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30. Juli 2010, 12:30 Uhr

Der erste Fall entscheidet

Seit heute gilt eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung: Sie soll klären, wann gefährliche Straftäter ihre Freilassung erzwingen können. In Hamburg sorgt ein solcher Haftentlassener für Wirbel.

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Die elektronische Fußfessel: Die Bundesregierung will damit Haftentlassene überwachen© Arne Dedert/DPA

Wann muss ein gefährlicher Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden? Ein neues Gesetz soll ab sofort eine einheitliche Anrtwort auf diese Frage sicherstellen. Die Bundesregierung will mit der Neuregelung vermeiden, dass die Oberlandesgerichte (OLG) gegensätzliche Urteile in gleich gelagerten Fällen sprechen. Bislang entschieden vier OLG, dass die Täter freizulassen sind. Fünf urteilten, dass sie weiter eingesperrt bleiben müssen.

Dem neuen Gesetzt zufolge muss der erste Fall, mit dem ein Oberlandesgericht befasst ist, dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden. Dieser soll dann eine Grundsatzentscheidung treffen, die verbindlich für die nachfolgenden Fälle ist. "Es geht darum, einen Flickenteppich zu vermeiden, da unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen", sagte ein Sprecher des Justizministeriums.

Satelliten sollen entlassene Straftäter überwachen

Das Ministerium plant zudem, entlassene Strafgefangene, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnten, mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. Wenn solch gefährliche Täter freigelassen werden, "müssen sie im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung überwacht werden", sagte der parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP) in der ARD an. Mit der Fußfessel könne zum Beispiel satellitengestützt kontrolliert werden, ob Auflagen etwa zu Aufenthaltsverboten eingehalten würden.

Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EGMR) in Straßburg vom Dezember 2009 erforderlich. Der EGMR hatte entschieden, dass eine Sicherungsverwahrung, die zunächst auf zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden kann. Von diesem Urteil sind eine ganze Reihe von Tätern betroffen, die nun gerichtlich ihre Freilassung durchsetzen wollen.

Anwohner protestieren gegen Sextäter

In Hamburg sorgt unterdessen ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualverbrecher für Aufregung: Der Mann musste bereits zum zweiten Mal seit seiner Ankunft in der Hansestadt vor mehr als einer Woche die Wohnung wechseln, nachdem Anwohner am Donnerstag gegen ihn protestiert hatten. Ein Journalist stellte zudem Strafanzeige gegen den 53-Jährigen wegen Beleidigung und Sachbeschädigung. Der Reporter hatte nach eigenen Angaben an der Wohnungstür des Mannes geklingelt und war ihm in einen Hinterhof gefolgt. Dort soll er seine Kamera zerstört haben.

Der Straftäter saß fast 30 Jahre in Baden-Württemberg hinter Gittern. Seit Mitte Juli ist er auf freiem Fuß. Er war zunächst in Bad Pyrmont untergebracht, zog dann aber nach öffentlichem Druck nach Hamburg. Dort überwachen ihn Polizeibeamte rund um die Uhr. 1981 war der 53-Jährige zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die JVA Freiburg nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs jedoch angewiesen, ihn zu entlassen.

mad/DPA/APN
 
 
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