. .
Politik in Deutschland
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
30. September 2009, 19:19 Uhr

Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte angeben

In den neuen Bundestag zieht der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily nicht mehr ein. Doch dem Juristen ging es ums Prinzip. Nebeneinkünfte müsse ein Parlamentarier nicht offenlegen, meinte der SPD-Politiker. Das Bundesverwaltungsgericht sieht das ganz anders.

Nebeneinkünfte, Schily, Otto Schily, Bundestagsabgeordnete, Abgeordnete, offenlegen

Parlamentarier müssen künftig ihre Nebeneinkünfte offenlegen. Das konnten Otto Schily und Volker Kröning nicht verhindern© Sebastian Willnow/DDP

Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte bis ins kleinste Detail offenlegen. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Gericht wies damit die Klagen der scheidenden SPD-Parlamentarier Otto Schily und Volker Kröning zurück.

Die beiden Kläger erzielten aber einen Teilerfolg: Sie müssen die Ordnungsgelder (22.000 Euro für Schily und 15.000 Euro für Kröning), die Bundestagspräsident Norbert Lammert ihnen auferlegt hatte, nicht zahlen. Schily und Kröning hatten sich dagegen gewehrt, dass der Bundestagspräsident Honorare aus ihren Anwaltstätigkeiten auf Euro und Cent genau wissen wollte. Die Transparenzregeln seien aber so formuliert, dass die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht verletzt werde, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Ordnungsgelder gegen die beiden Abgeordneten hob das Gericht auf, da die Richter darin einen Verstoß der Bundestagsverwaltung gegen die Gleichbehandlung aller Abgeordneten sahen. Während Einzelanwälte ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offenlegen müssen, gilt dies für Anwälte in Anwaltssozietäten nicht. Dies sei eine "gleichheitswidrige Verwaltungspraxis", erklärte der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer. Er forderte den Bundestag auf, die Regeln anzugleichen.

DPA/AP
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Nebeneinkünfte 22.000 Euro Strafe für Otto Schily

Das Bundestagspräsidium hat getagt und beschlossen: Der Abgeordnete Otto Schily (SPD) soll 22.000 Euro Strafe zahlen. Der Grund: Schily weigert sich nach wie vor, seine Einkünfte als Anwalt auf Euro und Cent offenzulegen. Schily, der sich als einsamer Kämpfer für seinen Berufsstand sieht, will nun vor Gericht ziehen. mehr...

Brüssel en bloc Schwarze Liste für europäische Lobbyisten

EU-Abgeordnete werden zu mehr Transparenz über ihre Nebentätigkeiten verpflichtet: Sie müssen die Höhe ihrer Nebeneinkünfte angeben - theoretisch. Praktisch sieht das anders aus. Johannes Röhrig berichtet in seiner Freitags-Kolumne auf stern.de über Neues aus dem EU-Zirkus. mehr...

Nebeneinkünfte Sender-Chefs machen Druck auf Moderatoren

Mehrere Nachrichtenmoderatoren wie Petra Gerster oder Tom Buhrow geraten nach den Berichten über gut bezahlte Nebenjobs zunehmend in Bedrängnis. Sowohl bei den Sendern als auch in der Politik werden Forderungen laut, Journalisten sollten ihre Nebeneinkünfte veröffentlichen, um glaubwürdig zu bleiben. mehr...

MEHR ZUM THEMA
powered by wefind WeFind
 
stern testen, Serie sichern

Jetzt den stern inklusive der aktuellen Gesundheits-Serie testen! Jetzt sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (7/2012)
Unser täglich Fleisch