. .
Politik in Deutschland
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
19. Februar 2010, 11:12 Uhr

Der Sound der Zukunft

Berlin hat in seinem Immissionsschutzgesetz mehr Toleranz für Kinderlärm festgeschrieben. Hat das Gesetz eine Signalwirkung für andere Bundesländer? Von Manuela Pfohl

kinderlärm, lärm, berlin immissionsschutzgesetz, bundesratsinitiative, kitas, kinder

Kinderlärm: Lachende Mädchen beim Schlittschuhlaufen in Michelstadt im Odenwald.© Frank Rumpenhorst/DPA

Amadeus ist Pirat. Im Hof des Mietshauses im Berliner Bezirk Charlottenburg kämpft der Fünfjährige zusammen mit seinen Kumpels gegen die Feinde von nebenan. Dass er jeden noch so kleinen Erfolg lautstark hoch in den Vierten meldet, wo er mit seinem Bruder und den Eltern wohnt, versteht sich von selbst. Dass er die Nachbarn damit manchmal ganz schön nervt, auch. Doch seit dieser Woche hat Amadeus einen mächtigen Verbündeten: das Land Berlin. Das hat in Paragraf 6 seines Landes-Immissionschutzgesetzes festgeschrieben, "störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar".

Das heißt: Kinder müssen auch mal ausgelassen toben, schreien, nerven dürfen. Wie wichtig das ist, macht das Deutsche Kinderhilfswerk deutlich. Nach dessen Informationen haben schon heute 60 Prozent der Kinder bei der Einschulung Haltungsschäden wegen mangelnder Bewegung. Holger Hofmann, Referent für Spielraum des Deutschen Kinderhilfswerkes sagt: "Kinder brauchen Platz und Bewegung um zu lernen, über das Spiel entwickeln sie ihre motorischen Fähigkeiten und reifen zu selbstständigen Persönlichkeiten."

"Was wir hier haben, ist ein politisches Signal"

Berlin ist das erste Bundesland, das eine Privilegierung von Geräuschen, die von Kindern ausgehen, in das Landesrecht aufnimmt. Von der Regelung profitieren zum Beispiel Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen, die sich wegen des erhöhten Lärmpegels spielender Kinder häufig den Anfeindungen von Nachbarn ausgesetzt sehen. Doch ein Freibrief für uneingeschränkte Lärmmaximierung ist das Gesetz nicht, wie Axel Strohbach vom zuständigen Berliner Senat für Umwelt klarstellt.

Er meint: "Was wir hier haben, ist ein politisches Signal. Eines, das dazu führen wird, dass viele Nachbarschaftsbeschwerden nicht mehr erfolgreich sein werden. Aber das Gesetz ändert nichts daran, dass es bei gerichtlichen Entscheidungen immer noch darauf ankommen wird, wie jeder Einzelfall gelagert ist." Auch künftig werde es kein juristisches Okay für Steppkes geben, die nachts auf dem Bobbycar durch die Wohnung jagen. Und: das Gesetz hat keine rechtliche Präzedenzwirkung auf andere Bundesländer.

Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung

Die Hoffnung der Berliner Vorreiter ist allerdings, dass die einzelnen Länder jetzt noch intensiver an die Verwirklichung eigener gesetzlicher Vorschläge gehen. Denn dass das Thema Kinderlärm geregelt werden muss, ist unumstritten. Strohbusch: "Das Bundesverwaltungsgericht hat schon 1991 die Maxime aufgestellt, Kinderlärm als sozialadäquat zu bewerten. In den meisten Verwaltungen und bei vielen Gerichten wird bereits in diesem Sinne entschieden."

Auch im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung findet sich das Vorhaben, Kinderlärm so zu behandeln, dass er künftig keinen Anlass mehr zu Klagen geben kann. Eine rechtlich festgeschriebene Bundesregelung gibt es allerdings noch nicht. Rheinland-Pfalz hat deshalb im November vergangenen Jahres eine Bundesratsinitiative gestartet. Darin wird der Bund aufgefordert, in mehreren Gesetzen für Klarstellung zu sorgen. Insbesondere müsse geregelt werden, "dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist". Dieses Gesetz war von Klägern bei mehreren Verfahren gegen Kindertagesstätten herangezogen worden. Unter anderem in Hamburg, Berlin und Frankfurt/Main.

Krasse Beispiele gibt es genug

Ziel der Bundesratsinitiative, der sich mehrere Bundesländer, wie zum Beispiel das Saarland, angeschlossen haben, sei es, Rechtssicherheit vor allem für Kindertagesstätten in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnanlagen zu schaffen, erklärt die Rheinland -Pfälzische Umweltministerin Margit Conrad. Zugleich sollten die Rechte von Familien mit kleinen Kindern gegenüber Vermietern gestärkt werden, die in dem Lärm eine Beeinträchtigung ihres Eigentums sehen.

Krasse Beispiele dafür gibt es genug. So war eine Familie mit drei kleinen Kindern 2008 aus ihrer Wohnung in Wuppertal geworfen worden, weil der Vermieter sich daran störte, dass die Kinder trotz eines Verbotsschildes im Garagenhof spielten. In Hamburg wiederum sorgte der Fall einer Kita für Aufsehen, die ausgebaut werden sollte. Obwohl die Einrichtung direkt an einer vierspurigen Straße, unweit der S-Bahn und in der Einflugschneiße des Flughafens liegt, sah das Hamburgische Oberverwaltungsgericht 2008 die Klagen einiger Nachbarn für rechtens an, die in dem Ausbau eine "schwerwiegende Lärmbelästigung" sahen. Der Kita-Betreiber erhielt deshalb keine Baugenehmigung.

Ohne rechtliche Regelungen geht es nicht

Erfahrungen, die auch sächsische Kindertageseinrichtungen gemacht haben. Henning Homann von der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag hält das für hochproblematisch. "Wo Kinder sind, da wird gespielt. Kinder brauchen diese Freiräume. Und wenn Kinder unsere Zukunft sind, dann ist Kinderlärm der Sound der Zukunft." Homann findet es "völlig absurd, Kinderlärm mit Verkehrs- oder Industrielärm gleichzusetzen", wie es die meisten Immissionsschutzrichtlinien der Länder implizieren. Homann: "Allein mit Gesetzen werden wir ein Mehr an Kinderfreundlichkeit in unserem Land nicht erreichen. Aber ohne klare rechtliche Vorschriften geht es eben auch nicht."

Eine juristische Klärung muss schon deshalb dringend her, weil die Pläne des Bundesfamilienministeriums vorsehen, dass bis 2013 rund 400.000 zusätzliche Krippen-, Kita- und Tagespflegeplätze in den Städten und Kommunen geschaffen werden sollen. Dass nicht alle künftigen Nachbarn davon begeistert sein werden und manche Klage droht, ist absehbar.

Von Manuela Pfohl
 
 
KOMMENTARE (10 von 17)
 
simie (20.02.2010, 11:47 Uhr)
Ergänzung
Wie auch den ersten Artikel im Stern zu diesem Thema scheinen die meisten Kommentierenden den Artikel und damit das Gesetz gar nicht verstanden zu haben. Die Lesefähigkeit scheint bei erschreckend vielen, erschreckend niedrig zu sein. Es geht nicht um einen kompletten Freibrief für von Kindern verursachten Lärm. Es geht darum, dass der von Kindern verursachte Lärm nicht mehr mit anderen Lärmemissionen gleichgestellt wird. Das heisst nicht, dass Kinder jetzt mitten in der Nacht einfach lärmende Spiele spielen dürfen. Vielleicht hilft der Vergleich mit Glockenlärm: Klagen gegen den Lärm von Kirchenglocken sind aussichtslos, da diese schon viel früher als Ausnahme in Emmissionsschutzgesetzen Aufnahme gefunden hatten. Dennoch darf keine Kirche ihre Glocken ins Dauerlärmen versetzen. Nicht anders ist nun die Situation in Berlin.
simie (20.02.2010, 11:35 Uhr)
@ sympadische
Das ist alles schön und gut. Sie schreiben jedoch, dass es auch Zeiten gibt, in denen sich ihre Kinder ausleben können. Genau dies ist jedoch in den Augen einiger schon zuviel. Es gab schon erfolgreiche Klagen gegen Kitas, mit der Folge, dass die Kinder gar nicht mehr im Freien spielen durften. Zu keinem Zeitpunkt! Genau dies wird nun mit diesem Gesetz zumindest in Berlin verhindert. Es ist zu hoffen, dass die anderen Bundesländer möglichst schnell nachziehen, damit antisozial eingestellte Menschen zumindest nicht auch noch vor Gericht Recht erhalten.
simbadische (20.02.2010, 11:20 Uhr)
Meine Freiheit endet dort, wo die Freiheit meines Mitmenschen beginnt !

Kinder brauchen Regeln und können auch Regeln lernen !

Nur mit Regeln können sie sich gesund entwickeln!

Regeln geben Sicherheit - leider wird das oft vergessen und nur noch die Einschränkung der individuellen Freiheit gesehen.

Wir selbst haben vier Kinder, geboren 1988, 1989, 1995 und 1997.
Alle vier spielen ein Instrument - oder zwei.
Alle vier haben unterschiedliche Schlafgewohnheiten - von Anfang an.
Wir wohnen zwar im eigenen Haus, aber mit Nachbarn.

Schon zum Schutz meiner eigenen Nerven gibt es bei uns "Ruhezeiten", bis vor Kurzem war um 20:00 Uhr "Schluß" mit lauten Aktivitäten. Das hat wunderbar geklappt und tut allen gut !
Übt eines der Kinder sein Instrument ( alle spielen z.B.Klavier, der Flügel steht im Wohnbereich), dann macht kein anderer seine Stereoanlage an.

Und wir Eltern gehen auch mit gutem Beispiel voran.
Wir sind in einer Zeit groß geworden, als es noch "Mittagsruhe" gab - Deutschlandweit war zwischen 13:00 und 14:00 einfach Ruhe. Niemand wäre auf die Idee gekommen, in dieser Zeit oder gar nach 18:00 Uhr seinen Rasen zu mähen ! (Einer unserer Nachbarn tut es sogar am Sonntag - ohne Einsicht).

Ja, das öffentliche Leben hat sich verändert. Leider nicht immer zum Vorteil für die Menschen !
carlo555555 (20.02.2010, 11:10 Uhr)
armes Deutrschland
ich bin erschüttert, wenn ich diese hirnlosen Kommentare hier lese.

Ihr ward alle mal Kinder!
dist-bln (20.02.2010, 11:01 Uhr)
interessensausgleich
wie die leser- kommentare zeigen- es sollte um einen fairen interessenausgleich gehen-
auf der einen seite sind geräusche von kindern normal, auf der anderen seite sind lärmende kinder (oder anwohner) störend bis krank- machend...
bei der sagenhaften unfähigkeit der berliner verwaltung mag man bezweifeln, das diese regelung zu einem vernünftigen interessensausgleich führen wird!
p.s. ob frau Pfohl auch so positiv über den 5-jährigen amadeus schreiben würde, wenn er ständig vor ihrem bürofenster schreien würde..?
Thea1966 (20.02.2010, 10:35 Uhr)
Nach dem Lesen dieser Kommentare ist klar
warum in D keiner mehr Bock auf Kinderkriegen hat. Dabei hat scheinbar kaum einer der Kommentatoren den Artikel echt gelesen. Es geht bei diesem Gesetz nicht um einen Freibrief. Gerichte werden am Ende immer den Einzelfall entscheiden. Ich habe keine Kinder aber Kinderlärm stört mich weniger als Flugzeug- oder LKWlärm. Gegen den Lärm von Flughafenerweiterungen kann man wegen des hohen öffnentlichen Interesses nicht vorgehen aber eine Kita kann man wegen der Immissionen verhindern? Wenn hier heute viele Kommentatoren auf Früher verweisen, wird dabei nicht berücksichtigt, dass es früher einfach mehr Kinder gab und Erwachsene im Alter von 20-40 Jahren sich einfach weniger daran störten. Wenns zu laut wurde gabs das Wort zum Sonntag. Heute gibts ne Anzeige und ggf. ein Gerichtsverfahren. Hat ja auch keiner mehr den Po in der Hose fremde Kids auf Fehlverhalten anzusprechen.
silberregen (20.02.2010, 07:55 Uhr)
einfach mit gleichen waffen zurückschlagen
wenn der lärm zu unseren ruhezeiten von den lärmenden kindern unerträglich ist - schlagen wir doch als genervte erwachsene zurück.wir machen lärm zu zeiten wo kinder ihre ruhe haben wollen. aber dann auch heftig laut. vor den grundgesetz sind wir ja alle gleich.
silberregen (20.02.2010, 07:43 Uhr)
freibrief für zuküftige kriminelle...erwachsene
ja wenn das kein freibrief für zukünftige kriminelle erwachsene ist. ein kind, was überhaupt keine grenzen gesetzt bekommt und jahrelang nur narrenfreiheit gestattet bekommt, kann gar kein anständiger erwachsener werden. da läuft aber viel falsch in deutschland, wenn kinder mehr rechte als erwachsene haben und lärmen dürfen ohne ende. warum sind wir nur anständige erwachsene geworden? einfach - wir bekamen grenzen gesetzt und wo wir früher wohnten zählte in den häusern noch eine gegenseitige rücksichtnahme. eltern hätten sich in den boden geschämt, wenn man sie auf den unerträglichen lärm ihrer kinder angesprochen hätte. schon die jetzigen eltern sind nicht mehr in der lage kindern benehmen beizubringen, weil sie selber rücksichtslos sind. es lebe die ellenbogengesellschaft nun vom tag der geburt an!
allesklar (20.02.2010, 04:28 Uhr)
Darf bei 120 db ...
abgeregelt werden ? Oder gibt es keine Begrenzung der Lautstaerke. Dies wird sicher in naher Zukunft in D geklaert werden - da wette ich drauf.
chrgue (20.02.2010, 03:25 Uhr)
Fernab
jeglicher Realität! Diese Verordnung können nur Menschen erlassen, die ihr alleinstehendes Häuschen im Grunewald besitzen - weit weg von jeglichen Nachbarn. Wissen diese Sesselfurzer nicht, dass Lärm jedwelcher Couleur krank machen kann? Dass es vor allem in Mietshäusern unerträglich sein kann, niemals ungestört schlafen oder ein Buch lesen zu können? Kinder können die schlimmsten Lärmmonster sein, und wenn man ihnen jetzt auch noch einen Freibrief zum Krawallmachen erteilt, werde ich mir als Vermieter ganz genau anschauen, welche Klientel ich in mein Haus lasse...
MEHR ZUM ARTIKEL
Nachbarschaftsstreit Zwischen Partylärm und Bohrmaschine

Manchmal ist es der Nachbar, manchmal die Baustelle vor der Tür - in Mietwohnungen kann es mitunter laut werden. Wenn die Lärmquelle nicht abgestellt werden kann, kann die Miete gemindert werden. Um wie viel, hängt dabei immer vom Einzelfall ab. mehr...

Von der Leyen Sympathie für Kinderrechte im Grundgesetz

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat trotz der ablehnenden Haltung von Bundeskanzlerin Angela Merkel Sympathie für den Vorschlag der SPD, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Jedoch warnte von der Leyen im Interview mit stern.de davor, "dass diese Diskussion jetzt alles andere überdeckt und wir deshalb nicht handeln". mehr...

Neues Landesgesetz Berlin stellt Kinderlärm unter Schutz

Der Lärm spielender Kinder hat in Deutschland längst seinen schönen Klang verloren. Nun schiebt Berlin dieser Entwicklung als erstes Bundesland einen Riegel vor. Künftig ist in der Hauptstadt Kinderlärm gesetzlich geschützt. Die Entwicklung der Jüngsten soll nicht länger behindert werden. mehr...

 
Leser werben Leser

Jetzt den stern empfehlen und attraktive Prämie sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (23/2012)
Rettet die Liebe