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1. August 2007, 08:12 Uhr

Startschuss für die Draußen-Qualmerei

In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern treten mit Anfang August die neuen Nichtrauchergesetze in Kraft. Eine einheitliche Linie, wie mit den Rauchern in öffentlichen Räumen verfahren wird, gibt es allerdings nicht.

Ein Hinweisschild informiert in einem Cafe in der Stuttgarter Innenstadt über das Rauchverbot© Thomas Kienzle/AP

Raucher müssen sich die Zigarette ab dem ersten August vielerorts wohl unter freiem Himmel anstecken. Dann treten in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die ersten umfassenden Nichtraucherschutzgesetze in Kraft. Dort ist der blaue Dunst aus Gaststätten, Krankenhäusern, Schulen und Landesbehörden verbannt. Es sei denn, es gibt noch eigens abgetrennte Raucherräume. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Verbot zunächst für Behörden, Schulen und Krankenhäuser, ab 1. Januar 2008 auch in Gaststätten.

"Gesundheitsschutz ist nicht teilbar"

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding sieht in den Regelungen der Bundesländer das falsche Signal. "Gesundheitsschutz ist nicht teilbar", sagte Binding der Berliner Tageszeitung "taz". "Ein Mensch in Stuttgart hat das gleiche Recht auf Gesundheitsschutz wie einer in Rostock." In Baden-Württemberg dürften beispielsweise Schulen entscheiden, ihren volljährigen Schüler ab der elften Klasse das Rauchen zu erlauben. "Gesundheit hängt nicht vom Alter ab", betonte Binding, der im vergangenen Jahr im Bundestag eine Initiative für umfassende Rauchverbote gestartet hatte. Solche Ausnahmen zeigten, dass eine Regelung des Bundes vorteilhafter gewesen wäre.

Nach Ansicht des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg ist dennoch ein guter Anfang gemacht. Die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention des DKFZ, Martina Pötschke-Langer, bezeichnete die Regelungen in den Bundesländern als einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen die Folgen des Passivrauchens. "Es ist ein hoffnungsvoller Beginn, dass ausgerechnet die Länder, die sich bei dem Thema zunächst sehr schwer getan haben, als Musterländer vorangehen", sagte sie.

Dass es in den Vorschlägen nicht wie zunächst vorgesehen eine Unterscheidung zwischen Eckkneipen und anderen Gaststätten gebe, sei der größte Erfolg der Nichtraucherschützer. Die Wirte rief Pötschke-Langer dazu auf, dem Beispiel italienischer Gastwirte zu folgen und keine Raucherräume einzuräumen. In Italien gibt es nach ihren Worten seit längerem eine ähnliche Regelung, es hätten aber nur zwei Prozent solche Extra-Räume zur Verfügung gestellt.

Regelungen in anderen Ländern in Arbeit

Mit Blick auf die noch ausstehenden Regelungen in den übrigen Bundesländern zeigte sich Pötschke-Langer zufrieden: "90 Prozent der Forderungen sind erreicht." Sollten die Regelungen in Baden-Württemberg und Niedersachsen in anderen Ländern Schule machen, wäre der Nichtraucherschutz einen Riesenschritt weiter. In den meisten anderen Bundesländern müssen sich die Raucher ab Anfang kommenden Jahres auf Änderungen einstellen. Entsprechende Regelungen sind bereits in Arbeit. Allerdings wollen Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen noch in diesem Jahr entsprechende Regelungen in Kraft treten lassen. Vom 1. September an gilt zudem ein Rauchverbot in Bundesbehörden, sowie in Bahnhöfen, Flughäfen, Bussen, Bahnen und Taxis.

Eine bundesweit einheitliche Lösung war auch am Widerstand der Länder gescheitert. Kritiker bemängeln unter anderem, dass es in den 16 Bundesländern nun jeweils unterschiedliche Regelungen geben werde.

AP
 
 
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