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16. Juli 2007, 10:50 Uhr

Es muss Denkverbote geben

Es wird immer lauter um Wolfgang Schäuble. Seine Vorschläge zur Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze haben sogar den Bundespräsidenten auf den Plan gerufen. Zu Recht. Denn es geht um unsere Verfassung - da sind auch Denkverbote erlaubt. Von Hans Peter Schütz

Köhler (l.) und Schäuble: Der Bundespräsident hat sich zu Recht in die Diskussion über die Forderungen des Innenministers eingeschaltet© Marcus Brandt/DDP

Es gibt kein Denkverbot, sagt Angela Merkel, und stellt sich damit schützend vor ihren Innenminister Wolfgang Schäuble, der die Republik mit Kaskaden immer neuer Gesetzesvorschläge für den Anti-Terror-Kampf überschüttet. Es ist sehr erstaunlich, wie leichtfertig sich manche Spitzenpolitiker in der Hitze der Diskussion äußern.

Würde und Leben jedes Menschen sind unantastbar

Daher muss sich die Bundeskanzlerin energisch erinnern lassen: Daran, dass sie ihren Amtseid auf das Grundgesetz geleistet hat. Und darin steht an erster Stelle der Satz, dass Würde und damit Leben jedes Menschen unantastbar sind. Zum Beispiel auch das Leben eines Osama bin Laden. Der Gedanke, dass sich deutsche Sicherheitsbehörden an einem wie auch immer gearteten Staatsmord beteiligen könnten, darf nicht gedacht werden. Die Verfassungsväter wussten genau, was sie taten, als sie den ersten Artikel der Verfassung formulierten und ihn unter den Schutz der Unabänderlichkeit stellten. Es muss Denkverbote geben. Die Verfassung ist kein Gummiband, das sich bei Bedarf nach Belieben dehnen lässt. Da muss auch die Kanzlerin klare Kante zeigen und nicht wie so oft hinter wolkigen Formulierungen verstecken, wo sie eigentlich persönlich in dieser Debatte steht.

Insofern hat sich Bundespräsident Horst Köhler jetzt zu Recht in die Diskussion über die unendlichen Forderungen Schäubles nach neuen Waffen im Kampf gegen den Terrorismus eingeschaltet. Wann denn dann, wenn nicht in diesem Fall? Schäuble ist einer der beiden Verfassungsminister. Es ist daher keine Petitesse, dass ausgerechnet er sich mit rechtsstaatlichen Ideen produziert, die wie der Staatsmord - vornehm umschrieben als "Targeted Killing" - die Verfassung außer Kraft setzen würden.

Der Innenminister ist kein Ersttäter

Der Innenminister ist auf diesem Terrain ja beileibe kein Ersttäter. Den Bundeswehreinsatz im Innern fordert er seit mehr als einem Jahrzehnt. Dann hat er salopp die Unschuldsvermutung in Frage gestellt, das Grundprinzip unseres Strafrechts. Seine Überlegung, ein von Terroristen gekapertes Flugzeug mit unschuldigen Passagieren notfalls abschießen zu lassen, hebelt den Rechtsstaat ebenfalls aus. Schäuble argumentiert jetzt mit dem Hinweis, er habe ja nur auf völlig ungeklärte Fragen hinweisen wollen. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Schäuble hat auch gesagt, man müsse "solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich klären, und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terror bieten".

Das ist der untaugliche Versuch Schäubles, die Kritiker einzulullen. Tatsache aber bleibt: Der Verfassungsschutzminister ist zumindest in diesen Punkten ein Verfassungsrisiko. Köhlers Intervention war daher absolut notwendig und sollte von den Kritisierten, zu denen sich auch die Kanzlerin rechnen muss, nicht mit dem abgelutschten Argument gerügt werden, es sei nicht Sache des Bundespräsidenten, sich ins politische Alltagsgeschäft einzumischen. Nur zu Erinnerung: Es geht hier um unsere Verfassung und nicht um die Höhe der Abwassergebühren. Der Präsident hat daher nicht nur das Recht, er hat auch die Pflicht, sich in eine fahrlässig von Kanzlerin und Innenminister geführte Diskussion mahnend einzumischen.

Schäuble muss auch in Schutz genommen werden

Es gibt nur einen Punkt in dieser rechtsstaatspolitischen Debatte, an dem Schäuble in Schutz genommen werden muss: Dass ihm immer wieder vorgeworfen wird, er sei nur deshalb in seinem sicherheitspolitischen Denken so radikal, weil ein Psychopath ihn zum Leben im Rollstuhl gezwungen habe. Das hat ihm schon vor Jahren einmal der SPD-Vorsitzende Hans Jochen Vogel vorgeworfen, mit der Bemerkung, der Rollstuhl habe Schäuble zynisch und verbittert gemacht. Das war schon damals eine Diskriminierung, die Schäuble zu Recht Vogel viele Jahre lang nicht verziehen hat. Diese Diskriminierung wird nicht besser dadurch, dass man sie nun erneut praktiziert.

Von Hans Peter Schütz
 
 
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