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12. August 2007, 10:41 Uhr

"Lizenz zum Töten" an der Mauer

Nach dem Fund eines Schießbefehls gegen DDR-Flüchtlinge hat der Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ein Ermittlungsverfahren gefordert. Der aufgefundene Stasi-Befehl sei "eine Lizenz zum Töten", sagte der Historiker Hubertus Knabe.

DDR-Grenzposten tragen in Berlin den leblosen Körper von Peter Fechter weg, nachdem er zuvor bei einem Fluchtversuch von DDR-Volkspolizisten niedergeschossen worden war (Archivfoto vom 17.08.1962)© dpa/lbn/lah

Der Auftrag, ohne zu zögern auch auf Frauen und Kinder zu schießen, könne als Anstiftung zum Mord oder Totschlag gewertet werden, möglicherweise gar als unmittelbare Tatbeteiligung. Die Staatsanwaltschaft sollte dies mit der gebotenen Gründlichkeit prüfen. Dazu müsse insbesondere festgestellt werden, wer den Auftrag erteilt habe und ob es in der Folge zu Erschießungen an der innerdeutschen Grenze gekommen sei. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg sei aufgefordert, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen.

In dem aufgefundenen Stasi-Dokument wird zur rücksichtslosen Anwendung der Schusswaffe aufgerufen - auch wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgten.

Knabe verwies darauf, dass bereits in der Vergangenheit mehrfach Dokumente gefunden worden seien, denen zufolge die Stasi so genannte Einzelkämpfer zum Töten ausgebildet hatte. Die Verantwortlichen hätten dies jedoch immer nur als Planspiele für den Kriegsfall abgetan. Der jetzt bekannt gewordene Auftrag bezog sich aber nicht auf den Kriegsfall, sondern auf den ganz normalen Alltag an der Grenze", sagte Knabe.

Blick auf eine Passage in einer Akte der Stasi-Unterlagenbehörde Magdeburg, in der innerhalb einer Dienstanweisung erstmals ein bedingungsloser Schießbefehl gegen DDR-Flüchtlinge an der deutsch-deutschen Grenze entdeckt worden ist© Peter Förster dpa/lah

Birthler: Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit noch nicht am Ende

Die Entdeckung eines schriftlichen Schießbefehls gegen DDR-Flüchtlinge an der deutsch-deutschen Grenze belegt aus Sicht der Stasi-Unterlagenbehörde die Notwendigkeit der weiteren Aufarbeitung jener Zeit. "Wir sind noch lange nicht am Ende der Aufarbeitung", sagte die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Der bedingungslose Schießbefehl war überraschend in der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde entdeckt worden. "Das Dokument ist deswegen so wichtig, weil der Schießbefehl von den damals politisch Verantwortlichen nach wie vor bestritten wird", sagte Birthler.

Das Dokument habe einer Spezialeinheit des DDR-Geheimdienstes, deren Angehörige als normale Grenzsoldaten getarnt waren, das sofortige Schießen auf flüchtende Grenzsoldaten befohlen, selbst wenn diese Frauen und Kinder mitnahmen, erläuterte der Sprecher der Stasi- Unterlagenbehörde, Andreas Schulze, am Samstag. Wörtlich heißt es in der Berliner Dienstanweisung vom 1. Oktober 1973: "Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zunutzegemacht haben."

Politiker sind entsetzt

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte der Zeitung "B.Z. am Sonntag", "der Fund des Schießbefehls demonstriert in erschreckender Weise wie menschenverachtend dieses System war". Am Vorabend des 46. Jahrestages der Mauerbaus am 13. August 1961 sei es ein Denkzettel für all diejenigen, die die Grausamkeit des SED-Regimes gerne in den Geschichtsschubladen verschwinden lassen möchten.

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) wertete das Dokument in MDR-Aktuell ebenfalls als Beleg dafür, "dass die Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen sei". Es fänden sich immer neue Erkenntnisse. "Zum zweiten macht es deutlich, wie verbrecherisch die Stasi letztlich gearbeitet hat, dass es also wirklich darum ging, Menschen zu vernichten, Menschen unter Druck zu setzen. Und dieser Befehl macht deutlich, dass auch keine Gruppe ausgenommen war. Selbst Kinder und Frauen waren inbegriffen."

Die DDR-Grenze und ihre Opfer Die innerdeutsche Grenze von der Lübecker Bucht bis zur damaligen deutsch-tschechischen Grenze bei Hof hatte eine Länge von knapp 1400 Kilometern. Hinzu kam die 155 Kilometer lange und vier Meter hohe Mauer um den Westteil Berlins. Um ihre Bürger vom Westen abzuschotten, begann die DDR schon 1952 damit, an der Grenze umfangreiche Sperranlagen zu errichten. Am 13. August 1961 begann der Bau der Berliner Mauer. Sie fiel erst am 9. November 1989 unter dem Druck der DDR-Bevölkerung. Danach wurden auch die Grenzzäune abgebaut.

Die Sperranlagen wurden von der DDR massiv gesichert und von Soldaten streng bewacht. In Berlin war der sogenannte Todesstreifen an den Betonsegmenten der Mauer 100 Meter breit, an der deutsch- deutschen Grenze war er durch Grenzpfähle und einen Metallgitterzaun auf DDR-Gebiet markiert. Neben Mauer und Zäunen sollten auch Fahrzeug-Sperrgräben, Tretminen und Selbstschussanlagen eine "Republikflucht" verhindern. Von 1971 bis 1984 waren etwa 55 000 dieser "Tötungsautomaten" auf einem Drittel der gesamten Grenzlinie an den Metallzäunen montiert. Wie bei einer Schrotladung wurden Stahl- und Eisensplitter nach der Berührung eines Drahtes durch einen elektrischen Impuls abgefeuert.

Trotz dieser massiven Absperrungen versuchten immer wieder DDR- Bürger die Flucht in den Westen. Zur Zahl der Grenzopfer gibt es unterschiedliche Angaben. Als gesichert gilt nach Angaben des Potsdamer Zentrums für Zeithistorische Forschung, dass zwischen 1961 und 1989 allein in Berlin 133 Menschen starben. Für Mauer und innerdeutsche Grenze insgesamt gibt die Forschungsstelle eine Spanne von 270 bis 780 Toten an. Die Arbeitsgemeinschaft 13. August dagegen spricht von weit mehr als 1300 Opfern. Sie zählt allerdings auch Fälle ohne Fremdeinwirkungen mit, etwa Ertrunkene in der Ostsee oder Opfer von Unfällen mit Schusswaffen.

DPA/Reuters
 
 
KOMMENTARE (9 von 9)
 
joefuh (13.08.2007, 13:42 Uhr)
Schiessbefehl
Ich war von Feb.89-Feb.90 im Grundwehrdienst im Süden von Berlin an der Mauer.Einen direkten Schiessbefehl gab es nicht,dieser wurde nur umschrieben.Mein damaliger Politoffizier erklärte das so,die Schusswaffe darf nur bei einem Angriff auf das eigene Leben eingesetzt werden,aber jeder,der einen illegalen Grenzübertritt vor hat, weiss,das wir da sind u.plant somit einen Angriff auf unser Leben,also....Klingt doch netter,oder?
joaka (13.08.2007, 13:30 Uhr)
Denn die Freiheit zu wählen ist kein Verbrechen, sondern ein menschliches Bedürfnis!
Natürlich muss der Schießbefehl erneut juristisch aufbereitet werden. Dies sollte keine Frage sein. Mord bleibt Mord, darf nicht ungesühnt bleiben. Wichtig ist, die noch lebenden Verantwortlichen strafrechtlich zu belangen, einer gerechten Strafe zuzuführen. Diese Verbrechen an der Mauer müssen in der gleichen Konsequenz verfolgt werden wie die Verbrechen der Nazis ohne Ansehen der Person. Die DDR war nichts anderes als ein großes Konzentrationslager. Deswegen sollten alle Verbrechen der SED-Diktatur genauso verfolgt werden wie die der Nazis! Den Opfern dieser SED-Diktatur sind wir es schuldig und verpflichtet. Diese Opfer haben nichts getan als nur die Freiheit zu wählen und in die Freiheit der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland zu flüchten. Denn die Freiheit zu wählen ist kein Verbrechen, sondern ein menschliches Bedürfnis! Die Bilder von 1989 aus Ungarn, Prag, wie diese Menschen die Freiheit suchten, vergesse ich nie. Das waren Bilder die einem unter die Haut gingen. Nicht zu vergessen die Bilder im Fernsehen von den Montagsdemos aus Leipzig und anderen Städten der ehemaligen DDR. Die Bürgerinnen und Bürger in der ehemaligen DDR haben diesen Freiheitskampf nach 40 Jahren Diktatur mit friedlichen Mitteln gewonnen. Aus diesem Grunde sind wir verpflichtet die Verbrechen der SED-Diktatur genauso hart zu verfolgen wie der, der Nazis. Die SED bestand aus kommunistischen Nazis!
Betonpaul (13.08.2007, 12:48 Uhr)
Scheinheiliges Brimborium
Was macht man jetzt plötzlich so einen Aufwand um den Schießbefehl an der Mauer? Daß es ihn gab, ist doch durch Fakten bewiesen, schließlich gibt es ja genügend Leichen, die das belegen.
Nur jetzt, nach fast 20 Jahren Einheit läuft die Suche nach Schuldigen genau so wie nach dem Ende des dritten Reiches.
Auch damals gingen alle, die aufklären hätten können, auf Tauchstation.
Und als die Schuldigen größtenteils weggestorben waren wurden noch ein paar 80-90 jährige Halbleichen vor den Richterstuhl gezerrt, um sich bloß nicht dem Ruf auszusetzen, man habe nichts getan.
In der Zwischenzeit hatten Komissköpfe aus dem Nazireich die Bundeswehr okkupiert, braune Richter von damals sprachen bundesdeutsches Recht, Adenauer leistete sich Globke und ein Altnazis wie Filbinger kamen sogar zu Ministerpräsidentenehren.
Nach dem gleichen Strickmuster verlief die angeblich schonungslose Aufklärung der DDR-Verbrechen.
Zunächst einmal lochen und abheften. Und wenn sich der Rauch verzogen hat, das eine oder andere Thema, jetzt ist es mal der Schießbefehl, vor kurzem waren es die Todesstrafen, kurz aufkochen und der "beeindruckten(???)" Öffentlichkeit beweisen, wie sehr man doch an der Aufarbeitung unserer Geschichte arbeitet.
Eine Krähe hackt, aber das wissen wir schon aus der Vergangenheit, der anderen kein Auge aus. Armes Deutschland.
norberto (13.08.2007, 11:11 Uhr)
alle schlecht informiert ...
Die Politiker und Journalisten die sich in solcherart Artikeln äußern sind schlecht über die innere Struktur der DDR informiert. Veröffentlicht im "Gesetzblatt der DDR" gab es seinerzeit ein "Grenzsicherungsgesetz" als geltendes Recht. Daraus sind dann Durchführungsbestimmungen für die bewaffneten Organe abgeleitet worden. Alles nichts Neues und x-mal von Militärangehörigen erläutert worden. Das hier eine Unterdrückungsinstrument gegen die eigene Bevölkerung geschaffen wurde ist diskussionsfähig aber im Nachhinnein auch nicht mehr zu ändern.
East (12.08.2007, 15:34 Uhr)
Superheuchler
Es gab also offenbar einen Schießbefehl. Nun sollte geprüft werden ob das Dokument echt ist und welche Stelle ihn auf wessen Veranlassung ausgegeben hat. Zur Empörung der Politiker (hier hauptsächlich der CDU/CSU) bleibt nur zu sagen, dass es wünschenswert wäre wenn diese Damen und Herren sich ebenso intensiv mit der dunklen Vergangenheit der Bundesrepublik beschäftigen würden. Hier zum Beispiel mit den ehemaligen Nazigrößen und Kriegsverbrechern die in Staat und Wirtschaft Karriere machen durften und als Richter, Staatsekretäre oder was weiß noch alles gearbeitet haben. Die Ostdeutschen mussten den Preis für den verlorenen Krieg und den westdeutschen Wohlstand Zahlen und zum Dank dafür wird immer wieder der Zeigefinger herausgeholt. Eine Aufarbeitung der gesamten deutschen Nachkriegsgeschichte in allen Facetten ist dringend nötig. Aber stattdessen wird von den Wessis der Blick reflexartig nah Osten gelenkt.
mupfeline (12.08.2007, 15:33 Uhr)
Was ist los in Deutschland?
Ich muss jetzt wirklich einmal meiner großen "Verwunderung" Ausdruck geben! Hat eigentlich niemand mitbekommen dass an der Mauer ständig Menschen erschossen wurden!? Glaubt irgend jemand, dies wäre die Entscheidung von "einfachen" Soldaten und unteren Offiziers-Rängen gewesen? Wo leben wir denn eigentlich dass sich jetzt über einen "Schießbefehl" gewundert wird? Diese peinliche "Verwunderung und Erschüttzung" ist ja noch verkommener als die ehemalige DDR-Führung die diese Toten an der Mauer zu verantworten hatte. UND? Wieviele sind zur Rechenschaft gezogen worden? Wieviele Offiziere standen vor Gericht? Ganz im Gegenteil. Das Stasi-Netzwerk hat seine Leute nicht fallen lassen, bei Behörden und Organisationen hat Mann/Frau Unterschlupf gefunden. Und die NVA hat sich in der Wirtschaft eingekauft und auch ihre oberen Chargen gut untergebracht. DAS ist die Wahrheit. Also bitte, liebe Medien und liebe Politiker laßt dieses peinliche Überraschungsgetue ...!
dispo4 (12.08.2007, 13:22 Uhr)
Menschen wie RenegateXX
An dieser Stelle propagierte vor einigen Tagen ein Mitdiskutant die "Wohltaten" der "DDR". ("Hexe Honecker) Wohlwissentlich der Peinlichkeit den Stasimordbefehl in diesem Geschwafel mitverteidigt zu haben hällt sich "RenegateXX" nunmehr zurück. Gut so, denn es würde nur peinlich oder beleidigend werden. Den Opfern des staatlichen Mordbefehls gewidmet !
kralli19 (12.08.2007, 12:05 Uhr)
Heuchler...
Soso, jetzt zeigen sie mit dem Finger wieder nach drüben, und am lautesten brüllt ausgerechnet CDU/CSU...
Hier nochmal zum mitlesen, was MERKEL und DIESE BUNDESREGIERUNG gerade unbedingt durchsetzen wollen mit den EU-Verträgen (bzw. EU-Verfassung):
"Zwar heißt es auf Seite 433 der EU-’Verfassung’ in Titel I, Artikel 2 (2):
‘Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.‘
In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im Kleingedruckten, schimmert dann auf Seite 434 aber durch, wie das zu verstehen ist. In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel:
‘3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.
Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:
“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”
und
“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...”
whwd (12.08.2007, 11:24 Uhr)
Mörder-Stasi
Und dafür zahlen wir aus der Rentenkasse schön brav an ehem. Stasibonzen fleißig Renten. Wer hat das bloß verbrochen?
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