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16. Oktober 2009, 08:19 Uhr

Wahlausschuss bestätigt Schwarz-Gelb

Die schwarz-gelbe Mehrheit bei den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein ist vom Landeswahlasusschuss bestätigt worden. Nun muss geklärt werden, ob die Mandatsverteilung rechtens ist. Oppositionsparteien haben gegen das Landeswahlgesetz eine Normenkontrollklage angestrengt.

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Kieler Landtag: Noch ist strittig, wieviele Abgeordnete dem Parlament angehören werden© Nigel Treblin/DDP

Die schwarz-gelbe Mehrheit im Kieler Landtag ist vom Landeswahlausschuss bestätigt worden. Das Gremium legte am Freitag das endgültige Endergebnis der Wahl vom 27. September fest. Demnach behalten CDU und FDP, die sich bereits auf eine Koalition geeinigt haben, drei Mandate mehr (49) als SPD, Grüne, SSW und Linke.

Die Verteilung der Sitze ist umstritten, weil drei der elf Überhangmandate der CDU nicht mehr durch Ausgleichsmandate für andere Parteien kompensiert wurden. Darauf beruht die derzeitige Mehrheit der künftigen Regierungskoalition in Kiel. Mit den Stimmen der Vertreter von CDU und FDP sowie der Wahlleiterin billigte der Ausschuss das vorläufige Ergebnis aus der Wahlnacht. Die Vertreter von Grünen und Linken votierten dagegen, die Abgesandten der SPD und des SSW enthielten sich.

Ist Deckelung der Ausgleichsmandate rechtens?

Laut Wahlgesetz wurde bei der Mandatsvergabe der von der Verfassung vorgegebene Ausgleich von Überhangmandaten gedeckelt. So erhielten CDU und FDP eine Mehrheit, obwohl sie weniger Zweitstimmen hatten als die anderen Parteien. Vor diesem Hintergrund reichten Grüne und SSW eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht gegen das Wahlgesetz ein. Diese richtet sich gegen den Paragrafen, der den Mandatsausgleich begrenzt. Ohne die Deckelung hätten CDU und FDP 50 Sitze und die anderen Fraktionen 51.

Das Landesverfassungsgericht soll nun klären, ob die von dem Gesetz vorgegebene Deckelung der Ausgleichsmandate verfassungskonform ist. Grüne und SSW bestreiten dies. Wenn das Gericht ihrer Auffassung folgen sollte, könnten die schwarz-gelbe Mehrheit im Parlament und damit das vereinbarte schwarz-gelbe Regierungsbündnis noch kippen.

Mit Eilantrag gescheitert

Zuvor waren Grüne und SSW mit einem Eilantrag vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Die Richter schmetterten den Antrag am späten Donnerstagabend einstimmig ab. Die beiden Parteien wollten erreichen, dass die Entscheidung des Wahlausschusses für vorläufig erklärt wird. Diesen Antrag hat das Schleswiger Gericht jedoch einstimmig abgelehnt.

Das Gericht führt in seinem Beschluss aus, dass einstweilige Anordnungen, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richten, dann unzulässig sind, "wenn die in Paragraf 43 Landeswahlgesetz vorgesehene Wahlprüfung noch nicht durchgeführt ist". Aus den Vorschriften über das Wahlprüfungsverfahren ergebe sich, dass die Entscheidung des Landeswahlausschusses nicht endgültig und unabänderbar sei.

CDU und FDP hatten durch elf Überhangmandate eine umstrittene Mehrheit im Parlament erlangt und ein Regierungsbündnis vereinbart. Bei der Wahl wurden drei Überhangmandate der CDU nicht mehr durch Ausgleichsmandate für andere Parteien kompensiert. Damit bekamen CDU und FDP zusammen 49 Sitze, drei mehr als SPD, Grüne, SSW und Linke. Bei einem vollständigen Ausgleich würden CDU/FDP 50 Mandate und die anderen Fraktionen 51 erhalten. Die Verfassung schreibt vor, Überhangmandate durch Ausgleichsmandate zu kompensieren. Deren Umfang wird aber im Wahlgesetz gedeckelt.

DPA
 
 
KOMMENTARE (7 von 7)
 
snoopy3 (17.10.2009, 15:12 Uhr)
Landesverfassungsgericht S-H
Mich würde mal interessieren, welchen Parteien die Landesverfassungsrichter dieser Kammer angehören.
Daraus könnte ich das Urteil bereits jetzt ersehen.
n8g8 (16.10.2009, 20:53 Uhr)
@dreicon
Nu warten wir die Verhandlungen mal ab. Eventuell ist die FDP sich bewusst, dass es Spitz auf Knopf steht, was einen Volksaufstand anbelangt. Daher auch die lächerlichen "kosmetischen" Korrekturen beim Schonvermögen, die diese Partei übrigens vor der Bundestagswahl im Bundestag abgelehnt hat, ebenso wie CDU und SPD! Denen geht es allesamt wirklich offensichtlich um das Wohl der Menschen ... *ironie*
Naja, wenn sie dafür n Bürgergeld i.H.v. ca. 680,- Ökken pauschal für alles mit denselben menschenverachtenden Kriterien wie Hartz-IV-Puff einführen, wird ihnen das Präkariat (und das wird 2010 nochmals enorm zunehmen) um die Ohren fliegen.
Das schadet nicht, schließlich haben die Armen und die von Armut Bedrohten mehrheitlich den letzten Wahltermin offensichtlich verpennt. Selber schuld.
dreicon (16.10.2009, 16:26 Uhr)
aber nur wenn
es Schwarz-Gelb gelingt, die Wahrheit über ihre Regierungsvorhaben bis in den Mai 2010 unter Verschluß zu halten. Oder glaubt jemand wirklich, daß die FDP mit Ihrer Vorsitzenden Guido diese Sozialdemokratisierung wirklich lebt?
Bitte-sachlich (16.10.2009, 10:35 Uhr)
@Tempelhofer
Ja :)) Diese Einschätzung teile ich in jeder Hinsicht.
Tempelhofer (16.10.2009, 10:17 Uhr)
@ Bitte-sachlich
Sie haben in einer Hinsicht nicht ganz unrecht. Die Neuwahlen waren eigentlich nicht notwendig. So, wie die Dinge jetzt liegen, hätte die CDU keine regulären Wahlen im Mai 2010 scheuen müssen. Angesichts der problemlosen Regierungsbildung im Bund, des maßvollen Auftretens von Schwarz-Gelb und des Schwungs der neuen Bundesregierung hätte man im Mai wahrscheinlich besser abgeschnitten.
Bitte-sachlich (16.10.2009, 09:42 Uhr)
Ach Raptor,
blende doch nicht immer die ungeliebte Wahrheit aus. Der ganze Neuwahl-Zirkus, den Carstensen angezettelt hat, kostete eine Menge Geld, viel viel mehr als das Gerichtsverfahren.

Und was hast Du eigentlich dagegen, dass Recht und Gesetz eingehalten werden sollen beim Wahlrecht. Hm?
raptor-xl (16.10.2009, 09:26 Uhr)
hätte inhaltlich wohl auch...
...nichts gebracht, aber schön, dass den parteien nach der wahl (zumindestens wenn sie einem vom ergebnis her nicht passt) gleich zig steuergelder verplempern muss, damit man feststehende sachen doch noch zum dritten mal nun frage stellen muss.,..
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