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25. April 2007, 06:40 Uhr

Es geht nicht um Christian Klar

Ob Christian Klar vor 30 Jahren Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen hat oder nicht, spielt keine Rolle. Trotzdem könnte ihm die neue RAF-Debatte zur Freiheit verhelfen. Denn Wahrheit ist wichtiger als Strafe. Ein Kommentar von Stefan Schmitz

Generalbundesanwalt Siegfried Buback starb bei einem Anschlag 1977© Uli Deck/DDP

Wer Siegfried Buback erschoss, ist weiter unklar. Der Tod des Generalbundesanwalts und seiner beiden Begleiter muss und wird neu untersucht werden -Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt werden beantworten müssen, ob sie Aussagen aus dem RAF-Umfeld über viele Jahre unterdrückt und der Justiz vorenthalten haben. Die neuen Fragen könnten die Chancen von Christian Klar, aus der Haft entlassen zu werden, verbessern - doch dies hat nichts mit seinem Fall und seiner Schuld zu tun. Der seit einem Vierteljahrhundert inhaftierte Klar ist nicht wegen der Schüsse auf Buback verurteilt worden, sondern wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes. Wer am Gründonnerstag vor 30 Jahren abdrückte, wer das Motorrad fuhr, auf dessen Soziussitz der Schütze saß und wer im Fluchtwagen wartete - all das ist für Michael Buback, den Sohn des Getöteten, aus nachvollziehbaren Gründen unendlich wichtig. Für die Würdigung der Tat ist es gleichgültig.

In seinem Plädoyer "Gnade für Christian Klar", das in der "Süddeutschen Zeitung" erschien, legt Buback dar, dass nach seinen neuen Informationen Klars Tatbeitrag bei den "drei herausragenden Attentaten im Jahr 1977" nicht schwerer wiege als der anderer Täter. Daraus leitet er ab, dass Klar auch nicht länger eingesperrt werden sollte als alle seine Genossen. Mit den "herausragenden Attentaten" gemeint sind die Morde an Buback, dem Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto und die Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer. Also die Anschläge der RAF auf exponierte Vertreter von Staat und Wirtschaft 1977. Doch die Höhe der Strafen für die RAF-Taten darf weder heute noch damals abhängen von der Prominenz der Opfer. Der Staat hat - auch wenn die RAF es anders wollte und Justiz und Polizei es manchmal anders gehandhabt haben - eben keinen Krieg gegen die Terroristen geführt. Er hat Verbrechen verfolgt. Es spielt keine Rolle, in welchem Maß Klar an der Herausforderung des Staates beteiligt war. Es spielt eine Rolle, welche Verbrechen er begangen hat.

Das ist der Grund, warum Klars Mindeststrafe auf 26 Jahre festgesetzt wurde und damit noch höher liegt als die der im Frühjahr freigelassenen RAF-Anführerin Brigitte Mohnhaupt. Klar war einer der brutalsten Täter der RAF. Er feuerte in die Brust einer Frau, die nach einem Banküberfall ihr Auto nicht als Fluchtwagen hergeben wollte. Er schoss auf Ponto, als der sich nicht entführen lassen wollte. In das Auto des US-Generals Frederik Kroesen, in dem auch noch dessen Frau und ein Fahrer saßen, jagte er eine Panzerfaust. Wegen neunfachen Mordes - darunter dem an Buback und seinen beiden Begleitern - sowie vielfachen Mordversuches wurde er verurteilt.

Klars lange Haftdauer kein Racheakt

Die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden hat untersucht, nach wie vielen Jahren zu lebenslanger Haft verurteilte Täter in der Regel freikommen. Die meisten saßen 15 bis 20 Jahre. Aber 13,9 Prozent der 2004 entlassenen Strafgefangenen kamen erst nach über 25 Jahren aus dem Gefängnis. Die längste Haftzeit lag bei über 40 Jahren. Der stellvertretende Leiter der Zentralstelle, Axel Dessecker, stuft neunfachen Mord als "Extremkriminalität ein, die auch im Bereich der lebenslänglichen Freiheitsstrafen äußerst ungewöhnlich ist". Angesichts dieser Zahlen erscheint Klars unendlich lange Haftdauer nicht als Racheakt des Staates, sondern als durchaus vereinbar mit dem Anspruch, die RAF-Täter wie gewöhnliche Verbrecher zu behandeln.

Johannes Rau, der Vorgänger von Bundespräsident Horst Köhler, hat mehrere Terroristen begnadigt. Klar wollte er nicht zur Freiheit verhelfen. Köhler mag dies - Jahre später - mit guten Gründen anders bewerten. Er hat gezeigt, dass er sich die Entscheidung nicht leicht macht und die Gefühle der Angehörigen der Opfer ernst nimmt. Für den Bundespräsidenten sollte eine andere Frage jedoch noch mehr Gewicht haben: Vielleicht kann er durch eine Begnadigung die Aufklärung der RAF-Taten erleichtern, bei denen die damals urteilenden Gerichte offenbar vieles versäumt haben. Jetzt besteht die Chance - notfalls durch Verzicht auf weitere Strafen für aussagewillige Ex-Terroristen -, dass Täter und Tatabläufe zweifelsfrei ermittelt werden. Daran gemessen ist es gleichgültig, ob Klar jetzt oder nach Ablauf seiner Mindeststrafe im Januar 2009 freikommt. 30 Jahre nach 1977 ist die Wahrheit wichtiger als der letzte Rest Strafe.

Ein Kommentar von Stefan Schmitz
 
 
KOMMENTARE (5 von 5)
 
Rosenengel (26.04.2007, 08:53 Uhr)
An Leseratte79
Diese staatlich finanzierten Begegnungsabende wird es geben.
Die "DDR" hatte die RAF unterstützt, finanziert und Unterschlupf gewährt. Heute sitzt die SED/PDS mit an den Regierungstischen, bis hin zum Bundestag, in Deutschlnd. Ehemalige Genossen und Stasi - Angehörige haben Hilfsvereine gegründet und schaffen es Geld, Steuermittel, abzuschöpfen. Klar hatte diesen alten Kampfgenossen eine Grussbotschaft geschickt.
Sie werden die Freilassung Klars feiern, bei einem gemütlichen Beisammensein und von alten Zeiten reden. Dann wird Klar von diesen Leuten Einladungen erhalten, auf ihren diversen Veranstaltungen zu reden. Und seine Worte werden erhört werden, denn die radikale Basis ist vorhanden. Am 1.Mai ist wieder Randale angesagt.
Wohin geht Deutschland? Islamische Republik oder kommunistische Diktatur?
Leseratte79 (25.04.2007, 11:28 Uhr)
Wie viele ...
... Morde muss man begehen, als wie gefährlich muss man eingestuft werden um die verhängte Mindeststrafe oder die volle Strafe absitzen zu müssen? Sind die Taten von Klar und Co wirklich nicht genug? Will man diesen Leuten wirklich an der Supermarktkasse begegnen?
Wie wäre es noch mit einem staatlich finanzierten Begegnungsabend für alle freigelassenen RAF Mörder- quasi als Wiedereinbürgerungshilfe ... nett mit Chips und Bier, plauschen über die alten Zeitn und das "tolle" System das sie so verachten ... und das so dumm ist "Menschen" wie sie frei zu lassen. Prost alle Miteinander.
wallmann (25.04.2007, 10:39 Uhr)
Im Namen des Volkes
Jeder zweite Deutsche ist im Nebenberuf Bundestrainer der Nationalmannschaft. Das ist so seit 1954. Neu ist, dass sich immer mehr auch als Richter betätigen, insbesondere Journalisten und Politiker.
iovialis (25.04.2007, 10:36 Uhr)
Kohl
Da gab's doch mal etwas, daß Helmut Kohl sich auf sein Ehrenwort berief oder sich aufgrund "eines Blackout" nicht mehr an irgendwas erinnern konnte. Die einen dürfen schweigen und man schlägt sie mittlerweile für den Friedensnobelpreis vor, bei anderen wird vom Schweigen abhängig gemacht, ob sie im Knast bleiben oder nicht.
Die RAF hat gezielt und berechnend getötet/gemordet. Allerdings besierten diese Morde auf langen Recherchen und sollten keine Unschuldigen treffen. Anders bei den heutigen Terroristen, die Blutbäder anrichten. Damit sage ich nicht, die RAF hätte "rechtmäßig" gehandelt - trotzdem halte ich der RAF genau dies zugute.
Nach dem ersten Hartz-Opfer krät auch kein Hahn danach, daß das System verantwortlich ist. Und es gab hier einen Beitrag, daß es immer noch darum geht, wen man tötet. Laßt die Leute von der RAF frei! Sie haben sowieso genügend Probleme mit dem, was sie "draußen" vorfinden werden.
Readingman (25.04.2007, 09:18 Uhr)
Das er es gemacht hat ist entscheidend
Ich finde es richtig was Sie schreiben, entscheidend für die Strafverfolgung darf nicht die Frage sein wenn ein Chrstian Klar ermordet hat, sondern entscheidend ist dass Christian Klar eiskalt und berechnend gemordet hat.
Was ich nicht nachvollziehen kann ist, dass er nun nach 26 Jahren, oder sogar früher, frei kommen soll.
Er wird als "Extremkriminalist" eingestuft und sollte demnach auch so behandelt werden.
Es ist richtig das man sagt ob ein Mord oder neun Morde.... einer ist ebenso grausam wie neun, aber dennoch sucht eine solch absolute Gewaltbereitschaft auch Heute noch in der Bundesrepublik Deutschland immer noch seines Gleichen.
in diesem Sinne
Readingman
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