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2. März 2010, 14:11 Uhr

Innenminister hält an Vorratsdatenspeicherung fest

Auch nach dem Karlsruher Urteil hat sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte er auf, die entsprechende EU-Richtlinie zügig und verfassungskonform in deutsches Recht umzusetzen.

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Telekommunikationsdaten dürfen küntig nur noch unter engen Vorgaben gespeichert werden© DPA

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat sich für eine zügige Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Der CDU-Politiker sagte am Dienstag in Berlin, man müsse "klug aber schnell" handeln. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte er auf, die entsprechende EU-Richtlinie zügig und verfassungskonform in deutsches Recht umzusetzen. "Das Bundesverfassungsgericht hat die EU-Richtlinie nicht beanstandet", so de Maizière und räumte ein: "Ich hätte mir am heutigen Tag ein anderes Urteil gewünscht." Aber das Bundesverfassungsgericht habe das letzte Wort. Die Richter hätten Wege aufgezeigt, wie man die Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform umsetzen könne. Dafür zuständig sei nun die Justizministerin, betonte de Maizière.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich. "Das ist ein wirklicher Tag zur Freude", sagte die FDP-Politikerin am Dienstag in Berlin. Sie sprach von einem "herausragend guten Tag" für die Grundrechte und den Datenschutz. Karlsruhe bewege sich damit nahtlos auf der Linie der Rechtsprechung der vergangenen Jahre.

Entscheidung mit Einfluss auf Europa

Zugleich betonte Leutheusser-Schnarrenberger: "Diese Entscheidung wird auch auf Europa ausstrahlen." Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum damit geringer. Dies betreffe etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten.

Leutheusser-Schnarrenberger sieht zugleich die Koalition gestärkt für die Datenschutzvorhaben von Union und FDP. Dies unterstreiche der Zuruf aus Karlsruhe unmissverständlich. Zusammen mit der EU-Kommission müsse nun das weitere Vorgehen beraten werden. Das Urteil werde genau geprüft, es bestehe kein Grund zur Eile: "Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für nationale Schnellschüsse."

"Ein guter Tag für die Grundrechte"

Als beispiellose Ohrfeige für den Gesetzgeber hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Karlsruher Entscheidung gewertet. Indem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für nichtig erklärt habe, hätten die Richter zur schärfsten Rüge überhaupt gegriffen, sagte Schaar. Er rechne damit, dass die Entscheidung Auswirkungen auch auf andere sicherheitspolitische Vorhaben haben werde. Dazu zählten die umstrittene Speicherung von Fluggastdaten oder das SWIFT-Abkommen, das US-Terrorfahndern den Zugriff auf europäische Bankverbindungsdaten ermöglichen soll.

Zudem seien die Chancen gestiegen, dass die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene insgesamt kippe. Schließlich wolle EU-Justizkommissarin Viviane Reding die Regelung ohnehin noch in diesem Jahr auf den Prüfstand stellen. "Das ist ein wichtiger Tag für den Datenschutz, das ist ein guter Tag für die Grundrechte", sagte der Datenschutzbeauftragte.

Auch Sammelwut privater Unternehmen im Focus

Das Bundesverfassungsgericht sei seiner Linie als Wahrerin der Grundrechte treu geblieben. Die Entscheidung stehe in einer Linie mit anderen wie dem Volkszählungsurteil von 1983, dem Urteil zum großen Lauschangriff von 2004 und dem Urteil zur Online-Durchsuchung von 2008. "Alle diese Urteile haben die Grundrechte der Bürger gestärkt", betonte Schaar.

Schaar forderte den Gesetzgeber auf, die Bürger jetzt auch vor einer unangemessenen Datensammlung privater Unternehmen zu schützen. Der Datenschutz in der Wirtschaft müsse ebenfalls verschärft werden, sagte er. Diese "Drittwirkung" gehe aus dem Urteil eindeutig hervor.

Bosbach: "Wir werden viele Verbrechen nicht aufklären können"

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), bedauerte hingegen, dass Karlsruhe die Nutzung der Daten stark eingeschränkt habe. "Wir werden viele Straftaten nicht mehr aufklären können", sagte er dem Sender n-tv. Es sei zwar gut, dass Karlsruhe entschieden habe, dass die Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstoßen dürfe. Bedauerlich sei aber, dass Daten nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten genutzt werden dürften

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast erklärte: "Das ist ein großartiger Sieg für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und eine schallende Ohrfeige für die Verdachtspolitik." Wenn die Bundesregierung nun ein neues Gesetz vorlege, müssten die Karlsruher Vorgaben strikt eingehalten werden. "Sonst ist die nächste Klage fällig", fügte sie hinzu. Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck bedauerte darüber hinaus aber auch, dass das Gericht sich nicht zu einem "klaren Nein" über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung insgesamt habe durchringen können.

Auch die Linke sah das Urteil zweischneidig. Innenexpertin Petra Pau sprach von einem Erfolg für Bürger und Demokratie. Ihr Kollege Wolfgang Neskovic verwies aber auch darauf, dass das Urteil "kein Grund zum Jubeln" sei. Die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten, die das Verfassungsgericht unter strengen Auflagen grundsätzlich für zulässig erklärt habe, widerspreche "dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte". Dies bedeute "einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung".

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden. Laut Urteil ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden.

DPA/APN
 
 
KOMMENTARE (8 von 8)
 
ganzbaf (04.03.2010, 00:27 Uhr)
@ Herr Maizière (CDU) ...

wirklich mal eine prima Idee von dir, ein Gesetz zur Abwechslung mal "verfassungskonform" ausgestalten zu wollen.

SEHR löblich...! ;-ÄÄ
mephisto123 (02.03.2010, 18:39 Uhr)
Boardieman2002 Leichter Irrtum
Der Herr Innenminister ist ein Wessi, aber verwandt mit dem ehem.CDU-DDR-Ministerpräsidenten. Ich glaube nicht, daß der Geburtsort Ost/West Ursache für verfassungsfeindliche gesetze ist...wenn es soooo einfach wäre....mhhh...wo kommt noch mal schnell der Schäuble her....grins
Boardieman2002 (02.03.2010, 17:05 Uhr)
Alles klar
Herr de Maizière , ein Mann aus der DDR vermutlich, alles klar...nichts gelernt. Jetzt weiss ich was hier los ist nach dieser Äusserung
Boardieman2002 (02.03.2010, 17:00 Uhr)
Stimmt schon
Stimmt man muss klug handeln....aber nicht schnell . Schnell ist NICHT klug sondern wieder nur Murks
kabelmann (02.03.2010, 16:31 Uhr)
und ich bekenne:
Terror bekämpft man nicht mit Repression.
knilch_59 (02.03.2010, 16:08 Uhr)
So lange
Terroristen nicht bereit sind, sich über eine spezielle 0900-Nr. einzuwählen, um Anschläge vorzubereiten oder nur noch über den Provider Terrorcom ins Internet gehen, wird sich die Gesetzgebung immer im Konflikt mit dem Schutz der Privatsphäre befinden müssen. Es ist aber auch gemein von den Kriminellen sich einfach so Huckepack der Infrastruktur zu bedienen, die für die anständigen Leute gedacht ist!
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Der erste Gesetzentwurf war einfach nur Murks! Jede/r von uns hat doch letztlich ein Interesse daran, dass sich die Sauerländer nicht im online-chat verabreden dürfen oder die Bombenbaupläne nicht einfach via E-Mail rumgeschickt werden. Nur - wie verhindern?
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Ich bekenne, dass ich mit der Vorrats-Datenspeicherung grundsätzlich einverstanden bin. Jede/r soll ruhig wissen, dass er für einige Monate diese Datenspur zieht! Die Frage ist nur, wie man es sicher stellt, dass diese Daten nicht in die falschen Hände gelangen. Das Misstrauen richtet sich also gegen diesen Staat und seine Organe, die in den vergangenen Jahren einfach zu viel Vertrauen verspielt haben. Ein Staat, der Steuerhinterziehern noch nicht mal auf die Schliche kommen will und auf der anderen Seite Hartz-IV-Empfängern bis ins Essgefach nachkriecht bei der Prüfung, ob dort nicht doch eine Bedarfsgemeinschaft besteht, hat sich unglaubwürdig gemacht und verdient auf keinen Fall den Vertrauensvorschuss dafür, diese Daten erstmal zu haben und dann zu sehen, was man damit machen könnte.
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Dieses Misstrauen wendet sich auch dagegen, dass diese Daten beim Provider gespeichert werden: Terrabytes, könnte man nicht doch noch Nutzen hieraus ziehen? Und auch hier wieder das Misstrauen, dass dieser Staat das nicht verhindern wird, vielleicht noch nicht einmal verhindern will?
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Sicherlich war es eine andere Zeit, als die Väter unseres Grundgesetzes Individualrechte sogar noch über die Staatsraison gestellt hatten. Vielleicht wären die Bedenken, die damals zum Ausdruck waren, zwischendurch sogar mal überzogen gewesen. Aber heute zeigt sich wieder einmal, dass die Leute vor über 60 Jahren eine tolle Arbeit geleistet hatten, indem sie den Allmachtsfantasien von Politikern einen Riegel vorschoben. Dass das den heutigen Innenministern nicht recht ist, ist nur ein gutes Zeichen! Macht bessere Gesetze, verdient Euch wieder unser Vertrauen, dann klappt das auch mit den Daten!
Malt (02.03.2010, 15:27 Uhr)
In den...
....Knast mit der Bande! Wenn ich lese, dass ein Politiker sich ein anderes Urteil gewünscht hätte als das, welches mit unserem Grundgesetz konform geht, dann folgere ich daraus, dass diese Politiker Staatsfeinde und somit nicht mehr tragbar sind. DIE WAHREN STAATSFEINDE sind keine imaginären Terroristen - sondern Politiker, die ständig versuchen, unsere GG auszuhebeln um die Bürger geiseln zu können!
cybertanne (02.03.2010, 15:10 Uhr)
Wenn Herrn Bosbach
unser Grundgesetz nicht gefällt, dann sollte er auswandern. Und wie konnte es sein, dass er als Jurist ein verfassungswidriges Gesetz mit verabschiedet hat?
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