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30. Juli 2008, 12:46 Uhr

Selbstgefährdung muss erlaubt sein

Für das Bundesverfassungsgericht ist das Rauchverbot grundgesetzwidrig. Eine vernebelte Entscheidung, empören sich Qualmgegner. Sie übersehen, dass die uneinheitliche Regelung dem politischen Pfusch geschuldet war. Dank des Faustschlags aus Karlsruhe wird sich das nun ändern. Ein Kommentar von Hans Peter Schütz

Hier ist Rauchen erlaubt: Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgericht könnten solche Schilder wieder öfter zu sehen sein© Diether Endlicher/AP

Ein Lungenzug der Erleichterung dürfte jetzt in den Eckkneipen der Republik zu beobachten sein. Und glücklich werden sich ihre Wirte wohl eine Fluppe anstecken, ein Gläschen einschenken und laut jubelnde Prosts in Richtung Verfassungsgericht ausstoßen. Die fanatischen Befürworter eines umfassenden Rauchverbots werden andererseits Verwünschungen gen Karlsruhe senden und schimpfen, dass diesen Rauchfreunden in den roten Roben viel zu viel Qualm bereits die klare verfassungsrechtliche Sicht vernebelt habe.

So ist es, zum Glück, eben genau nicht. Von vornherein war klar, dass die von Bund und Ländern zusammengeschusterten Paragrafen zum Rauchverbot dem Gleichheitsgrundsatz sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kaum entsprechen dürften. Typisch für den Gesetzespfusch ist die von Bayern gefundene Regelung, dass in kleinen Eckkneipen Rauchen verboten, in den Bierzelten hingegen erlaubt sein sollte. Unterm Gesichtspunkt der Gleichbehandlung war diese Bestimmung kompletter Unsinn, mehr noch: politischer Schwachsinn, der der regierenden CSU nur eingefallen war, weil sie Ende September bei den Landtagswahlen nicht abgestraft werden wollte. Ebenso absurd die Regelung, Lungenzüge in Discos zu verbieten, in Zelten hingegen zu erlauben. Unter den Aspekten der Gleichheit vor dem Gesetz, der Berufsfreiheit und der Wettbewerbsverzerrung konnte auch keine Gnade vor den Richtern finden, dass den großen Restaurants mit Nebenräumen Raucherzellen erlaubt wurden, nicht aber der Einraum-Kneipe, in der der Besitzer selbst serviert.

Wer in Kneipen geht, kennt die gesundheitliche Gefahr

Bleibt nach diesem höchstrichterlichen Faustschlag auf den Tisch der politischen Gesetzespfuscher die Hoffnung, dass die notwenige Neuregelung sich in die vom Verfassungsgericht angezeigte Richtung bewegt. Entweder es gibt ein generelles Rauchverbot ohne jede Ausnahme. Dann müssten selbst die Besucher von Edelrestaurants draußen auf der Straße qualmen. Oder man erlaubt Ausnahmen für die kleinen Eckkneipen. Was spricht dagegen, wenn sie sich als Fluchtort für Biertrinker kennzeichnen, die dort auch rauchen dürfen? Nichts. Wer hingeht, kennt die gesundheitliche Gefahr, der Wirt wiederum nimmt sie bewusst für sich selbst in Kauf, weil er seinen Arbeitsplatz hat.

Damit müssten auch die notorischen Rauchgegner leben können. Ihr Argument, dass mit Rauchen eine Selbst- und Fremdgefährdung verbunden sei, die der Staat nicht erlauben könne, ist ohne überzeugende Konsequenz. Diese fanatischen Rauchfeinde sollten sich vielleicht einmal mit der Frage befassen, weshalb denn die EU dann noch immer mit Milliarden Euro den Tabakanbau fördert. Oder weshalb der Staat nicht gegen Gaststätten vorgeht, in denen Jugendlichen überfettes, ungesundes Fastfood angeboten wird. Auch ein Tempolimit 130 auf den Autobahnen würde die Gesellschaft damit beglücken, dass sie für die Wiederherstellung der Gesundheit vieler bei Tempo 200 verunglückter Autofahrer nicht in finanzielle Mithaftung genommen wird. Darüber lässt zum Beispiel die Große Koalition nicht mit sich reden. Aber über ein Rauchverbot im Auto, analog dem Handyverbot, wird in ihren Reihen durchaus nachgedacht.

Ein gewisses Maß an Selbstgefährdung ist erlaubt

Es wird Zeit, dass die Befürworter immer weiterer Gängelung dieser Gesellschaft bestimmte Grenzen akzeptieren. Glaubwürdig wären sie schließlich nur, sofern sie auch für ein Alkoholverbot plädierten. Oder gar dafür, dass die rauchenden Eltern von Kleinkindern ebenfalls mit einem strikten Rauchverbot überzogen werden. Ein gewisses Maß an Selbstgefährdung ist in diesem Staat erlaubt, muss erlaubt bleiben. Es sei denn, der Staat geht dagegen mit einer spezifischen Form des Staatsterrors vor, weil gewisse Fanatiker nicht akzeptieren wollen, dass ein freies Leben immer mal wieder lebensgefährlich sein kann.

Ein Kommentar von Hans Peter Schütz
 
 
KOMMENTARE (10 von 13)
 
Mariosagt (30.07.2008, 14:10 Uhr)
Lobby
Wer raucht zahlt Geld. Wer nicht raucht, zahlt kein Geld.
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Das also Raucher eine Lobby haben ist logisch. Es steht ja die Industrie dahinter. Und dank der Steuereinnahmen sogar auch der Staat.
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Nichtraucher haben leider bislang in D keine wirkliche Lobby (..gegründet).
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So schön der Wille der Regierung auch war: Schade das er von Anfang an nur halbherzig und inkompetent umgesetzt wurde.
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Das selbst der dümmste Wirt sich dann fix nen Schild "Raucherclub" ins Fenster hängt, war abzusehen. Jeder der Micky&Donald Comics kennt, kennt auch RaucherClubs nach britischem Vorbild.
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Schade das die dummen Wirte (sind sie wirklich alle dumm? Scheinbar JAAAA!!!) nicht ihre Chance erkennen:
Ausgewiesene NichtraucherKneipen!
Natürlich würde es eine Durststrecke geben. Schliesslich haben die Wirte Nichtraucher jahrzentelang rausgeekelt! Das also eine Kneipe ein netter Ort für NR sein könnte, kann sich nicht ad hoc herumsprechen.
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Mich ärgert die verschwendete Energie am meisten.
Für die blöde Fluppe gibts auf einmal nen Zwergenaufstand, und selbst die Dümmsten werden plötzlich kreativ und unglaublich "clever" (siehe "Raucherclub", ui! Tolle Idee .. omfg).
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Für wirklich wichtige Ziele wie Protest gegen staatliche Abzocke, Steuerungerechtigkeit etc. ist kaum jemand bereit mal Initiative zu ergreifen.
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Fazit: ..Ich kau euch hier kein Fazit vor. Denkt einfach mal selbst drüber nach..
mr_s (30.07.2008, 14:09 Uhr)
@Daniel-Duesentrieb
Zitat: ...Rauchverbot mit dem Alkoholverbot verglichen und nicht berücksichtigt, dass der Raucher auch andere gefährdet und ein Alkoholtrinker nicht??? Was ist denn mit den ganzen Unfalltoten und den totgeprügelten Kindern, verursacht durch Menschen die aufgrund überhöhtem Alkoholkonsums ihr Leben lassen mußten?
rdiess (30.07.2008, 14:08 Uhr)
Unterirdisch...
... der Kommentar.
"Glaubwürdig wären sie schließlich nur, sofern sie auch für ein Alkoholverbot plädierten."
????? Ich könnte mich neben Ihnen totsaufen. Außer Ekelgefühlen würde Ihnen das nichts ausmachen.
"Oder gar dafür, dass die rauchenden Eltern von Kleinkindern ebenfalls mit einem strikten Rauchverbot überzogen werden." Wenn Eltern dämlich genug sind, das von sich aus nicht zu unterlassen: Ja. Es gibt ja auch ein Züchtigungsverbot.
feldsalat (30.07.2008, 14:07 Uhr)
@Daniel-Duesentrieb
Alkohol schadet anderen Menschen nicht?
Oha, dann fragen Sie doch mal geschlagene Frauen oder Kinder von saufenden Männern, oder die Opfer von Überfällen betrunkener Jungbüllekes ...
Und wieso soll ein Nichtraucher *überall* hingehen dürfen? Ich lasse ja auch nicht jeden in meine Wohnung. Sollen Nichtraucher sich doch dort aufhalten, wo es nachgewiesenermaßen rauchfrei ist, in Nichtraucher-Kneipen z.B..
Wieso müsst ihr militanten Nichtraucher ständig die ganze Welt für euch beanspruchen? Warum achtet ihr nicht das Hausrecht eines Eckkneipen-Wirtes, der bei sich das Rauchen explizit erlauben will. Ihr werdet ja nicht gezwungen, seinen Kneipen-Raum zu betreten.
Und ein Rauchverbot zuhause? Ja, gehts denn noch? Ich dachte, wir lebten in einer freien Republik. Wie sehr soll der private Bereich eigentlich noch von solchen Fanatikern wie Ihnen eingeschränkt werden?!
iovialis (30.07.2008, 14:06 Uhr)
Einen Schritt weiter gedacht...
Werter Herr Schütz, wie kann es dann sein, daß Drogen verboten sind? Schließlich sollte doch die "Selbstgefährdung" erlaubt sein. Wieviel Milliarden werden jährlich ausgegeben, um gegen Drogenanbau und Drogenhandel vorzugehen? Wäre es nicht im gleichen Atemzug notwendig, auch für eine Liberalisierung der Drogen zu sprechen? Und ist Alkohol oder Tabak dann keine Droge?
Eine seltsame (Doppel)Moral herrscht im deutschen Lande. Das haben Sie, Herr Schütz, ganz schön herausgestellt. Nur darf man nicht noch weiter denken, damit niemandem auffällt, wie schizophren unsere Gesetze (oder besser Gesetzesschreiber) sind.
Das nur mal als Gedanke zum Artikel ;-)
Administrator (30.07.2008, 14:05 Uhr)
Liebe User,
vielen Dank für Ihre Kommentare.
Wir bieten Ihnen heute eine neue Form der Debatte an. Da das Thema "Rauchverbot" erfahrungsgemäß sehr viel und gern diskutiert wird und wir die Entscheidungen dazu heute mit einer umfangreichen Berichterstattung begleiten, möchten wir Ihnen eine zentrale Diskussions-Plattform anbieten:
Nutzen Sie unsere stern.de-Foren - dort steht Ihnen in der Rubrik "Smokers-Club" die (Nicht-)Raucher-Ecke zur Debatte bereit. Den Link dazu finden Sie oben im Artikel - Sie können sich mit Ihrem hier gültigen Usernamen und Passwort ganz bequem einloggen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter admin@stern.de zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Ihre stern.de-Admins
Datenaktuell (30.07.2008, 14:05 Uhr)
Rauch mir das Lied vom Tod
Das Grundgesetz gibt eben icht mehr her. Ganze 7 Jahre nach Stalingrad konnten die Väter der Verfassung kaum einen umfassenden Gesundheitsschutz berücksichtigen.
Was die Raucher dürfen, das muss aber auch für Energie = Kernkraftwerke zulässig werden.
Also, kerngesunde Kernenergieregionen mit Billigstrom, AKW-Fernwärme, ergänzende Wärmepumpen, Alu-Werken und die Flatrate fürs E-Auto.
agoralex (30.07.2008, 14:04 Uhr)
Liebe Raucher,
kommt doch bitte alle mal nach Irland, wo ich schon seit einigen Jahren lebe und ein absolutes Rauchverbot in Kneipen und Restaurants geniessen darf. Die meisten Gastwirte haben reagiert und Aussenbereiche geschaffen(Forderung: Mindestens 20% der Flaeche muss natuerlich belueftet sein, also auch keine geschlossenen Zelte!) und dadurch eine voellig neue 'Biergarten'-Kultur erzeugt, die hier vorher voellig fremd war (wohl wetterbedingt;-). Ich kann nur sagen, dass ein komplettes Rauchverbot in Kneipen die absolut gesundeste Loesung darstellt- ohne unsinnige Ausnahmeregelungen!
GeWZ (30.07.2008, 14:04 Uhr)
Sellbstgefaehrdung...
...muss erlaubt sein? Richtig. Der Wirt und der Gast hat die Wahl.
Nicht aber eine Bedienung, die eventuell auf eine verrauchte Kneipe als Arbeitsplatz angewiesen ist und dann gezwungen ist, ihre Gesundheit zu gefaehrden. In den USA sind die Nichtrauchergesetze aus genau diesem Grund Arbeitsschutzgesetze. Unsere famosen Abgeordneten in Berlin und den Laendern kriegen das natuerlich nicht hin.
TheWurst (30.07.2008, 14:02 Uhr)
Es geht nicht um Selbstgefährung...
Die Selbstgefährung ist und war nie verboten, die Leute dürfen ihre Zigaretten sogar essen, wenn ihnen danach ist - es geht um die Gefährdung anderer, werter Herr Schütz.
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