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7. Mai 2007, 14:18 Uhr

"Gnade auch bei eingezogenen Führerscheinen"

Die Debatte um das Gnadengesuch von Christian Klar hat für Aufregung gesorgt. Doch jeder hat Recht auf einen Gnadenakt - selbst wenn es um die Rückgabe eines eingezogenen Führerscheins geht, wie der Jurist Hans-Jörg Albrecht im stern.de-Interview sagt.

Ob Horst Köhler oder einer seiner Vorgänger - als Bundespräsident kann er nur Extremfälle begnadigen© Marcus Brandt/DDP

Herr Albrecht, das nun abgelehnte Gnadengesuch von Christian Klar hat für viel Empörung gesorgt. Ist Gnade nur bestimmten Gruppen von Verurteilten vorbehalten?

Das Gnadenrecht steht jedem zu und wird in vielen Fällen angewandt. Wenn etwa jemand seinen eingezogenen Führerschein vorzeitig zurückhaben möchte, wenn eine Geldstrafe erlassen werden soll, oder wenn jemand vorzeitig aus lebenslanger Haft entlassen werden will.

Um sich selbst einen Eindruck von der Person zu verschaffen, hat Horst Köhler Christian Klar besucht, was ihm heftige Kritik vor allem aus Reihen der Union eingebracht hat. Erwin Huber von der CSU spricht dabei von einer "Privilegierung gegenüber anderen verurteilten Mördern". Hat er Recht?

Nein, es gehört zu den Mindeststandards unseres Rechtssystems, dass die Betroffenen angehört werden. Persönliche Gespräche sind in solchen Fällen auch üblich.

Eine Boulevard-Zeitung schlägt vor, der Bundespräsident könne sich nun auch mit anderen Schwerverbrechern treffen, etwa mit den Gladbecker Geiselnehmer Hans-Jürgen Rösner, der lebenslang in Haft sitzt.

Der Bundespräsident kümmert sich nur Gnadenakte für Menschen, die von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden sind - also etwa um Terroristen. In allen anderen Fällen von Gnadengesuchen hat üblicherweise der Ministerpräsident des Bundeslandes zu befinden, in dem das Urteil ergangen ist. Und normalerweise kümmern sie sich auch nicht selbst um den Gnadenakt - sondern zum Beispiel Justizbeamte. Dazu kommt: Es muss natürlich überhaupt ein Gnadenakt beantragt werden - wie Klar es eben gemacht hat.

Im Fall des Ex-Terroristen haben viele gesagt, er dürfe nicht begnadigt werden, weil er angeblich keine Reue zeigen würde. Welche Rolle spielen solche Bekundungen?

Wenn ein Täter Reute zeigt, ist das zwar wichtig für die Angehörigen der Opfer und der Gesellschaft, juristisch aber ist es nicht relevant.

Warum nicht?

Wenn man so etwas verlangt, produziert man vor allem Theater. Der Täter sagt, was alle hören wollen, ob er es nun meint oder nicht, und hätte damit seine "Schuldigkeit" getan. Deshalb ist es auch ganz gut so, dass Reue zeigen juristisch nicht von Belang ist.

Wenn ein Gnadenakt abgelehnt wird, welche anderen Möglichkeiten hat ein Häftling, vorzeitig entlassen zu werden?

Seit den 1960, 1970er Jahren verliert der Gnadenakt zunehmend an Bedeutung, weil im Strafrecht Haftlockerungen oder vorzeitige Haftentlassung eingeführt wurden. Damit sollen vor allem Langzeitinhaftierte wieder an ein Leben in Freiheit gewöhnt werden.

Begnadigung von Ex-RAF-Mitgliedern In der Vergangenheit wurden bereits mehre ehemalige RAF-Terroristen begnadigt: Als erstes Staatsoberhaupt war an Richard von Weizsäcker das Gnadengesuch eines früheren RAF-Terroristen herangetragen worden. Er begnadigte insgesamt drei Ex-Terroristen, sein Nachfolger Roman Herzog ebenfalls drei und Johannes Rau zwei. Zuletzt wurde im November 2003 Rolf Clemens Wagner nach 24 Jahren Haft begnadigt.

Zur Person

Zur Person Hans-Jörg Albrecht ist Direktor am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.

Interview: Niels Kruse
 
 
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