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12. August 2007, 17:00 Uhr

Querschüsse aus der Birthler-Behörde

Das Schießbefehl-Dokuments der DDR-Grenztruppen hat eine Debatte angefacht. Die Leiterin der Stasi-Unterlagenbehörde, Birthler, wertete es als Beleg, dass dieser Teil der Geschichte noch nicht aufgearbeitet sei. Allerdings wurden Teile des Dokuments bereits vor zehn Jahren veröffentlicht. Nun steht Birthler unter dem Vorwurf der Aufmerksamkeitshascherei.

DDR-Grenzposten tragen in Berlin den leblosen Körper von Peter Fechter weg, nachdem er zuvor bei einem Fluchtversuch von DDR-Volkspolizisten niedergeschossen worden war (Archivfoto vom 17.08.1962)© dpa/lbn/lah

Ein Sprecher der Birthler-Behörde wies aber den Vorwurf zurück, das Dokument sei lanciert worden, um Forderungen nach Auflösung der Behörde entgegen zu treten.

Das am Wochenende von der "Magdeburger Volksstimme" veröffentlichte Dokument enthält nach Angaben der Birthler-Behörde einen Befehl an eine Sondereinheit der Staatssicherheit, die die Zuverlässigkeit der DDR-Grenztruppen überwachte. Ihre Mitglieder wurden in Armee-Einheiten eingeschleust, wenn es Hinweise auf angebliche Fluchtpläne von Grenzsoldaten gab. Den Mitglieder einer Spezialeinheit wurde befohlen, ohne Zögern auf Flüchtlinge zu schießen, auch wenn Frauen und Kinder darunter seien. Bisher waren nach Angaben der Behörde Dokumente bekannt, wonach Schüsse das letzte Mittel gegen Flüchtlinge seien.

Birthler: Dokument widerlegt Leugner des Schießbefehls

Die frühere DDR-Bürgerrechtlerin Birthler betonte die Bedeutung des Dokuments für die weitere Forschung. "Das Dokument ist deswegen so wichtig, weil der Schießbefehl von den damals politisch Verantwortlichen nach wie vor bestritten wird", sagte sie der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Birthlers Sprecher Andreas Schulze bestätigte einen Bericht der Zeitung "Die Welt" (Montagsausgabe), wonach der Wortlaut des Befehls bereits in einem Sammelband vor zehn Jahren in Teilen veröffentlicht wurde. Das darin gezeigte Dokument stamme aber aus dem Jahr 1974, das nun veröffentlichte sei ein Jahr älter. Der Befehl sei an jedes Mitglied der Sondereinheit ergangen, der ihn unterschreiben musste. Daher gebe es wahrscheinlich eine Reihe von Dokumenten desselben Inhalts.

"Dieses (1997 veröffentlichte) Dokument war uns gestern nicht präsent, aber offenbar den allermeisten Experten und Medien auch nicht bekannt." Es sei zwar nicht unwichtig, dass es schon veröffentlicht war. "Aber das nimmt dem neuen Dokument nichts von seinem inhaltlichen Gehalt und seiner Aussagekraft."

Blick auf eine Passage in einer Akte der Stasi-Unterlagenbehörde Magdeburg, in der innerhalb einer Dienstanweisung erstmals ein bedingungsloser Schießbefehl gegen DDR-Flüchtlinge an der deutsch-deutschen Grenze entdeckt worden ist© Peter Förster dpa/lah

Zweifel an Motiven der Birthler-Behörde

Kritiker zweifelten jedoch die Motive der Behörde an. Der CDU-Politiker Arnold Vaatz sprach von Sensationshascherei. "Sie ist offenbar daran interessiert, positiv in die Schlagzeilen zu kommen", sagte er der "Welt". Dies sei nicht akzeptabel. Der Chef der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, sagte: "Wenn die Birthler-Behörde ein bereits vor vielen Jahren herausgegebenes Dokument kurz vor dem Jahrestag des Mauerbaus als neu verkündet, wäre das irritierend." Der Mauerbau begann am 13. August 1961, Montag vor 46 Jahren.

Der Birthler-Sprecher wandte sich gegen den Vorwurf, die Behörde wolle mit der Veröffentlichung die Diskussion über ihre Dienststelle beeinflussen. Unter anderen hatten der zuständige Kulturstaatsminister im Kanzleramt, Bernd Neumann, und Linken-Chef Oskar Lafontaine deren Auflösung gefordert. Neumann will die Behörde ins Bundesarchiv eingliedern. Birthler wehrte sich gegen die Pläne. "Wir sind noch lange nicht am Ende der Aufarbeitung", sagte sie mit Blick auf das Dokument.

Die Bundesregierung bekannte sich vor dem Hintergrund des Streits zur weiteren Aufarbeitung der DDR-Geschichte. "Die Aufarbeitung der SED-Diktatur ist nicht abgeschlossen und wird von der Bundesregierung weiter mit Nachdruck gefördert", erklärte ihr stellvertretender Sprecher Thomas Steg.

Die DDR-Grenze und ihre Opfer Die innerdeutsche Grenze von der Lübecker Bucht bis zur damaligen deutsch-tschechischen Grenze bei Hof hatte eine Länge von knapp 1400 Kilometern. Hinzu kam die 155 Kilometer lange und vier Meter hohe Mauer um den Westteil Berlins. Um ihre Bürger vom Westen abzuschotten, begann die DDR schon 1952 damit, an der Grenze umfangreiche Sperranlagen zu errichten. Am 13. August 1961 begann der Bau der Berliner Mauer. Sie fiel erst am 9. November 1989 unter dem Druck der DDR-Bevölkerung. Danach wurden auch die Grenzzäune abgebaut.

Die Sperranlagen wurden von der DDR massiv gesichert und von Soldaten streng bewacht. In Berlin war der sogenannte Todesstreifen an den Betonsegmenten der Mauer 100 Meter breit, an der deutsch- deutschen Grenze war er durch Grenzpfähle und einen Metallgitterzaun auf DDR-Gebiet markiert. Neben Mauer und Zäunen sollten auch Fahrzeug-Sperrgräben, Tretminen und Selbstschussanlagen eine "Republikflucht" verhindern. Von 1971 bis 1984 waren etwa 55 000 dieser "Tötungsautomaten" auf einem Drittel der gesamten Grenzlinie an den Metallzäunen montiert. Wie bei einer Schrotladung wurden Stahl- und Eisensplitter nach der Berührung eines Drahtes durch einen elektrischen Impuls abgefeuert.

Trotz dieser massiven Absperrungen versuchten immer wieder DDR- Bürger die Flucht in den Westen. Zur Zahl der Grenzopfer gibt es unterschiedliche Angaben. Als gesichert gilt nach Angaben des Potsdamer Zentrums für Zeithistorische Forschung, dass zwischen 1961 und 1989 allein in Berlin 133 Menschen starben. Für Mauer und innerdeutsche Grenze insgesamt gibt die Forschungsstelle eine Spanne von 270 bis 780 Toten an. Die Arbeitsgemeinschaft 13. August dagegen spricht von weit mehr als 1300 Opfern. Sie zählt allerdings auch Fälle ohne Fremdeinwirkungen mit, etwa Ertrunkene in der Ostsee oder Opfer von Unfällen mit Schusswaffen.

Reuters
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
Facti (13.08.2007, 15:11 Uhr)
Gääääähhhhnnnn
Wie sich doch die Stallwachen im politischen Sommerloch bemühen auf ihre Unentbehrlichkeit aufmerksam zu machen. Selbst 10 Jahre alte Dokumente, mit Sicherheit längst bekannt, werden aus der Güllegrube der Geschichte recycled um die Daseinberechtigung zu legimieren.
Betonpaul (13.08.2007, 12:02 Uhr)
Scheinheiliges Brimborium
Was macht man jetzt plötzlich so einen Aufwand um den Schießbefehl an der Mauer? Daß es ihn gab, ist doch durch Fakten bewiesen, schließlich gibt es ja genügend Leichen, die das belegen.
Nur jetzt, nach fast 20 Jahren Einheit läuft die Suche nach Schuldigen genau so wie nach dem Ende des dritten Reiches.
Auch damals gingen alle, die aufklären hätten können, auf Tauchstation.
Und als die Schuldigen größtenteils weggestorben waren wurden noch ein paar 80-90 jährige Halbleichen vor den Richterstuhl gezerrt, um sich bloß nicht dem Ruf auszusetzen, man habe nichts getan.
In der Zwischenzeit hatten Komissköpfe aus dem Nazireich die Bundeswehr okkupiert, braune Richter von damals sprachen bundesdeutsches Recht, Adenauer leistete sich Globke und ein Altnazis wie Filbinger kamen sogar zu Ministerpräsidentenehren.
Nach dem gleichen Strickmuster verlief die angeblich schonungslose Aufklärung der DDR-Verbrechen.
Zunächst einmal lochen und abheften. Und wenn sich der Rauch verzogen hat, das eine oder andere Thema, jetzt ist es mal der Schießbefehl, vor kurzem waren es die Todesstrafen, kurz aufkochen und der "beeindruckten(???)" Öffentlichkeit beweisen, wie sehr man doch an der Aufarbeitung unserer Geschichte arbeitet.
Eine Krähe hackt, aber das wissen wir schon aus der Vergangenheit, der anderen kein Auge aus. Armes Deutschland.
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