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27. März 2007, 18:36 Uhr

Warum verbrannte Oury Jalloh?

Unter großem internationalen Interesse hat in Dessau der Prozess gegen zwei Polizeibramte angefangen. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil sie einen Feueralarm ignoniert hatten - dabei verbrannte ein Asylbewerber in seiner Zelle.

Ein Demonstrant protestiert vor dem Dessauer Gerichtsgebäude© Tobias Schwarz/Reuters

Gut zwei Jahre nach dem mysteriösen Feuertod eines Asylbewerbers in einer Polizeizelle hat am Dienstag vor dem Landgericht Dessau der Prozess gegen zwei Beamte begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Polizisten fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge vor. Während einer der beiden Angeklagten am Dienstag jede Schuld von sich wies, bestätigte der andere, nicht rechtzeitig auf den Feueralarm aus der Zelle reagiert zu haben. Der Prozess wird mit großen internationalen Interesse verfolgt.

Jalloh war an Händen und Füßen gefesselt

Der 23-jährige Oury Jalloh aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 an einem Hitzetod in einer Gewahrsamzelle der Polizei in Dessau gestorben. Der alkoholisierte und an Händen und Füßen gefesselte Mann soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit einem Feuerzeug seine Matratze selbst angezündet haben. "Wir halten die Anklage für eine Hypothese, die denkbar, aber wenig plausibel ist", erklärte Anwältin Regina Götz im Namen der Nebenklage. Es sei unfassbar, dass es dazu habe kommen können, dass der an allen Gliedmaßen gefesselte Oury Jalloh den Brand ausgelöst haben solle. Die Juristin vertritt die Mutter des Brandopfers, die für den Prozess aus ihrer jetzigen Heimat Guinea nach Deutschland reiste.

Dem 46-jährigen Dienstgruppenleiter Andreas S. wirft die Anklagebehörde fahrlässige Tötung vor. Er habe das Signal des Rauchmelders der Zelle zwei Mal ausgeschaltet und ignoriert, erklärte Oberstaatsanwalt Christian Preissner. "Oury Jalloh starb sechs Minuten nach Ausbruch des Feuers an einem Hitzeschock." Er hätte noch leben können, wenn ihm gleich nach Ertönen des ersten Signals geholfen worden wäre.

Angeklagter wollte "Dienstablauf gewährleisten"

Der Polizist begründete sein Verhalten damit, dass er zunächst von einem Fehlalarm ausgegangen sei. Zudem wollte er nach eigenen Worten den "Dienstablauf gewährleisten". Er reagierte erst, als der Brandmelder des gesamten Zellentrakts angesprungen war. Da kam für den jungen Mann aber jede Hilfe zu spät. Dem 44-jährigen Streifenpolizist Hans-Ulrich M. wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, weil er laut Staatsanwaltschaft bei der Durchsuchung das Feuerzeug übersah. M. wies diese Darstellung vor Gericht zurück. Er habe Jalloh entsprechend der Dienstordnung durchsucht. "Ein Feuerzeug war mit Sicherheit nicht da."

Eine internationale Beobachtergruppe verfolgte das Verfahren vor dem Landgericht, darunter Anwälte aus Frankreich und Südafrika sowie der Leiter der britischen Beratungsstelle für Opfer von Rassismus und eine Vertreterin von Amnesty International. Amnesty verlangte im Zusammenhang mit dem Prozess mehr Fortbildung für Polizisten. Der Sprecher der Koordinierungsgruppe Polizei, Falk Menzner, sagte im MDR: "Wenn man jahrelang auf der Straße Dienst macht und es immer wieder mit einem bestimmten Klientel zu tun hat, dann verengt sich der Gesichtskreis. Dann bekommt man Vorurteile."

Amnesty für mehr Fortbildung für Polizisten

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wies unterdessen einen Rassismus-Verdacht im Zusammenhang mit dem Tod des Asylbewerbers zurück. "Ich bin mir sicher, dass die Polizei in Sachsen-Anhalt kein Problem mit rassistischem Gedankengut hat", sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Uwe Petermann im ZDF. Der Prozess vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Dessau dauert länger als ursprünglich geplant. Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff setzte am Dienstag weitere Verhandlungstage an. Ein Urteil wird für Mitte Mai erwartet.

Reuters
 
 
KOMMENTARE (9 von 9)
 
baboon (28.03.2007, 13:18 Uhr)
die Fehler anderer
Schade, dass wir Menschen immer schon Urteilen, ohne überhaupt alle Fakten zu kennen!
Sicherlich sollte unser Mitleid in erster Linie dem Verstorbenen gelten, denn jedes Ende eines Menschenlebens bedeutet ein Verlust und dieser Verlust wird hier noch um so schmerzvoller, wenn man betrachtet, wie jung und vor allem auf welch tragischer Weise dieses Leben enden musste. Bei all diesem Schmerz sollte man aber eins nicht vergessen! Niemand von den Angeklagten hatte Oury Jalloh dazu gezwungen, sich bis zur absoluten Unzurechnungsfähigkeit zu betrinken und dann andere Mitbürger extrem aufdringlich zu belästigen. Es war allein sein eigener Wille, der ihn dazu bewegt hat soviel Rauschmittel zu konsumieren und es lag auch in seiner Verantwortung dies zu tun oder zu lassen! Er hatte sich dafür entschieden und erst dieses Verhalten hat dann die reale Möglichkeit des Eintretens dieses tragischen Vorfalls hervorgerufen. By the way, lieber Blauregen, ich würde zu gerne Deine Reaktion sehen, wenn Deine Frau oder Deine Schwestern alleine auf der Straße stehen, dann von einem Betrunkenen intensivst belästigt werden und niemand ihnen zu Hilfe kommt. Mich würde dann brennend interessieren, wie Du es dann interpretierst, wenn der Staat mit seiner Polizei mehr nach betrunkenen Nazis sucht, als sich um so etwas zu kümmern!
Bamboo80 (28.03.2007, 12:50 Uhr)
das stinkt zum Himmel
Wenn Oury Jalloh an Händen und Füßen an der Zellenpritsche gefesselt war, wie hat er in seiner Zelle Feuer legen können? Das stinkt zum Himmel und ich hoffe sehr, das die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Derjenige, der die Abschaltung des Feuermelders in Auftrag gegeben hat, gehört angeklagt wie Andreas. S, und Hans-Ulrich, M. und sollte die gleiche Strafe erhalten.
Es ist ein Hohn im Nachhinein zu behaupten der Angeklagte, Oury Jalloh, sei nicht durchsucht worden. Das war schlichtweg Mord!
Ich hoffe, das die Justiz Gerechtigkeit walten lässt! Der Auftraggeber, Andreas S. und Hans-Ulricht, M. gehören lebenslänglich hinter Gitter!
zuddi (28.03.2007, 10:34 Uhr)
@waelder
Dass es in den Reihen der Polizisten etliche schwarze Schafe gibt, mag keiner bestreiten - nicht mal Polizisten selber. Dass man aber davon ausgeht, dass jeder Polizist eine "gewisse Geisteshaltung" braucht, um seinen Beruf auszuüben, setzt widerum eine solche Geisteshaltung voraus. Was auch immer du an Erfahrungen mit der Polizei in diesem Lande gemacht hast - Pauschal-Blabla braucht niemand.
riesop (28.03.2007, 07:50 Uhr)
Brennende Hand
"Ich bin mir sicher, dass die Polizei in Sachsen-Anhalt kein Problem mit rassistischem Gedankengut hat", sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Uwe Petermann im ZDF.
Ich rate Uwe Petermann, dafür nicht die Hand ins Feuer zu legen. Gerade in Sachsen Anhalt könnte die ihm auch ganz schnell verbrennen.
Blauregen (28.03.2007, 01:50 Uhr)
Und dann wollte das Greicht der vorhergehenden Instanz den Skandal auch noch vertuschen. Unglaublich!
Habe nun eben auch das video dazu gesehen, da kann man schon leicht den Glauben an die Gerechtigkeit der Gerichte verlieren: zunächst wollte das Greicht eine Anklage gegen die Polizisten gar nicht zulassen! Nahm die, die den Tod zumindest hätten verhindern können in Schutz! Das ist ein riesiger Skandal!
Blauregen (28.03.2007, 01:37 Uhr)
Da ist was faul!
Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Gefangene sich selbst die Matratze anzündete. Für mich sieht das sehr danach aus als hätte der Polizist da aktiv nachgeholfen und womöglich selbst gezündelt.
Und überhaupt, er sei alkoholisiert gewesen und hätte Frauen angepöbelt, ist das wirklich schon ausreichend um ins Gefängnis gesteckt zu ewrden? Viele Nazis praktizieren alkoholisiertes Rumpöbeln häufig und da kommt keiner in den Knast.
Dieser (in meinen Augen ) Mord ist doppelt tragisch, weil er sich in staatlicher Obhut ereignete. Es wäre empfehlenswert die Polizistenanwärter auch auf rassistische Einstellungen hin zu prüfen und gegebenenfalls das Dienstsiegel zu entziehen.
Mein Mitgefühl gilt dem Ermordeten, seinen Freunden und Angehörigen und ich hoffe inständig, daß endlich nach Lösungen gesucht wird solch einem grotesken rassistiscen Treiben ein Ende zu bereiten und auch Afrikaner hierzulande willkommen sind.
Rosenengel (27.03.2007, 22:36 Uhr)
Guantanamo
Es ist schlimm, was da passiert ist. Einen Feuermelder zu ignorieren? Wozu sind die dann da?
Aber eines Frage ich mich, ob des großen internationalen Interesses: Sind die gleichen internationalen Beobachter auch bei den Verhandlungen in Guantanamo dabei?
waelder (27.03.2007, 22:17 Uhr)
Prozess in Dessau
Lieber CeeTo,
es wird deshalb von Rassismus gesprochen, weil der Verdacht nahe liegt. Grundsätzlich ist jeder Gefangene auf gefährliche Gegenstände hin zu durchsuchen, wobei oftmals selbst Schnürsenkel beschlagnahmt werden.
Das Ignorieren oder Abschalten eines Feuerarlarms ist eine grobe Verletzung der Dienstpflicht.
Meine eigenen Erfahrungen mit der Polizei in Deutschland ist die, dass es für die Bereitschaft einen solchen Beruf zu ergreifen, schon einer gewissen Geisteshaltung bedarf. Und die ist nicht generell am Artikel 1 des Grundgesetzes ausgerichtet.
CeeTo (27.03.2007, 20:06 Uhr)
-.-
Wieso eigenltich wird jedesmal wenn einem schwarzen was in Deutschland passiert von Rassismus gesprochen? So wie ich das verstehe hat er sich selber angezündet? Wieso sitzen die da nun vor Gericht
 
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