4. November 2009, 22:15 Uhr

So tappen Sie nicht in Kostenfallen

Wissenstests, Softwaredownloads oder Rezepte: Hinter vielen scheinbar kostenlosen Angeboten im Internet verstecken sich Abofallen. Wie erkennt man unseriöse Angebote, und wie sollte man sich verhalten, wenn plötzlich eine Rechnung im Briefkasten liegt? stern TV hat die wichtigsten Informationen zum Thema.

Wie werden Verbraucher auf Internetseiten mit Abzock- und Abofallen reingelegt?

Die Betreiber von unseriösen Seiten im Internet verlangen für banale Leistungen, die es auf anderen Internetseiten kostenlos gibt, völlig überhöhte Kosten. Mittlerweile gibt es hunderte solcher Internetseiten mit Abzockfallen.

Aufpassen sollten Sie vor allem bei Seiten, auf denen Sie Software, Filme, Musik, Referate oder Rezepte herunterladen können. Oft entpuppen sich auch Tests ("Teste dein Wissen", "Teste deine Intelligenz" oder "Wie hoch ist deine Lebenserwartung?") als Abzockfalle.

Auf einer Abzockseite werden Sie zum Beispiel vor dem Herunterladen einer Datei darum gebeten, Ihre Adresse in ein Formular einzugeben. Wenn Sie dann auf "Abschicken" oder "Bestätigen" klicken, werden Ihre Adressdaten an die Betreiber der Seite übermittelt. Danach bekommen Sie eine E-Mail oder einen Brief mit einer Rechnung. Manchmal wird darin die einmalige Zahlung eines bestimmten Betrags verlangt. Häufig fordern die Seitenbetreiber oder deren Anwälte auch Abo-Gebühren, die der Nutzer monatlich bezahlen soll.

Auf welchen Internetseiten verstecken sich Abzock- und Abofallen?

Eine Liste mit Internetseiten, hinter denen sich eine Abofalle versteckt, finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg.

Was passiert, wenn man versehentlich in die Kostenfalle getappt ist?

In der Regel bekommen Verbraucher eine E-Mail oder einen Brief mit einer Rechnung oder einer Mahnung. Der Nutzer wird darin aufgefordert, einen bestimmten Betrag zu überweisen. Häufig wird dabei eine extrem kurze Zahlungsfrist angegeben. In den meisten Mails und Briefen wird mit einem Schufa-Eintrag oder dem Gerichtsvollzieher gedroht, sollte man nicht bezahlen.

Wie erkennt man unseriöse Angebote im Internet?

Auf den ersten Blick sind unseriöse Angebote nur schwer zu erkennen. Skeptisch sollte man werden, wenn man zum Beispiel vor dem Download einer Datei oder eines Programms seine vollständige Adresse in ein Formular eingeben soll.

Verbraucher sollten außerdem auf Hinweise achten, die Informationen über mögliche Kosten geben. Solche Angaben sind oft gut versteckt: Man findet sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters oder als "Kleingedrucktes" im unteren Bereich der Internetseite. Häufig muss man auf einer Seite erst weit nach unten scrollen, um den Kostenhinweis zu entdecken.

Ist das, was unseriöse Anbieter im Internet machen, überhaupt legal?

Zu kleine oder versteckte Hinweise auf mögliche Kosten sind nicht rechtens. In den meisten Fällen haben auch Zivilgerichte in der Vergangenheit dementsprechend entschieden: Sie bezeichneten die Forderungen der Seitenbetreiber für unberechtigt, weil Nutzer bewusst getäuscht werden. Zivilgerichte dürfen allerdings nicht darüber entscheiden, ob die Kostenfallen legal oder illegal sind. Darüber müssen Strafgerichte urteilen.

Weil in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seitenbetreiber mögliche Kosten jedoch in den meisten Fällen erwähnt werden, wenn auch sehr versteckt, bewerten Strafrichter die Webseiten nicht als Betrugsversuch.

Mittlerweile hat der Bundestag aber ein Gesetz gegen Abofallen beschlossen. Demnach müssen Anbieter ihre Kunden künftig über den Gesamtpreis ihrer Bestellung - also über Preis, Lieferkosten und Laufzeit - klar und verständlich informieren.

Was sieht das neue Gesetz gegen Abofallen konkret vor?

Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich per Klick auf einen Warnknopf bestätigt, dass er über die anfallenden Kosten informiert ist. Der Button muss gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie etwa "zahlungspflichtig bestellen" versehen sein. Im Zweifelsfall muss der Unternehmer beweisen, dass er seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen ist.

Das Gesetz tritt zum 1. August 2012 in Kraft.

Was soll der Extra-Klick bringen, der nun per Gesetz vorgeschrieben wird?

Dadurch, dass ein rechtsverbindliches Abo nur dann zustande kommt, wenn der Verbraucher es ausdrücklich per Klick auf einen Warnknopf bestätigt hat, entsteht aus Sicht der Verbraucherschützer Transparenz und Sicherheit.

Das neue Gesetz sei "ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch die zügige Umsetzung der so genannten Button-Lösung werden unseriöse Geschäftspraktiken im Internet eingedämmt und Internet-Nutzer besser davor geschützt, ungewollt in eine Abofalle zu tappen", sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.

Was ist zu tun, wenn man in der Vergangenheit versehentlich in die Kostenfalle getappt ist?

Wenn Sie eine E-Mail oder einen Brief mit einer Rechnung bekommen, sollten Sie zunächst ruhig bleiben - und auf keinen Fall bezahlen. In der Regel drohen die Abofallen-Betreiber zwar mit Anwälten und Schufa-Einträgen, sie klagen ihre Forderung aber nicht gerichtlich ein.

Wenn Verbraucher auf Nummer sicher gehen sollten, können sie dem Vertrag auch aktiv widersprechen. Per Einschreiben (auch wenn das teuer ist) sollten Betroffene der Zahlungspflicht und dem angeblich abgeschlossenen Vertrag widersprechen.

Sofort handeln sollten Sie, wenn Sie ein gerichtliches Mahnschreiben bekommen. Dann müssen Sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Gerichtliche Mahnschreiben heben sich deutlich von den Briefen der Internetseitenbetreiber oder deren Anwälten ab. Es ist ersichtlich, dass es sich dabei um ein Schreiben einer offiziellen Behörde handelt.

Was muss in einem Widerspruchsschreiben stehen?

Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg rät zu folgender Formulierung:

"Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der - mangels ausreichender Belehrung - auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten."

Was ist, wenn auch nach dem Widerspruch noch Mahnungen ins Haus flattern?

Wurde einmal nachweislich widersprochen, können neue Ankündigungen von zum Beispiel Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen oder Schufa-Einträgen ignoriert werden.

Ich habe eine Rechnung bekommen und bereits bezahlt. Habe ich eine Chance, mein Geld wiederzubekommen?

Die Chancen, bereits bezahlte Beträge wiederzubekommen, stehen schlecht. Man müsste gegen die Betreiber der Internetseite klagen. Das ist meistens aussichtslos, weil deren Firmen ihren Sitz häufig im Ausland haben. Wenn man aber monatlich einen bestimmten Betrag überweist, sollte man die Zahlung sofort einstellen.

Der minderjährige Sohn oder die minderjährige Tochter hat im Internet gesurft und auf einer Abzockseite persönliche Daten eingegeben. Müssen die Eltern in diesem Fall zahlen?

Nein! Minderjährige dürfen Abo-Verträge nämlich nur mit Zustimmung ihrer Eltern abschließen. Eltern haften hier auf keinen Fall für ihre Kinder. Und selbst wenn der Nachwuchs mit dem richtigen Alter geschummelt und angegeben hat, bereits volljährig zu sein, müssen Eltern nicht zahlen. Das Risiko falscher Angaben trägt der Anbieter. Eltern sollten am Besten an den Anbieter der Seite zurückschreiben und die Zahlung verweigern.

Gibt es einen Schutz vor Kostenfallen im Internet?

Die Zeitschrift Computerbild bietet eine kostenlose Software an, die Sie warnt, wenn Sie auf eine Internetseite mit Abzockfalle kommen. Das Programm funktioniert mit Windows XP, Vista oder Windows 7 und den Browsern Internet Explorer und Firefox. Es kann auf der Homepage der Computerbild heruntergeladen werden.

Wo gibt es weitere Informationen zum Thema Abofallen?

Informationen und Tipps gibt es auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen. Links zur Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de. Auf den Internetseiten steht, welche Zweigstellen der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe sind.

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stern-Reporter Holger Witzel, 43, schreibt über die ewigen deutsch-deutschen Missverständnisse. Seine satirischen Beiträge gibt es jetzt auch als Buch

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