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15. Januar 2007, 11:13 Uhr

Kopftuch bleibt weiter tabu

Die Richter haben entschieden: In Bayern dürfen muslimische Lehrerinnen weiterhin kein Kopftuch im Unterricht tragen. Die Richter wiesen eine Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft ab.

Dauerstreit: Dürfen muslimische Lehrerinnen ein Kopftuch tragen?© Marcus Führer/DPA

Muslimische Lehrerinnen dürfen in Bayern auch künftig kein Kopftuch in der Schule tragen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München wies eine Popularklage der Islamischen Religionsgemeinschaft mit Sitz in Berlin ab. Damit gilt das seit 2005 gültige Kopftuch-Verbot weiter. Die Islamische Religionsgemeinschaft hatte beantragt, das entsprechende Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Sie sieht die Religionsfreiheit der Muslime durch die Regelung massiv beeinträchtigt.

Landtag und Staatsregierung argumentierten hingegen, eine Kopftuch tragende Lehrerin könne die verfassungsmäßigen Bildungs- und Erziehungsziele, insbesondere die Gleichberechtigung von Frau und Mann, nicht glaubhaft vermitteln und verkörpern. Der Landtag hatte das Gesetz im November 2004 mit der CSU-Mehrheit beschlossen, um die Schüler vor möglicher Beeinflussung durch islamistische Fundamentalisten zu schützen.

Debatte geht weiter

Der Kopftuch-Streit in Deutschland nahm 1998 seinen Anfang in Baden-Württemberg. Weil die angehende Lehrerin Fereshta Ludin nicht auf die muslimische Kopfbedeckung verzichten wollte, verweigerte die damalige Kultusministerin Annette Schavan (CDU) die Übernahme in den Schuldienst. Urteile höchster Gerichte und ein Flickenteppich von "Kopftuch"-Gesetzen in acht Bundesländern konnten die Debatte nicht beenden.

Nach den Verwaltungsgerichten kam im September 2003 das Bundesverfassungsgericht zu Wort. Die Karlsruher Richter hoben das Verbot zur Übernahme von Ludin auf, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gegeben habe. Genaue Vorgaben für die Ausgestaltung derartiger Regelungen machte das Gericht jedoch nicht.

Als erstes Land verabschiedete Baden-Württemberg Anfang Juni 2004 ein neues Schulgesetz, das muslimischen Lehrerinnen verbietet, an öffentlichen Schulen mit Kopftuch zu unterrichten. Als bislang letztes Land beschloss Nordrhein-Westfalen im Mai 2006 ein Kopftuch- Verbot. Sehr weit geht die Berliner Regelung vom Januar 2005. Sie verbietet nicht nur muslimischen Lehrerinnen, sondern allen Staatsdienern demonstrativ-religiöse Symbole - nicht nur das Kopftuch, sondern auch das christliche Kreuz und die jüdische Kippa.

Muslimin blitze mit Klage ab

Die aus Afghanistan stammende und 1995 eingebürgerte Fereshta Ludin hat ihren Kampf im Oktober 2004 aufgegeben. Wenige Monate zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht ihre Klage auf Einstellung in den Schuldienst abgewiesen.

Im Juli 2006 kippte das Verwaltungsgericht Stuttgart das gesetzliche Kopftuch-Verbot in Baden-Württemberg. Dem Urteil zufolge darf eine Lehrerin an einer Stuttgarter Grund- und Hauptschule weiterhin mit Kopftuch unterrichten. Die Anweisung, der Schulverwaltung, das Tuch abzunehmen, verletze die Lehrerin in ihrem Recht auf religiöse Gleichbehandlung, da Ordensschwestern in einer staatlichen Schule in Baden-Baden in Ordenstracht allgemein bildende Fächer unterrichten dürften. Das Schulgesetz lasse jedoch eine Privilegierung christlicher Glaubensbekenntnisse nicht zu, hieß es in der Urteilsbegründung.

DPA
 
 
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