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1. September 2010, 10:21 Uhr

Bundesregierung verabschiedet Sparpaket

Kein Elterngeld mehr für Hartz-IV-Empfänger, Schluss mit Ökosteuer-Subventionen: Die Bundesregierung hat ihr heftig umstrittenes Sparpaket verabschiedet - mit Ausnahme der Brennelementesteuer für AKW-Betreiber. Das Kabinett legte auch Eckpunkte für eine Reform der Sicherungsverwahrung für Straftäter fest.

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Jetzt wird der Rotstift angesetzt: Die Bundesregierung hat ihr Sparpaket auf den Weg gebracht© Armin Weigel/DPA

Die Bundesregierung hat ihr umstrittenes Sparpaket auf den Weg gebracht. Das schwarz-gelbe Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin den Entwurf für das sogenannte Haushaltbegleitgesetz von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Damit werden wesentliche Teile des Anfang Juni geschnürten Sparpakets umgesetzt.

Das Gesetz sieht vor allem Einschnitte bei den Sozialleistungen vor - darunter das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger. Beschlossen wurde auch eine Flugticketsteuer, die von 2011 an erhoben werden soll. Zudem sollen Ausnahmen bei der Stromsteuer und im Energiesteuergesetz für das produzierende Gewerbe verringert werden. Die ebenfalls geplante Abgabe der Atomindustrie, über deren Höhe und Dauer weiter gestritten wird, nahm das Kabinett zunächst lediglich zur Kenntnis. Damit nimmt die Regierung Rücksicht auf die noch laufenden Gespräche mit den Energieversorgern, die sich gegen die Steuer wehren. Die Gespräche mit der Industrie sollen Ende September abgeschlossen werden. Dann will die Regierung ihr Energiekonzept vorlegen.

Die jetzt mit dem Haushaltbegleitgesetz geplanten Maßnahmen sollen den Bundeshaushalt bis zum Jahr 2014 um insgesamt 80 Milliarden Euro entlasten, um die Schuldenbremse im Grundgesetz einzuhalten. Hinzu kommen die geplanten Einnahmen aus der Atomabgabe von jährlich 2,3 Milliarden Euro. Die anderen Maßnahmen zur Sanierung des Haushalts werden mit dem üblichen Haushaltsverfahren umgesetzt. Endgültig entschieden wird im November. Die Länder können aus Sicht der Regierung das Sparpaket nicht über den Bundesrat stoppen.

Eckpunkte für Sicherheitsverwahrung

Das Bundeskabinett verabschiedete zudem Eckpunkte zur Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher. Diese umfassen auch eine Regelung für Altfälle. Danach sollen "psychisch gestörte" Täter in besondere Einrichtungen kommen, um dort auf ihre Freilassung vorbereitet zu werden. Nach heftigem Streit hatten Innenministerium und Justizministerium in der vergangenen Woche eine grundlegende Einigung in der Sache verkündet.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg müssen in Deutschland mindestens 80 Täter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl sie noch als gefährlich gelten. Sie sollen künftig in neuen Einrichtungen sicher untergebracht werden, wenn sie von Gutachtern als "psychisch gestört" eingestuft wurden. Experten glauben jedoch, dass mit diesen Plänen die Freilassung von Tätern kaum verhindert werden kann. Neben dieser Regelung für Altfälle strebt FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung an.

dho/DPA/Reuters
 
 
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