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11. Oktober 2005, 12:37 Uhr

Kanzler als Herr im Kabinettsring

Noch nicht einmal ins Amt gewählt, werden Zweifel an Angela Merkels Richtlinienkompetenz laut. Was verbirgt sich hinter dem Begriff aus Artikel 65 des Grundgesetzes?

Ich habe hier das Sagen, Genossen: Als Kanzler bestimmt Schröder nicht nur, wo es in der SPD langgeht© Marcus Brandt/DDP

Kaum haben sich Union und SPD auf eine Kanzlerin Angela Merkel geeinigt, sägen deren ersten Vertreter an der Autorität der Regierungschefin in spe. So sagte etwa Franz Müntefering, die Richtlinienkompetenz des Regierungschefs sei bei einer solchen Zusammenarbeit "nicht lebenswirklich". Wenn die Richtlinie angewandt werde, sei die Koalition am Ende. Übersetzt hieße das in etwa: Wenn Kanzlerin Merkel den SPD-Ministern vorschreiben will, wie sie zu arbeiten haben, stünde die Zusammenarbeit der Parteien vor dem Aus.

Die so genannte Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers ist im Grundgesetz geregelt, wenn auch nur allgemein: "Er bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung", heißt es im Artikels 65. Die Bundesminister sind also an die grundsätzlichen Vorgaben des Regierungschefs gebunden, wenn auch nur in ihrer Funktion als Kabinettsmitglieder.

Wie weit die Kompetenz im Sinne von Zuständigkeit, Befugnis, des Kanzlers oder der Kanzlerin reicht, ist rechtlich nicht eindeutig bestimmt und hängt in der realen Politik von verschiedenen Bedingungen ab. Dazu gehört die Lage in der Koalition ebenso wie das Verhältnis des Kanzlers zu Kabinett, Fraktion, Partei und Öffentlichkeit. Im Grunde genommen sagt die Regelung nichts anderes aus, als das der Kanzler Chef im Ring ist - und nicht etwa gleichberechtigt mit den Ministern am Kabinettstisch sitzt.

Gerhard Schröder hat von seiner Richtlinienkompetenz des öfteren Gebrauch gemacht. Teilweise als Machtdemonstration, teilweise aber auch sehr konkret. Das viel zitierte Kanzler-"Basta" steht symbolisch dafür.

Als die USA nach den New Yorker Anschlägen 2001 Afghanistan angriffen, regte sich in Reihen des grünen Koalitionspartners heftiger Widerstand gegen die Militäraktion. Schröder drohte daraufhin mit Konsequenzen, falls sie die Unterstützung für die anhaltenden US-Angriffe auf Afghanistan in Frage stellten. Der Kanzler bestimme die Richtlinien der Politik, so Schröder, und wer dagegen verstoße, müsse sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Wie die aussehen, musste der ehemalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping 2002 erfahren. Schröder, genervt von Scharpings Eskapaden, wie den Swimmingpool-Fotos in der "Bunten" und der Zusammenarbeit mit dem umstrittenen PR-Berater Moritz Hunzinger, schmiss seinen Minister nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl kurzerhand raus.

Im März 2005 riskierte eine parlamentarische Kampfabstimmung, als er damit drohte, die Aufhebung des EU-Waffenembargos gegen China notfalls auch gegen den Willen der Bundestagsmehrheit und damit seiner eigenen Fraktion durchzusetzen. Auf die Frage, ob er sich bei diesem Thema nicht an die Parlamentsmehrheit gebunden fühle, sagte er in einem Interview: "In der Verfassung steht, dass die Außenpolitik von der Bundesregierung gemacht wird. Ich gehe mit jedem Votum des Parlaments ernsthaft um. Aber die Verfassungslage ist eindeutig."

Die Richtlinienkompetenz, auch Kanzlerprinzip genannt, ist eine Konsequenz daraus, dass allein der Bundeskanzler vom Bundestag ins Regierungsamt gewählt wird und auch nur er vom Parlament gestürzt werden kann.

nk
 
 
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