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23. Januar 2007, 17:37 Uhr

Nazis kamen früher raus

Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar sitzen seit 1982 im Gefängnis. Nun wollen sie raus aus und ihre Chancen stehen nicht schlecht. Denn derartig lange Haftstrafen sind juristisch umstritten, zumal die Justiz bei Nazis nicht immer so streng war. Von Niels Kruse

Fahndungsfotos von Klar und Mohnhaupt: Als sie verhaftet wurden, gab es gerade die ersten CDs© DPA

Als Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar verhaftet wurden, kamen gerade die ersten CDs auf den Markt, EC-Karten waren selten und VHS-Rekorder nahezu unbezahlbar. Der Kalte Krieg steuerte schnurstracks auf seinen Höhepunkt zu, die deutsche Wiedervereinigung war so unvorstellbar wie Internet und Handys. Das war 1982. Nun, fast ein Vierteljahrhundert später, ist all das alltäglich. Ein Alltag, mit dem sich die beiden ehemaligen RAF-Kämpfer vielleicht bald näher befassen müssen. Denn Mohnhaupt und Klar wollen nach 24 Jahren raus aus dem Knast. Ihre Chancen stehen gut.

Ehemaligen Angehörigen des RAF-Terrors macht diese Aussicht Angst. So wie Hergard Rohwedder, Witwe des 1991 ermordeten Treuhand-Chefs Detlev Karsten Rohwedder. Sie verlangt, dass "die Täter ihr Handeln bereuen. Bislang hat das keiner dieser früheren Terroristen getan", sagt sie. Strafrechtler und Experten beurteilen die aktuellen Entlassungsbemühungen anders. "Wenn jemand wie Christian Klar den Bundespräsidenten um Gnade bittet, und damit den Staat, den er früher bekämpft hat, dann ist das ein deutliches Zeichen für die Abkehr von seinen Taten", sagt der ehemalige hessische Justizminister Rupert von Plottnitz (Grüne).

24 Jahre sind zu lang

Aber heißt das auch Reue, wie sie die Witwe des ehemaligen Treuhand-Chef fordert? Für Lorenz Böllinger, Kriminologe und Terrorismusexperte an der Uni Bremen, steht dieser Aspekt nicht unbedingt im Vordergrund. Die 24 Jahre, die Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar bislang verbüßt haben, empfindet er bereits als zu lang und vor allem ungerecht. "Bei Wirtschaftsdelikten oder auch bei Urteilen gegen Nazis wurde auf die Verwirklichung des staatlichen Strafbedürfnis' verzichtet. Hier wurde teilweise viel früher begnadigt", sagt er.

Seit einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von 1977 bedeutet ein lebenslanges Urteil nicht mehr zwingend, dass der Verurteilte auch den Rest seines Lebens in Haft verbringen muss. Weil für die Karlsruher Richter diese Strafe grundgesetzwidrig war, kann seitdem nach 15 Jahren Haft erstmals eine vorzeitige Entlassung beantragt werden, in besonders schweren Fällen nach 18 Jahren. Ein Gefängnisaufenthalt von 24 Jahren oder länger ist äußerst selten in der jüngeren Geschichte Deutschlands.

Klar sollte bis 2009 sitzen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in den 90er Jahren entschieden, dass Ex-RAF-Mitglied Christian Klar noch bis 2009 in Haft sitzen muss - also insgesamt 26 Jahre lang. Weil ihm keine anderen Rechtsmittel zur Verfügung stehen, hat der mittlerweile 54-Jährige ein Gandenersuch bei Bundespräsident Horst Köhler gestellt. Es ist für ihn der letzte Ausweg, um vorzeitig aus dem Knast zu kommen. Genaue Kriterien für das Verfahren gibt es nicht, "es liegt allein im Ermessen der Verwaltungsbehörde, in diesem Fall des Bundespräsidenten, ob er vom Gnadenrecht gebraucht macht oder auch nicht", so Böllinger.

Bei Brigitte Mohnhaupt liegt der Fall anders. Sie hat die von einem Gericht festgelegte "Mindesthaftzeit" von 24 Jahren bereits abgesessen und nun ihre Entlassung beantragt. Dazu reicht allerdings kein einfacher Antrag. Dem zuständigen Gericht müssen zudem diverse Gutachten vorlegt werden, dazu Stellungnahmen zu ihren frühern Taten. Geprüft wird auch, ob die Schwere der Schuld die vorzeitige Entlassung rechtfertigt. Lorenz Böllinger glaubt aber, dass inhaltlich nichts dagegen spricht. Auch von Plottnitz ist vorsichtig optimistisch.

Mit dieser Meinung sind sie nicht allein, selbst die oberste Anklagebehörde, die Bundesanwaltschaft, hat sich bei der ersten Verhandlung in Stuttgart dafür ausgesprochen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Chancen für Brigitte Mohnhaupt, nach mehr als 24 Jahren wieder in Freiheit zu sein, stehen also gut. Die endgültige Endscheidung darüber fällt im Februar.

Was allerdings erwartet sie in der Freiheit? Wie fängt man im Alter von fast 60 Jahren noch ein neues Leben an? Ist man nach so einer langen Haft überhaupt noch in der Lage, sich in der Welt zurecht zu finden? Jurist Böllinger, der gleichzeitig als Psychologe arbeitet, will festgestellt haben, dass "solche Langzeitunterbringungen erstaunlich wenig traumatisierend sind, dennoch verarmen die Betroffenen emotional natürlich".

Entscheidend nach einer so langen Haft seien die so genannten sozialen Empfangsräume. Also: Welche Beziehungen gibt es noch zu Freunden und Verwandten? Wer nimmt sich der Ex-Gefangenen an? Wo kommen sie unter? Sollte es keinen ausreichenden Auffangraum durch Angehörige mehr geben, "muss sich der Staat stärker als bislang an der Resozialisierung beteiligen. Wie etwa mit Psychotherapie und generelle Beratung".

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Von Niels Kruse
 
 
KOMMENTARE (10 von 30)
 
Antonio (25.01.2007, 17:57 Uhr)
Was sind wir doch für ein Volk ?
Da gab es einen 1909 in gutbürgerlich-schwäbischer, evangelischer Familie geborenen jungen Mann, der 1932 als Student in Tübingen der NSDAP und der SS beitrat, sich wie Hans-Martin Schleyer als NS-Studentenführer betätigte, 1934 das Stuttgarter SD-Büro übernahm, zum SS-Standartenführer (Oberst) aufstieg, als Führer einer sogenannten Einsatzgruppe die massenhafte Ermordung von Juden und Kommunisten im besetzten Nordrussland betrieb, dafür 1947 im Nürnberger Einsatzgruppenprozess als Massenmörder zum Tode durch den Strang verurteilt wurde, insbesondere auf Betreiben kirchlicher Kreise in einem Gnadenverfahren Strafermässigung auf 25 Jahre Zuchthaus erlangte und schon 1954 als freier Mann die Landsberger Strafanstalt verlassen durfte, um im unmittelbaren Anschluss an einem evangelischen Gymnasium in Oberschwaben den Dienst als Lehrer für Deutsch und Geschichte aufzunehmen. Sein Name: Eugen Steimle; er verstarb 1987 als gutsituierter Pensionär in Wilhelmsdorf/Württ.
Das zum Thema Gnadenpraxis in Deutschland.
Claire-Grube (25.01.2007, 14:21 Uhr)
Rechenfehler
6x15 sind immer noch 90, egal...
Claire-Grube (25.01.2007, 13:02 Uhr)
Warum entlassen?
Hier geht es um ehemalige Staatsfeinde Nr.1, keine "Totschläger" oder Bankräuber die im Affekt getötet haben, sondern um Menschen die in ihrem Handeln auch keine Gnade kannten! Ein Vergleich mit anderen Schwerstverbrechern (Hitler usw.) verbietet sich hier von selbst.
Wer, wie diese beiden, Deutschland in Angst und Schrecken versetzt hat, darf auf keinerlei Gnade hoffen.
B. Mohnhaupt wurde zu 5mal Lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt ~ 6 x 15 = 80 Jahre…
Danach steht einer Entlassung nichts mehr im Wege.
Pijey (24.01.2007, 15:49 Uhr)
Sehr Kompliziert das Ganze
Also ich habe in vielen Kommentaren das Für und Wider gelesen hier und habe den Eindruck das einige der hier Schreibenden die Zeit nicht richtig, oder bewußt erlebt haben.
Diese Beiden sind der Innbegriff des Terrors und sie wußten genau was sie taten und wollten. Den Staat aus den Angeln heben. Dafür haben sie nicht NUR Persönlichkeiten umgebracht, sondern viele, viele mehr. Keiner redet heute von den Begleitpersonen die dabei einfach mit erschossen wurden. Alleine bei Schleyer waren es deren 4 die Tot am Tatort zurück blieben. Manche wurden z.T. mit mehr als 100 Kugeln förmlich durchsiebt in dem Auto.
Von dem Staat den sie bekämpft haben wollen sie heute das er ihnen entgegen kommt, ohne das sie auch nur im Ansatz Reue dem Staat bzw. den Angehörigen gegenüber kund getan haben. Nicht der Staat oder die Angehörigen müssen auf sie zugehen, wohl eher umgekehrt. Ich lebe im Rhein Main Gebiet und habe die Verhaftung von Baader, Meins, Raspe life erlebt in Frankfurt. Wir wurden aus der Heinrich Kleyer Schule unmittelbar vor der Aktion evakuiert. Selbst auf dem nahe gelegenen Gelände des HR, wo wir uns befanden, hatten wir das Gefühl es ist Krieg mitten in Frankfurt. 1 Woche später sahen wir dann am Tatort wie es wohl zugegangen sein muß. Durchsiebte Garagentore aus Holz mit hunderten von Löchern. Sinnbild ist für mich in der DOKU Mogadischu, wie Kapitän Schumann im Flugzeug vor aller Augen förmlich hingerichtet wurde. Soviel Brutalität kann keine Gnade erwarten. Sie sollen ausharren bis ans Lebensende wo sie sind. Einer Freilassung käme einem 2. Attentat gegenüber den Angehörigen der Opfer gleich. Auch dem kleinen Polizisten und/oder Begleitpersonen, deren Anzahl einiges höher ist als der Persönlichkeiten. An diese Angehörigen sollte man auch denken.
Sie haben keine Gnade verdient sondern ihr Schicksal selbst bestimmt, so soll es bleiben. Selbst nachdem Baader, Meinhoff, Raspe, Meins schon tot waren haben sie sinnlos weiter gemordet bis in die 90iger Jahre.
Sanjoaquin (24.01.2007, 09:00 Uhr)
Was mir noch auffällt
abgesehen von den mangelnden alphabetischen Fähigkeiten der Wegsperrfraktion, die auf relativ häufigen BILD-Konsum hinweist, ist die völlige Ignoranz der rechtlichen Situation.
Grundsätzlich ist bei der rechtskräftigen Verurteilung festgelegt worden, ab welchem Zeitpunkt eine Entlassung möglich ist, wenn keine unbefristete Sicherungsverwahrung, wie das für geistig abnorme Täter gehandhabt wird, angeordnet wurde. Art der Tat und Motive werden nicht nochmals verhandelt, sondern es werden wie bei jedem anderen Straftäter genau festgelegte Kriterien (Zukunftsprognose) geprüft und wenn sich sogar der Bundesanwalt für eine Freilassung einsetzt, dann ist das nur rechtmässig, wenn sie freikommen.
Die Äusserungen jener, die sich hier abermals als Richter und Henker aufspielen wollen, zeigen nur eines, dass diese den Rechtsstaat hinten und vorne nicht kapiert haben.
catchme (24.01.2007, 07:42 Uhr)
Ein erschreckendes Bild !
Die Kommentare zu der geplanten Freilassung der Top-Terroristen Klar und Mohnhaupt wirft ein erschreckendes Bild auf unsere Gesellschaft ! Mich würde interessieren, wie all´ diese "Gut-Menschen" denken und handeln, wenn ein Angehöriger aus ihrer Familie das Opfer sinnloser, idiologischer Gewalt geworden wäre ?! Alle diese Steuer- und Wirtschaftsverbrechen, diese Gewalt von rechts und links, die Gewalt gegenüber Kindern und Frauen, gegenüber Ausländern ist doch nur möglich, weil ein Täter genau weiß, daß er keine ernsthaften Konsequenzen zu befürchten hat... unserer Rechtssprechung und auch unserem Strafvollzug fehlt ein sehr wichtiges Element - Härte ! Aber mir ist klar, daß die sensible Mehrheit unserer Gesellschaft eine vorzeitige Entlassung wünscht, um sich dann der Leidensgeschichte dieser bedauernswerten Opfer der deutschen Justiz in " stern.tv " oder anderen Betroffenheits-TV-Sendungen zu lauschen ...
JadotA (24.01.2007, 07:01 Uhr)
Törrig
Es wäre törrig, sie wieder frei zu lassen: Sie würden die Zahl der Arbeitslosen und dann die der Rentnern nur belasten. Oder waren sie nicht im Knast sozial-versichert?
snofru (24.01.2007, 06:29 Uhr)
Wer Wind säht....
Will der deutsche Staat wirklich, dass die wohl heftigsten Regime-Kritiker, der 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts, wieder in Freiheit sind? Ist es das Bedürfnis der Menschen in unserem Land, dass es vieleicht wieder Personen gibt, denen das Gebahren der Mächtigen und Besitzenden, nicht gefällt und dadurch die "Erziehung" der letzten 25 Jahre, durch deren erneute Intervention, zu nichte gemacht wird? Da das Verhalten des sogenannten Establishments (Welch ein altmodisches Wort), in der heutigen Zeit, viel mehr zum Einschreiten des "kleinen Mannes" auffordert, als wie es in der damaligen Zeit je zu denken gewesen wäre, zeigen solche, zumindest moralisch, verwerfliche Dinge, wie Ackermann, Peter Hartz und VW, Mannesmann und in jüngster Zeit, die Gier der GEZ'ler. Wobei hier nur die Spitze des Eisbergs genannt ist. Sollte man es wirklich zulassen, dass es Personen geben könnte, die nur durch ihre eigene Historie, als Fackeln der Wahrheit, dienen könnten, oder hat man den Gedanken an Fairness, Anstand und Moral in unserem Land schon so weit unterdrückt, dass es denen "da oben" egal sein kann, was mit den RAF-Mitgliedern passiert?
Vieleicht sind da aber auch nur zwei ältere Menschen, die sich nichts sehnlicher wünschen, als das sie ihr Leben, in Frieden, Ruhe und Bescheidenheit beschliessen können, und denen man nach einer so langen Haftzeit ruhig Gnade erweisen sollte?
Egal was daraus wird, für mich ist klar, lasst sie frei. Auch durch Gnade lebt eine Demokratie, nicht nur durch das Recht.
Eckhard (24.01.2007, 06:07 Uhr)
ein Vierteljahrhundert hinter Gittern
Wenn eine Person von der Justiz zu `Lebenslänglich` verurteilt wird, egal wofür, und nach 25 Jahren kommt die Erwägung auf diese Person frei zu lassen, dann sollte ,meines Erachtens, nur eine Erwägung entscheidend sein :
Kann diese Person als normaler Bürger,in der Bevölkerung, leben ?
Oder ist diese Person immer noch anti
sozial eingestellt ?
In dem vorgerückten Alter kann so eine Person nur `pensioniert` werden,
würde aber den Steuerzahlern wesentlich billiger kommen als Häftling in einer teuren Strafanstalt zu sein. Sollten die, oben angegebenen, Fragen positiv beantwortet werden, dann entlasst
sie nicht, gebt ihnen einen `Freiheitskursus`, und dann schmeißt sie raus !
inmate1212 (24.01.2007, 00:45 Uhr)
Nicht nur die RAF sitz über 20 Jahre
Also ich finde die Diskusion doch sehr daneben. Nein ich denke man sollte beide RAF Terroristen nicht entlassen. Nicht weil ich meine Sie hätten Ihre Taten nicht gesündt, aber halte ich es von der Politik mehr als verwerflich sich für ein Entlassung auszusprechen. Es gibt in Deutschland eine Reihe von ca. 61 Gefangenen die weit länger als 25 Jahre sitzen. Ein Fall aus Hessen zeigt das die Justiz sich selbst nach 36 Jahren weigert einen alten Mann Heute 74 zu entlassen. Die Bei diesen 61 Personen liegt die duschnittsdauer der Haft bei 27,8 Jahren, wobei bei den wenigsten Fällen derzeit mit einer Entlassung zu rechnen ist. Auch halte ich die Frage nach der Resozialisierung für einen echte Witz, erst macht man die Psyche der Gefangenen kaputt und nachher hat man angst was Sie tun wenn Sie entlassen sind.
Bei den Mitgliedern der RAF ist das öffentliche Interesse sehr groß, darum hat auch jeder Politikr was dazu zu sagen.
Das Gesetz sagt eindeutig: Ein Gefangener mit Lebenslanger Freiheitsstrafe, soll seinen Lebensabend in Feiheit verbringen können, diese Freiheit sollte nicht erst im Sichtum erfolgen sondern in guter Verfassung.
Warum hält sich da keiner dran???
Gelten Mitglieder der RAF als Prominent??
Gleiches Recht für alle! War doch auch mal ein Motto der RAF. Also liebe Brigitte Mohnhaupt und lieber Christian Klar. Wenn Ihr jetzt geht, seit Ihr nicht besser wie die, gegen die ihr gekämpft habt.
Und an die Politik: reformiert endich das Strafvollzugsgesetz
Danke
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