Die Innenminister der unionsregierten Länder haben auf einer Konferenz Maßnahmen gegen die Jugendgewalt beschlossen. Im stern.de-Interview nimmt Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ihre Forderungen auseinander und spricht sich für eine Diskussion jenseits des Wahlkampfgetöses aus.

Oberstaatsanwalt und Vorsitzender des Deutschen Richterbundes: Christoph Frank© Richterbund
Die Analysen der Gewaltsituation in Deutschland sind zutreffend. Wir hoffen, dass die Diskussion darüber eine längere Halbwertzeit hat als bis zu den nächsten Wahlen. Eine sachliche Diskussion würde dem Thema gut tun. Und hoffentlich werden jetzt die Maßnahmen ergriffen, die ergriffen werden müssten.
Der Vorschlag ist ein bloßes politisches "Placebo". Die Richter hätten auch dann in jedem Fall zu prüfen, ob Entwicklungsrückstände vorliegen. Wenn ja, dann ist eben Jugendstrafrecht anzuwenden. Wenn nicht, dann Erwachsenenstrafrecht. Die Praxis geht mit der jetzigen Regelung bereits sehr vernünftig um. Zwischen 18 und 21 finden noch Entwicklungen statt, das ist gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis.
Beim Ausländerrecht sind wir in europäisches Recht und europäische Verträge eingebunden. Wer in einem EU-Land aufgewachsen und verwurzelt worden ist, kann erst bei einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren ausgewiesen werden. Das ist die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs. An der lässt sich auch durch eine nationale Regelung nichts ändern. Mit einem Land wie der Türkei gibt es Regelungen, mit denen ihre Staatsbürger EU-Bürgern in diesem Punkt praktisch gleich gestellt sind. Ausweisung und Abschiebung sollte man nicht verwechseln. Bereits jetzt ist nicht die Ausweisung, sondern deren Vollzug, die Abschiebung, das Problem.
Dahinter steckt die These "Höhere Strafe, höhere Abschreckung, weniger Kriminalität" Dieser vermutete Automatismus ist nicht richtig. Unser Problem sind nicht die Höchststrafen. Unser Problem ist, dass zu Beginn einer kriminellen Karriere oft nicht schnell genug eingegriffen werden kann. Da müssen wir mit klaren Reaktionen präsent sein.
Natürlich wäre er finanzierbar, wenn man ihn finanzieren will. Das gilt für alle Maßnahmen, die zurzeit diskutiert werden. Es ist erstaunlich, dass die Länder den Warnschussarrest fordern, den sie früher abgelehnt haben, weil er ihnen zu teuer war. Wenn man ihn will, muss man die notwendigen Arrestanstalten schaffen. Er wirkt nur, wenn er nach dem Urteil sofort vollstreckt wird. Davon sind wir in der Praxis leider Monate entfernt.
Das zeigt bei Jugendlichen natürlich Wirkung. Nur, die Erfahrung der Jugendrichter ist auch, dass Maßnahmen, die keinen Bezug zum verletzten Rechtsgut haben, wenig bringen. Das sind Denkzettel, sind Strafen, die ohne Verhaltensänderungen abgebüßt werden können . Deshalb dürften die Richter ein solches Fahrverbot nur zurückhaltend verhängen. Wer eine Körperverletzung begeht, soll sich damit auseinandersetzen, was er dem Opfer angetan hat, soll Anti-Gewalttraining machen. Wenn wir dem Gewalttäter das Mofa wegnehmen, ändert das an seiner Einstellung nichts.
Gewalt, die ausgelebt wird, wird zuerst erlebt, in der Familie, im Umfeld und wird erlebt durch solche Videospiele.
Die Verbreitung gewaltverherrlichender Darstellungen ist bereits strafbar. Verstöße müssen konsequent verfolgt werden. Die Einhaltung eines weitergehenden Verbots ist kaum kontrollierbar. Zur Erziehung von Jugendlichen gehört auch das Lernen eines verantwortlichen Umgangs mit Medien.
Der Vorwurf ist falsch. Unsere Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte kennen "ihre" Jugendlichen sehr genau und begleiten sie, bis sie aus dem Jugendstrafrecht herausgewachsen sind. Sie wissen sehr genau, welche Maßnahme für welchen Jugendlichen zu welchem Zeitpunkt seiner Entwicklung geboten ist. Die Verfolgung von Gewaltkriminalität hat absoluten Vorrang. Wir hatten noch nie so viele Verurteilungen zu Jugendstrafen wie jetzt. Unsere Gefängnisse sind voll, übervoll. Die Arrestanstalten sind viel zu klein. Von Kuschelurteilen kann keine Rede sein. Da wird ein Vorurteil gepflegt.
Der Personalabbau zieht sich durch alle Länder, überall gibt es personelle Lücken, die den Politikern, die jetzt nach schärferen Sanktionen rufen, seit Jahren bekannt sind. Die Justiz wird nicht nach ihrer besonderen Staatsaufgabe als Dritte Gewalt sondern wie eine Leistungsverwaltung behandelt, die ihre Leistungen nach Bedarf kürzen kann. Rechtspflege darf nicht nach Kassenlage gewährt werden. Wer dies zu verantworten hat, darf sich nicht wundern, dass es zu längeren Verfahrenszeiten kommt. In Deutschland fehlen etwa 4000 Richter und Staatsanwälte. Die Politik hat die Entscheidung getroffen, die Justiz nicht ausreichend auszustatten. Die Folgen muss nun auch die Politik verantworten und darf nicht den Richtern den schwarzen Peter zuschieben. Wer so eine Entscheidung trifft, muss dann auch dazu stehen und das den Bürgern sagen. All die Maßnahmen, die jetzt angekündigt werden, können nur greifen, wenn sie in schnellen Verfahren umgesetzt werden. Dazu braucht man Personal.
Der Anlass dieser momentanen Diskussion sind natürlich die Wahlkämpfe. Aber wir wollen mal sehen, ob jetzt endlich auch mal die notwendigen Konsequenzen aus ihr gezogen werden. Der Richterbund wird jedenfalls nach den Wahlen nachfragen: Was tut ihr denn jetzt wirklich? Werden ausreichende Betreuungsangebote geschaffen ? Stellt ihr Richter und Staatsanwälte ein? Wenn die Antwort Nein ist, dann wissen die Bürger, dass die verantwortliche Politik sich gegen ihre jetzigen Zusagen zur Verbesserung der Sicherheit entschieden hat.
Das Thema Jugendkriminalität und ihre Bekämpfung ist für die gesellschaftliche Stabilität eines Staates viel zu ernst, um es unter parteipolitischen Gesichtspunkten zu diskutieren oder es gar zu instrumentalisieren.
Wir haben ein ausreichendes gesetzliches Instrumentarium, das funktioniert, wenn es mit ausreichenden Mitteln und Angeboten umgesetzt werden kann. Dazu muss man Geld in die Hand nehmen, in den Ländern und in den Kommunen. Investitionen in Erziehung, Bildung, Jugendhilfe und für die Problemfälle eben auch in Strafverfolgung und Strafvollstreckung lohnen sich, nicht zuletzt durch einen Zugewinn an Sicherheit für uns alle.
Interview: Hans Peter Schütz