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21. Dezember 2009, 13:25 Uhr

Viel Qualm um nichts

Es darf wieder tüchtig geraucht werden in Deutschlands Kneipen. Immer mehr Bundesländer weichen die Nichtraucherschutzgesetze auf. Jetzt sollen Frischeduschen den blauen Dunst lichten. Von Katja Wilke, Berlin

Rauchen, Qualm, Blauer Dunst, Zigaretten, Nichtraucher, Kneipen, Bundesländer, Rauchverbot, Nichtraucherschutz

Es darf gequalmt werden: Die Länder weichen das Nichtraucherschutzgesetz zusehends auf© Lukas Barth/DPA

Gerade gewinnt Borussia Dortmund gegen Favorit Wolfsburg. Auf mehreren Flachbildschirmen wird das Spiel in der Kneipe "Hally Gally" im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg übertragen. Der Mann mit Fanschal am Tresen ist in seinem eigenen Film. "Union, Union", blökt er durch das verräucherte Lokal, dessen Innenraum mit Fußballdevotionalien und einem hölzernen röhrenden Hirsch verziert ist.

Ein anderer Fußballfreund dreht sich umständlich eine Zigarette, so gut es eben geht nach sechs halben Litern Bier. Er steckt sich die Selbstgedrehte in den Mund und zahlt anschließend seine 13,40 Euro. Keine große Einnahme für den Wirt, aber dafür kommen seine Gäste jedenfalls regelmäßig.

Ob sie auch noch kämen, wenn er ein Rauchverbot verhängen würde, weiß er selbst nicht. 2008, im Sommer, musste er zwar kurzzeitig eines aussprechen. "Aber da haben ja sowieso noch alle draußen gesessen", sagt der Wirt. Mittlerweile ist das rigide Verbot vom Tisch, und im Hally Gally darf wieder gequalmt werden. Nicht nur in Berlin sind die Nichtraucherschutzgesetze aufgeweicht. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr mussten die Länder ihre teilweise zu strengen Regelungen lockern. Doch zufrieden ist mit den aktuellen Regelungen kaum jemand. Im Gegenteil: Die Fronten scheinen sich weiter zu verhärten.

Länder suchen Ausgleich - mit mäßigem Erfolg

In Bayern war Anfang Dezember ein Volksbegehren erfolgreich, das sich gegen die Lockerung des Nichtraucherschutzes wendete. Ursprünglich hatte Bayern im Vergleich zu den anderen Bundesländern die strengsten Rauchverbote, weichte das Gesetz aber im August auf. In Festzelten und Einraumgaststätten darf seither wieder geraucht werden. Die Initiatoren und Unterstützer des Volksbegehrens wollen zurück zur alten Regelung und diese sogar noch verschärfen. Nun werden die Bayern möglicherweise 2010 sogar in einem Volksentscheid über das Rauchverbot abstimmen.

In Rheinland-Pfalz versuchen Nichtraucher derzeit auf dem Klageweg, für frische Luft zu sorgen: Beim dortigen Verfassungsgerichtshof ist eine Verfassungsbeschwerde eingegangen, mit der der Beschwerdeführer ein Rauchverbot in Festzelten durchsetzen will.

Die Bundesländer ringen um Lösungen, mit denen sie Nichtraucher, Raucher und Gastwirte zufriedenstellen können. "Die Länder suchen einen Ausgleich der Interessen, wollen dabei aber das Schutzniveau erhalten", hat Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins und Verwaltungsrechtsexperte, beobachtet. Bislang mit mäßigem Erfolg.

Rauchen nur bei einfachen Speisen erlaubt

"Egal wie man entscheidet, man bezieht Prügel", sagt Siegfried Kauder, Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses, mit Blick auf die schwierige Situation der Landesregierungen. Um möglichst wenig Angriffsfläche für Klagen zu bieten, haben die Länder inzwischen alle recht ähnliche Gesetze, die sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren: Gaststätten dürfen generell separate Raucherräume einrichten. Und in Einraumkneipen, die nicht größer als 75 Quadratmeter sind und gewisse Auflagen erfüllen, darf bundesweit ohnehin wieder ordnungsrechtlich folgenlos zur Zigarette gegriffen werden. Bedingung ist, dass keine oder nur einfache Speisen angeboten werden und Jugendliche keinen Zutritt haben.

Doch möglicherweise naht nun das Ende der Spaltung der Gesellschaft: Damit Raucher und Nichtraucher wie in alten Zeiten wieder im selben Raum essen dürfen, suchen die Länder nach technischen Hilfsmitteln. Die schleswig-holsteinische Landesregierung etwa hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass das Nichtrauchergesetz um eine "Innovationsklausel" ergänzt wird.

"Frischeduschen" sollen den Streit schlichten

Gerüchten zufolge soll den Verantwortlichen eine Aufhebung des Rauchverbots in Gaststätten vorschweben, in denen "Frischeduschen" installiert sind: Apparate, die Qualm ansaugen und frische Luft in die Gaststätte blasen. Wie die Raucherkabinen in Flughäfen oder Büros, nur im großen Stil. Ob aber Gastwirte bei den ständig wechselnden Gesetzen willig sind, in Frischeduschen zu investieren?

Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Linken und nach eigenen Aussagen "toleranter Nichtraucher", wirbt für Vertrauen: "Technische Lösungen, die einen Ausgleich der Interessen bringen, sind zu begrüßen. In der Praxis werden sie sicherlich auch angenommen."

Wo darf geraucht werden? Wie sieht es in Ihrem Bundesland aus? Dürfen Sie in der Eckkneipe rauchen? Oder im Bierzelt? Zwar gilt das generelle Rauchverbot in den meisten Bundesländern seit Januar 2008, aber seither hat sich bei den Ausnahmen und Besonderheiten viel getan. Mit Hilfe unsere Deutschlandkarte können Sie genau nachvollziehen, wie der Stand in Ihrem Bundesland ist.

Dieser Artikel wurde gefunden ... ... in der aktuellen "Financial Times Deutschland"

Von Katja Wilke, Berlin
 
 
KOMMENTARE (10 von 58)
 
bob-der-meister (23.12.2009, 10:07 Uhr)
Sorry-Doppelposting
Mein Browser hatte sich nicht aktualisiert, daher habe ich den letzten Beitrag aus dem Gedächtnis noch einmal eingetippt. Sorry, beide Artikel sind im Sinn gleich.
bob-der-meister (23.12.2009, 10:06 Uhr)
Hallo Dirk
Wenn Sie sachlich und nicht persönlich werden, akzeptiere ich Ihren Standpunkt. In der Form finde ich Ihre Kritik arrogant. Sie sind auch nicht der einzige der viel reist und sich so einen Eindruck von den Verhältnissen anderswo bildet. Es gibt keine Frage in keinem Land der Welt, die von 100 Prozent der Bevölkerung einhellig gleich bewertet wird. Aber anderswo finden sich Minderheiten mit dem Willen der Mehrheit ab.
Ich würde einen Volksentscheid in dieser Frage begrüßen. Alle bisherigen mfragen sprächen sogar dafür, dass es bei einem weitreichenden Nichtraucherschutz bliebe.
Sonst hätte Herr Wulff in Niedersachsen sich sicher nicht kurz vor der Wahl noch umentschieden. Zum Glück zählen im Zweifel dann doch Wählerstimmen mehr als Lobbyisten.

Bitte vertreten Sie Ihren Standpunktweiter, aber bitte nicht mit so billigen Argumenten, die nur auf persönlichen Diskreditierungen aufbauen.

Auch ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung, weiß aber auch, dass sie von sehr vielen geteilt wird.
bob-der-meister (23.12.2009, 09:57 Uhr)
@dirk_37
Ihre Meinung sei Ihnen zugestanden, aber Ihr Auftreten hier ist doch mehr als borniert.
"Wer hier hönnt", "wie es gerne so dargestellt wird", "so ein Blödsinn".

Sie sollten sich selbst weniger wichtig nehmen und nicht meinen, Sie allein seien der Maßstab. Ich stelle meine Meinung als meine Meinung da. Ich kann Sie mit Ihrer Meinung leben lassen, null Problem.
Nur tun Sie nicht so als seien Sie der einzige Mensch der die Verhältnisse anderswo kennt. Meine Erfahrungen beziehen sich ebenfalls auf Eindrücke während vieler Reisen. Niemand behauptet, dass Rasuchverbote überall nur glückliche und zufriedene Menschen hinterlassen. Nörgler finden Sie natürlich überall. Aber das Gezeter darum ist doch nirgends so groß wie bei uns. Ich wäre klar für einen Volksentscheid in dieser Frage. Ich bin sicher, es gäbe eine breite Mehrheit für ein weitgehendes Rauchverbot. Das Gesetzgebungsverfahren in den einzelnen Bundesländern ist ein eindeutiges Indiz. Sonst wäre Wulff in NIedersachsen nicht eingeknickt. Er hatte Sorge um seine Mehrheit, und die war ihm plötzlich wichtiger als die Tabaklobby in diesem Land, die sonst alle Entscheidungen bestimmt.

Sie dürfebn Ihre Meinung haben. Das akzeptiere ich ausdrücklich. Aber bitte werden Sie nicht persönlich in Ihrer Argumentation.
Dirk_37 (23.12.2009, 08:03 Uhr)
Witzig oder nur Grotesk?
Als ewiger Nichtraucher und erfahrener Kneipengänger stehe ich nach wie vor zu meiner Meinung: Das Nichtraucherschutzgesetz war wie so oft ein undurchdachter Entwurf, der völlig an der Praxis vorbei zielte. Der ewige Vergleich mit unseren Nachbarländern stockt schon deshalb, weil dort auch nicht alles so schön ist, wie es gerne dargestellt wird. Als Vielreisender maße ich mir schon an, im gegensatz zur breiten mehrheit ( der Kommentatoren) zu wissen, wovon ich spreche!
Und wer hier so laut höhnt, Zigaretten wären verzichtbar, der sollte sich mal in seinem kleinen Mikrokosmos umsehen, wie viele Dinge des täglichen Lebens verzichtbar sind. So einen Blödsinn habe ich selten gelesen, sorry!
Gastronomie ist so vielschichtig, daß ein gesetz für alles, was darunter fällt, nie funktionieren konnte! es ist ein eklatanter Unterschied, ob ich mit Kindern in ein Speiselokal gehe oder mit Freunden in eine Einraumkneipe, um Fußball zu sehen. Dort haben Kid´s nichts verloren und den Rest regelt der Markt: wer seine Kneipe gerne als NR-Kneipe deklarieren möchte, darf dies doch seit Ewigkeiten bereits tun! Da gibt´s kein Gesetz dagegen;-)
Und komischerweise regen sich gerade diejenigen am meisten darüber auf,die am seltensten in solchen Kneipen anzutreffen sind. Ich hoffe, daß das Volksbegehren bei uns in Bayern scheitern wird, andererseits wäre es aber auch wurscht: hier wurde immer geraucht im Wirtshaus und das würde auch nach einem Begehren des Volkes so bleiben. Denn das Begehren der Gäste ist ein anderes! MfG Dirk
bob-der-meister (23.12.2009, 06:59 Uhr)
ach, ja:
"privater Bereich" muss ja unbedingt noch definiert werden!
Gemeint sind reine Wohnräume zur rein privaten Nutzung, jede gewerbliche, gastronomische Nutzung ausgschlossen, sowie das unmittelbar angrenzende Außengrundstück.
bob-der-meister (23.12.2009, 06:54 Uhr)
Quod erat demonstrandum!
Das einzige, was in der Praxis funktioniert, ist doch ein absolutes Rauchverbot überall wo sich Menschen außerhalb des rein privaten Bereichs aufhalten. Einzige Ausnahme: an der frischen Luft mit mindestens 3,50m Abstand zum nächsten Nichtraucher.

Vielen Dank für die Beweisführung.
knilch_59 (22.12.2009, 21:45 Uhr)
@bob-der-meister
Ich stelle weiter ein Maß an Übereinstimmung fest, das mich verwundert, aber freut:
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Wenn der Hotel- und Gaststättenverband eines Ortes die "xy-Stadt-Clubkarte" für 10 Euro Jahresbeitrag vertreibt und 80% der Gaststätten nur noch für Clubmitglieder offen sind, aber dort geraucht werden darf, wäre das für Sie okay?
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Was wäre, wenn die einzelne Gaststätte für 10 Euro die "ein-Abend-Schnupper-Mitgliedschaft" anbietet? Im Clubbeitrag sind 2 Getränke inklusive, dürfte dann in der Kneipe geraucht werden?
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Wenn die Speisegaststätte abends um 22:00 Uhr folgendes Angebot macht: "Liebe Gäste, wir schließen jetzt das Lokal im Sinne einer geschlossenen Gesellschaft der jetzt Anwesenden. Die Bedienung macht jetzt Kasse, die Küche wird geschlossen. Weitere Getränke gehen auf Rechnung der geschlossenen Gesellschaft, für die wir einen Hut rumgehen lassen. Erwartet werden pP 15 Euro, dafür sind die Normal-Getränke Bier, Wein, Softs, ... all inclusive. Und: es darf geraucht werden!!!!!" Wäre das aus Ihrer Sicht gesetzlich zu gestatten?
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Heute sind die so beschriebenen Hintertürchen alle zu (was ich grundsätzlich gut finde). Mit der von Ihnen favorisierten Regelung wäre das alles wieder möglich ...
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Wenn wir so zur Übereinstimmung finden, finde ich es toll!!!!
bob-der-meister (22.12.2009, 21:03 Uhr)
Hey, Sie Knilch! Ich hatte geschrieben:
Alle geschlossenen Räume, in denen die Öffentlichkeit freien und unbeschränkten Zugang hat, würde ich hier einschließen.
...
Ausnahmen könnten allenfalls Raucherclubs sein. Zugang ab 18 und Mitgliedsausweis erforderlich.
Private Feiern, auch in gemieteten Lokalen sind ein Bereich in den der Gesetzgeber nicht eingreifen kann.
Ich denke auch, Rauchen innerhalb der eigenen 4 Wände ist verantwortungslos, wenn Kinder der verqualmten Raumluft ausgesetzt sind. Inwieweit hier gesetzliche Vorschriften allerdings greifen können, kann ich nicht beurteilen.
knilch_59 (22.12.2009, 20:49 Uhr)
@bob-der-meister
Ihre Kehrtwendung verwundert mich, weil Sie jetzt doch der Lockerung des Rauchverbotes positiv gegenüberstehen:
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Zitat: "Alle geschlossenen Räume, in denen die Öffentlichkeit freien und unbeschränkten Zugang hat, würde ich hier einschließen."
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Also würde es reichen, Eintritt für die Kneipe zu verlangen (=nicht mehr "freier Zugang"), schon dürfte man sie zur Raucherkneipe erklären?
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Oder ich erkläre die Veranstaltung zur "Raucher-Party", zu der jede/r ein Päckchen Zigaretten mitbringen muss (=nicht mehr "unbeschränkter Zugang"), schon darf geraucht werden?
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Ihre so geäußerte Haltung verwundert mich jetzt doch, weil sie weit über das hinausgeht, was ich mit einer toleranten Haltung gerne für die Raucher rausschlagen wollte!
*
*gg*
bob-der-meister (22.12.2009, 18:43 Uhr)
@branchia
Hallo erstmal.

Zu Ihren Anmerkungen:

1. Die Formulierung stammt nicht von mir, sondern vom Statistischen Bundesamt. Im weiteren Verlauf des Zitats wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Tabakopfer vermutlich weit höher liegt, da z.B. Herz- Kreislauferkrankungen darin gar nicht berücksichtigt werden, sondern nur rauchertypische Krebsfälle. Okay, Lungen- bzw. Speiseröhrenkrebs kommen auch ohne Rauchen vor, allerdings relativ selten.

2. Ich verfüge über viele Kontakte nach Irland und reise dort jahrlich einmal hin, denke also schon beurteilen zu können, dass es dort sehr problemlos läuft mit dem Rauchverbot. Sicher haben auch dort Kneipen aufgegeben und andere sind entstanden und ein möglicher Rückgang von Kneipenbesuchen hat immer mehr als einen Grund. Zum Beispiel sehr hohe Bierpreise bei gleichzeitig stark gestiegener Arbeitslosigkeit bzw. Furcht davor.
Im Übrigen läuft es auch in anderen zivilisierten Staaten sehr gut mit den Rauchverboten. Ich kann das auch aus Erfahrungen in den USA und Kanada bestätigen. Das Beispiel Spanien lässt der Knilch ja nicht gelten, weil er klimatische Begünstigungen geltend macht.

3. Wenn Sie Zusammenhänge zwischen dem Rauchen und dem Lungenkrebs oder dem Speiseröhrenkrebs bzw. anderen Erkrankungen als wissenschaftlich unbewiesen ansehen, sollten Sie auch bitte die Kugelgestalt der Erde in Frage stellen. Das ist breitester wissenschaftlicher Konsens und auf der Grundlage erübrigt sich eine Diskussion.

4. Dass Helmut "Smoky" Schmidt das Rauchen so lange überlebt hat, heißt nicht, dass es generell nicht hoch risikobehaftet wäre. Natürlich ist jeder Mensch dem Krebs gegenüber unterschiedlich genetisch disponiert.

5. Last but NOT LEAST: Wenn sich Raucher von heute mit Verfolgten des Naziregimes vergleichen, stellen sie sich ins Abseits. Das entbehrt jeder historischen Grundlage geschweige denn Vergleichbarkeit. Das können Sie nicht ernst meinen.
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