Das Bundesverfassungsgericht schützt mit seiner Entscheidung zum Rauchverbot die Bürger vor staatlicher Regulierungswut, meint Verfassungsrechtler Rupert Scholz. Im stern.de-Interview kritisiert er die schlampige Gesetzgebungsarbeit.

Darf weiterhin zur deutschen Gaststättenkultur gehören wie das Bier: die Zigarette© Clemens Bilan/DDP
In einem gewissen Sinne ja. Wir haben in unserer Rechtsordnung zunehmend die Tendenz, den Bürger duch "gut gemeinte" Verbote und Beschränkungen zu bevormunden. Das Rauchen ist seit Jahrhunderten ein Teil unserer Kultur - dem Wissen um die gesundheitlichen Folgen zum Trotz. Und dieses gesellschaftliche Dasein setzt dann auch staatlicher Regulierungswut Grenzen.
Nein, der Meinung bin ich nicht. Seit der Föderalismusreform ist ja ganz klar, dass das Gaststättengesetz Ländersache ist. Man hat es aus guten Gründen so geregelt, dass das Gaststättengesetz länderspezifische Unterschiede zulässt. Und dabei sollte es auch bleiben.
Föderalismus bedeutet, ländersspezifische Unterschiede und Vielfalt in die Gesetzgebung aufnehmen zu können. Gerade das Gaststättenwesen hat ganz unterschiedliche Kulturen von Land zu Land. Dementsprechend sollte man die Gesetzgebung auch bei den Ländern belassen.
Nein. Die Grundintention des Gesetzgebers, die Nichtraucher zu schützen, ist ja vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich bestätigt worden - und das auch mit Recht. Nur muss auch bei einer solchen Gesetzgebung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und zwar in diesem Fall eher im Hinblick auf die Gaststättenkultur. 60.000 bis 70.000 Betriebe der Kleingastronomie gibt es in Deutschland, die durch diese Regelung Umsatzeinbußen zwischen 30 und 40 Prozent zu befürchten haben und damit existenziell bedroht sind.
Das werden die Länder zu entscheiden haben. Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern ja eine Frist bis Ende 2009 gesetzt. Ich nehme an, die Länder werden Lockerungen verfügen und es bei diesem relativen Rauchverbot mit entsprechenden Regelungen für die Kleingastronomie belassen. Ein generelles Rauchverbot wie es die Richter in Karlsruhe angedeutet haben, wird meiner Meinung nach nicht Realität werden. Man muss ja sehr klar sehen: Der Gesetzgeber hat abgewogen und sich für das mildere, relative Rauchverbot entschieden - es war nur handwerklich schlecht gemacht. Wenn die Länder nun ein absolutes Rauchverbot anstreben würden, wäre das ja eine neue, noch höhere Einschätzung der Gefahren durch das Rauchen. Und das sehe ich momentan nicht.
Der Gesetzgeber ist an die Verfassung gebunden und muss entsprechend sorgfältig arbeiten. In diesem Fall gibt es einfach handwerkliche Mängel. Man hat sich gar nicht überlegt, dass 60.000 bis 70.000 Gastronomiebetriebe aus baulichen oder wirtschaftlichen Gründen gar nicht in der Lage sind, abgetrennte Räume für Raucher zu schaffen. Das ist im Grunde eine etwas schlampige Gesetzgebungsarbeit.
Zur Person Rupert Scholz, Jg. 1937, ist Professor der Rechtswissenschaft und einer der renommiertesten deutschen Staats- und Verwaltungsrechtler. Er war - neben anderen politischen Ämtern - Bundesverteidigungsminister unter Bundeskanzler Helmut Kohl.