben wird was ich zu denken habe und ich dafür auch noch 5 Jahre Haftstrafe antreten muss. Das Recht des freien Glaubens ist an dieser Stelle nicht mehr gegeben!
Dieses Recht gibt mir aber unsere Verfassung..........
fbruemmer (26.02.2007, 19:28 Uhr)
Verhaeltnismaessigkeit ???
Als Exil-Deutscher kann ich mich nur entsetzt schuetteln...
Da verbrennt einer sein Privateigentum und soll fuer bis zu 5 Jahre einsitzen ? Ich persoenlich bevorzuge die verbale Auseinandersetzung ueber den Inhalt gegenueber der Verbrennung von Buechern. Da spielt man den zersetzenden Kraeften zumindest nicht in die Haende mittels 'Buecherverbrennung wie zu NS Zeiten'.
Der Staatsanwalt ist meiner Ansicht nach nicht besser als die Politik die er zu unterdruecken versucht. Nicht einmal die Nationalsozialisten haben Leute fuer sowas fuer 5 Jahre weggesperrt.
Angesichts des geschichtlichen Hintergrundes und dessen, dass die 'Tat' in der Oeffentlichkeit stattfand, wuerde ich eine Arbeitsauflage fuer die Angeklagten - auch wenn diese ueber 21 sind - fuer angemessen halten. Wer Buecher verbrennt, sollte dies zu Hause tun.
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